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Schulgeld von der Steuer absetzen

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Für die Kinder nur das Beste. Doch das Schulgeld für Privatschulen kann eine erhebliche finanzielle Belastung für Eltern darstellen. Hier unterstützt das Finanzamt: Bis zu 5.000 Euro können pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Kurz & knapp

  • Du kannst bis zu 30 Prozent des Schulgelds (maximal 5.000 Euro je Kind) im Jahr absetzen
  • Voraussetzung: Du bekommst Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
  • Die Schule muss in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanziert sein
  • WISO Steuer rechnet den absetzbaren Anteil automatisch für dich aus

Steuern sparen mit Schulgeld

Geht dein Kind auf eine private Schule, winkt ein Steuerbonus. Denn Schulgeld spart Steuern! Worauf du achten solltest, erklärt unser Video.

Wie hoch Steuervorteil fürs Schulgeld?

Schulgeld ist die Gebühr, die Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder an privaten Bildungseinrichtungen entrichten müssen. Im Gegensatz dazu fallen für staatliche Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien sowie Berufsschulen keine Gebühren an.

Zahlst du für den Schulbesuch deines Nachwuchses Schulgeld, kannst du 30 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen. Insofern ist das absetzbare Schulgeld bei 16.667 Euro im Jahr gedeckelt.

Voraussetzungen für den Steuervorteil sind:

  • Du bekommst Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bei deiner Steuererklärung für das Kind
  • Die Schule deines Kindes ist in freier Trägerschaft oder wird überwiegend privat finanziert

Für welche Schulen kann ich die Kosten absetzen?

Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen privaten oder kirchlichen Schulen. Du kannst daher Schulgeld beispielsweise für folgende Schulen von der Steuer absetzen:

  • Waldorfschulen
  • Montessorischulen
  • freie Schulen
  • katholische Internate
  • protestantische Förderschulen

Besucht dein Kind eine Schule im Ausland, kannst du das gezahlte Schulgeld unter folgenden, zusätzlichen Voraussetzungen absetzen:

  • Die Schule liegt in der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Die Schule führt zu einem Abschluss, der anerkannt wird von dem zuständigen Landesministerium, der Kultusministerkonferenz der Länder oder einer inländischen Zeugnis-Anerkennungsstelle

Diese Anerkennung stellt sicher, dass der Abschluss an einer privaten Schule mit dem Abschluss an einer öffentlichen Schule vergleichbar ist.

Zudem ist auch das Schulgeld für eine anerkannte Deutsche Schule im Ausland ist als Sonderausgabe abziehbar. Wichtig hierbei: Hast du Erstattungen von dritter Seite erhalten (beispielsweise von deinem Arbeitgeber), musst du diese Beiträge gegenrechnen.

Absetzbares Schulgeld automatisch ausrechnen lassen

Lästiges Rechnen gehört der Vergangenheit ein. Trage einfach deine Zahlungen an die Schule ein – den Rest erledigt WISO Steuer.
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Was wird als Schulgeld anerkannt?

Zum Schulgeld gehören alle Beträge, die du für die Unterrichtung deines Kindes und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlst. Das Schulgeld bezieht sich ausschließlich auf den Unterricht, einschließlich Sach- und Personalkosten für den Lehrbetrieb sowie die Instandhaltung des Schulgebäudes.

Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung kannst du nicht bei der Steuererklärung absetzen. Weist die Schule in der Rechnung über das Schulgeld diese Ausgaben aus, musst du sie herausrechnen. Betreuungskosten gehören auch hier nicht dazu – diese kannst du jedoch bei den Kinderbetreuungskosten absetzen.

Information zum Thema

Spenden & Co. für die Schule

Hast du der Schule Leistungen überwiesen, die über das Schulgeld hinausgehen? Beispielsweise Einzelspenden für besondere Veranstaltungen oder für Anschaffungen der Schule? Dann kannst du diese Ausgaben als Spenden bei der Steuererklärung absetzen. Die Voraussetzungen dazu liest du in unserem Beitrag Spenden absetzen.

Ausnahme: Schulgeld als außergewöhnliche Belastung absetzen

Grundsätzlich wird das Schulgeld als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt. In bestimmten Ausnahmefällen kannst du die Kosten für den Besuch einer Privatschule jedoch als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn medizinische Aspekte für den Besuch einer Privatschule sprechen oder diesen unausweichlich machen.

Das liegt zum Beispiel vor, wenn ein Kind wegen schwerem Asthma eine Schule im Heilklima besuchen muss. Oder ein Kind besucht wegen Legasthenie ein spezielles Internat. Voraussetzung ist hier, dass der Bedarf vorher intensiv von einem Amtsarzt geprüft wird.

Der Vorteil der Absetzung als außergewöhnliche Belastung besteht darin, dass die Kosten nicht auf 5.000 Euro pro Jahr begrenzt sind, solange sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Dies kommt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen vor.

Internatskosten steuerlich absetzen

Nicht nur das Schulgeld, sondern auch die Unterbringung am Internat kannst du bei der Steuererklärung angeben – und zwar als Kinderbetreuungskosten. Vorausgesetzt, dein Kind ist maximal 14 Jahre alt.

Vom Rechnungsbetrag werden zwei Drittel steuerlich berücksichtigt. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag, der bei 4.000 Euro je Kind liegt.

Achtung: Die Verpflegungskosten zählen nicht dazu. Diese bringen dir also keinen Steuervorteil.

Schulgeld in die Steuererklärung eintragen

In deiner Steuererklärung gehören die Angaben zum Schulgeld in die Anlage Kind. Noch einfacher ist es mit WISO Steuer, denn hier musst du nicht erst nach dem passenden Formular suchen. Trage gezahlten Beiträge einfach in folgenden Bereich ein:

Persönliches > Kinder > Schulgeld

FAQ: Schulgeld absetzen

Ja, du kannst Schulgeld für verschiedene Schulformen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, christliche Schulen und andere private Einrichtungen absetzen.
Ja, die Obergrenze beträgt 5.000 Euro pro Jahr pro Kind. Dieser Betrag kann bis zu 30 Prozent der Kosten für das Schulgeld ausmachen.
Du musst Kindergeld erhalten oder einen Anspruch auf Kinderfreibetrag in der Steuererklärung für dein Kind haben, um Schulgeld absetzen zu können.
Nein, normaler Schulbedarf wie Bücher, Hefte und Stifte können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dafür wird das Kindergeld ausbezahlt.
Ja, wenn der Schulbesuch zu einem anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt und dieser Abschluss von den zuständigen Behörden anerkannt wird.
Ja, du kannst das Schulgeld für jedes Kind, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst, absetzen. Unter Persönliches > Kinder legst du in WISO Steuer die Daten deiner Kinder ein, anschließend gibst du die Kosten für die Schule an.

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