Von einer steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge können Selbstständige nur träumen. Steuervorteile für die eigene Altersvorsorge erhalten sie dennoch: Mit der Basis-Rente – auch Rürup-Rente genannt. Wir zeigen, worauf zu achten ist.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Neben Selbstständigen können auch Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre eine Rürup-Rente abschließen
- Beiträge werden steuerlich gefördert
- Je später der Renteneintritt, desto höher die Besteuerung
Was genau ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Sie soll insbesondere Selbstständigen beim Aufbau einer ausreichenden Vorsorge fürs Alter helfen. Namensgeber ist der ehemalige Regierungsberater Prof. Bert Rürup, der das Rentenmodell entwickelte.
Im Prinzip soll die Rürup-Rente so etwas sein wie eine gesetzliche Altersrente für Selbstständige. Profitieren sollen Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert noch Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind.
So funktioniert die Rürup-Rente:
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Rente. Der Rentenversicherer legt die Beiträge für jede Person am Kapitalmarkt an und zahlt diese am Ende der Versicherungsperiode wieder zurück.
Die Rürup-Rente kann vor allem bei Versicherungsgesellschaften, aber auch bei Investmentgesellschaften und Banken abgeschlossen werden. Angestellte haben auch die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in eine Rürup-Rente einzuzahlen.
Vorteil einer Rürup-Rente gegenüber einer Rente aus einer anderen privaten Rentenversicherung:
Der große Vorteil einer Rürup-Rente gegenüber einer Rente aus einer anderen privaten Rentenversicherung sind die hohen Steuerersparnisse. Durch die Einzahlungen in die Rürup-Rente kannst du über den Sonderausgaben-Abzug jährlich Steuern sparen. Dafür wird die Rente selbst bei der Auszahlung höher besteuert als die herkömmliche Privatrente. Somit kommt es zu einem Steuerstundungseffekt, der sich lohnen kann. Denn der persönliche Steuersatz ist während der Ansparzeit meist höher als bei Rentenbeginn.
Wie werden die Beiträge steuerlich gefördert?
Beiträge zur Rürup-Rente zählen steuerlich zu den sogenannten Altersvorsorgeaufwendungen. Und damit genauso wie die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu landwirtschaftlichen Alterskassen.
Die Versicherungsbeiträge sind im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abziehbar. Leider nicht in unbegrenzter Höhe. Denn es werden alle Altersvorsorgeaufwendungen pro Jahr zusammengerechnet. Steuerlich berücksichtigt werden sie dann bis zu bestimmten Höchstbeiträgen.
Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen
Jahr | Ledige | Verheiratete |
---|---|---|
2021 | 25.787 € | 51.574 € |
2020 | 25.046 € | 50.092 € |
2019 | 24.305 € | 48.610 € |
Das heißt: Zahlen Selbstständige bereits Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Dann bleibt für steuerlich absetzbare Rürup-Renten-Beiträge maximal noch die Differenz zum betreffenden Höchstbetrag übrig. Bei Arbeitnehmern verringert sich der verfügbare Höchstbetrag auch noch um den Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Beispiel: Rürup-Rente
Nicht voll absetzbar
Anteil der absetzbaren Rürup-Renten-Beiträge
2005 | 60 % |
---|---|
... | ... |
2019 | 88 % |
2020 | 90 % |
2021 | 92 % |
2022 | 94 % |
2023 | 96 % |
2024 | 98 % |
2025 | 100 % |
Doch: Warum diese Übergangsberechnung? Das hängt mit der Umstellung der Besteuerung der gesetzlichen Alterseinkünfte zusammen, die im Jahr 2005 erfolgt ist. Diese wurde von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Sie erfolgt ebenfalls übergangsweise in jährlichen Schritten. Diese gilt auch für die Rürup-Rente.
Beispiel: Nachgelagerte Besteuerung
Als Sonderausgaben absetzbar sind aber:
- 2021: nur 23.724 Euro (92 Prozent von 25.787 Euro)
- 2022: nur 24.239 Euro (94 Prozent von 25.787 Euro)
- 2023: nur 24.755 Euro (96 Prozent von 25.787 Euro)
- 2024: nur 25.287 Euro (98 Prozent von 25.787 Euro)
Erst im Jahr 2025 kann sie 100 Prozent der Beiträge steuerlich berücksichtigen.
Was gilt für die Steuererklärung?
Damit das Finanzamt den absetzbaren Anteil deiner Rürup-Renten-Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt, musst du deine gezahlten Beiträge jedes Jahr in deiner Steuererklärung angeben.
In der Steuererklärung trägst du die Rürup-Rente bei der “Leibrente aus eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen“ ein. Vorausgesetzt, die Laufzeit dieser Versicherungen hat nach dem 31.12.2004 begonnen.
Übrigens: Ein Verschweigen der Rentenzahlung nutzt nichts, da dein Vertragsanbieter zum 01. März jeden Jahres für das Vorjahr eine Rentenbezugsmitteilung an die Deutsche Rentenversicherung übersenden muss. Von dort landet die Information über deine Rentenauszahlung direkt bei deinem Wohnsitzfinanzamt.
Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
Die private Rürup-Rente wird genauso versteuert wie eine gesetzliche Altersrente. Das bedeutet, dass die Rürup-Rente höher besteuert wird als eine vergleichbare Rente aus einer klassischen privaten Rentenversicherung.
Denn während letztere nur mit dem niedrigen Ertragsanteil steuerpflichtig ist (etwa konstant 18 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren), unterliegt die Rürup-Rente mit einem viel höheren Prozentanteil der Steuerpflicht.
Dafür sind aber die Beiträge zu einer normalen Privatrente bei Vertragsabschluss ab 2005 steuerlich nicht absetzbar. Der steuerliche Nutzen der Rürup-Rente liegt somit nicht in der Rentenphase, sondern in den hohen Steuervorteilen in der Ansparzeit. Sind dir diese Anfangsvorteile wichtiger als eine niedrige Besteuerung im Ruhestand, kann sich die Rürup-Rente für dich lohnen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Rürup-Rente nicht beitragspflichtig, da es sich um eine private Rente handelt. Das ist ein Vorteil gegenüber einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk.
Besteuerungsanteil der Rürup-Rente bei Rentenbeginn
ab 2005 | 50 % |
---|---|
... | ... |
ab 2019 | 78 % |
ab 2020 | 80 % |
ab 2021 | 81 % |
ab 2022 | 82 % |
ab 2023 | 83 % |
ab 2024 | 84 % |
... | ... |
ab 2040 | 100 % |
Je später, umso höher:
Der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente ist umso höher, je später die Rente beginnt. Sind bei Rentenbeginn im Jahr 2011 noch 38 Prozent steuerfrei, so sind es bei Rentenbeginn 10 Jahre später bereits nur noch 18 Prozent.
Diesen Anteil in Euro schreibt das Finanzamt als deinen persönlichen Rentenfreibetrag fest. Dieser gilt bis zu Ihrem Lebensende. Da der Rentenfreibetrag in den Folgejahren nicht mehr weiter ansteigt, werden vertraglich festgelegte Rentensteigerungen (Dynamisierung) auch schon vor 2040 zu 100 Prozent besteuert.
Übrigens: Die Rente aus einer Zusatzversicherung – zum Beispiel eine im Rürup-Renten-Vertrag ergänzend vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente – wird im Versicherungsfall genauso besteuert wie die eigentliche Rürup-Rente.
Was gilt für Selbstständige?
Bist du als Freiberufler oder Gewerbetreibender weder Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert? Dann kannst du mit einer Rürup-Rente eine Altersrente bis zum Tod erhalten.
Das geht zwar auch mit einer Rente aus einer normalen privaten Rentenversicherung, die zudem im Alter noch erheblich günstiger besteuert wird. Doch sind bei einer normalen Privatrente die eingezahlten Beiträge bei Vertragsabschluss ab 2005 steuerlich nicht absetzbar. Dagegen sind bei der Rürup-Rente jährlich hohe Beitragszahlungen steuerbegünstigt. Das ist das große Plus für gutverdienende Selbstständige.
Ältere Selbstständige
Hast du beispielsweise als 50-Jähriger im Jahre 2010 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen und erhältst 2025 die erste Rentenzahlung, musst du nur 85 Prozent deiner Rente versteuern. Da während der 15-jährigen Ansparzeit von 2010 bis 2024 deine Beiträge mit 72 Prozent bis 98 Prozent steuerlich absetzbar waren, im Durchschnitt also mit 84 Prozent, kannst du diese Effekte ausnutzen:
- Steuerstundungseffekt: Anfangs werden Steuern gespart, die erst später gezahlt werden müssen
- Steuerprogressionseffekt: Im Alter hast du durch weniger Einkommen in der Regel einen niedrigeren Steuersatz und sparst so nochmal Steuern.
Einmalbeitrag lohnt sich
Jüngere Selbstständige
Um als jüngerer Rürup-Sparer einen früheren Rentenbeginn als 2040 zu erreichen, muss eventuell die Ansparzeit verkürzt werden. Damit trotzdem noch eine akzeptable Rente und keine Minirente dabei herauskommt, müssen natürlich die jährlichen Rentenbeiträge entsprechend höher werden. Höhere Einzahlungen über wenige Jahre verteilt sind beispielswiese aus dem Beitragsdepot einer Versicherung möglich.
Wie trage ich die Rürup-Rente in die Steuererklärung ein?
Trage deine Rürup-Rente ganz einfach in WISO Steuer ein. Deine Angaben machst du unter: Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge.
Noch einfacher geht’s nur mit dem Steuer-Abruf. Hier werden alle deine Daten der Rürup-Rente bereits automatisch in der richtigen Stelle eingetragen!
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