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Solidaritätszuschlag

Wer muss noch Soli zahlen?

Seit 2021 müssen deutlich weniger Menschen den Solidaritätszuschlag zahlen. Besserverdienende, Anleger und Kapitalgesellschaften zahlen den Soli aber weiterhin. Wer genau, erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer
  • Seit 2021 gelten hohe Freigrenzen, sodass nur rund 10 Prozent den Soli zahlen müssen
  • Nach Überschreiten der Freigrenze gibt es einen Bereich, in dem der Soli mit einem niedrigeren Satz als 5,5 Prozent festgesetzt wird
  • Ob und wie viel Soli du zahlen musst, kannst du mit WISO Steuer berechnen

FAQ: Solidaritätszuschlag

Die meisten müssen den Soli nicht mehr zahlen. 2024 liegt die Freigrenze eines Ledigen bei 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro bei einem Zusammenveranlagten. Liegt die Einkommensteuer darüber, ist darauf auch Soli zu zahlen.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent von der berechneten Einkommensteuer. Allerdings gibt es nach Überschreiten der Freigrenze auch noch eine Milderungszone, in der der Soli gleitend bis zum vollen Satz ansteigt. Bei pauschalen Steuersätzen beträgt der Soli immer 5,5 Prozent, so auch bei der Abgeltungssteuer.
Im Steuerjahr 2023 fällt bei einer Einkommensteuer bis 17.543 Euro (Lediger) überhaupt kein Soli an. Bis zur Einkommensteuer von 32.619 Euro steigt der Zuschlag gleitend auf bis zu 5,5 Prozent an. Bei einem höheren Wert ist der volle Satz fällig.
Im Steuerjahr 2022 fällt bei einer Einkommensteuer bis 16.956 Euro (Lediger) überhaupt kein Soli an. Bis zur Einkommensteuer von 31.527,56 Euro steigt der Zuschlag gleitend auf bis zu 5,5 Prozent an. Bei einem höheren Betrag ist der volle Satz zu zahlen.
Seit 2021 gibt es hohe Soli-Freigrenzen. Für 2024 gilt: Bis zu einer Einkommensteuer von 18.130 Euro musst du als Lediger keinen Soli zahlen. Bei einer Zusammenveranlagung liegt die Freigrenze bei 36.260 Euro.
Basis bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge. Die so ermittelte Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage für den Soli. Der beträgt dann grundsätzlich 5,5 Prozent von der festgesetzten Einkommensteuer.

Wer muss Solidaritätszuschlag zahlen?

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe. Das heißt: Er wird als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnet. Wie hoch der Soli ist, ist von der zu zahlenden Steuer abhängig. Grundsätzlich beträgt er 5,5 Prozent.

Seit 2021 gilt jedoch eine sehr hohe Freigrenze. Das Ergebnis: Nur rund jeder zehnte Einkommensteuerzahler muss den Solidaritätszuschlag zahlen.

In diesen Fällen geht der Soli automatisch an das Finanzamt:

  • Bei pauschaler Lohnsteuer: 5,5 Prozent Soli sind immer fällig, wenn dein Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 15 oder 25 Prozent abführt. Beispiel: Du erhältst für deine Fahrten zum Arbeitsplatz einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser kann mit 15 Prozent pauschal besteuert werden. Hinzu kommt der Soli-Zuschlag von 5,5 Prozent und die pauschale Kirchensteuer. Durch die Pauschalversteuerung ist die Steuer beglichen.
  • Bei Kapitalerträgen: Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen auch noch auf die pauschale Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) von 25 Prozent. Viele erfolgreiche Anleger zahlen daher weiterhin Soli. Die Bank behält ihn von den Kapitaleinträgen ein und führt die Steuer ans Finanzamt ab. Hast du bei der Bank wegen deines Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro einen Freistellungsauftrag eingerichtet, dann behält sie für die Erträge bis zum freigestellten Betrag keine Steuern ein.
  • Bei Kapitalgesellschaften und Vereinen: Auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbHs, müssen auf 25 Prozent Körperschaftsteuer zusätzlich den Soli zahlen. Das gilt auch für Vereine und andere Körperschaften.

Vorläufigkeitsvermerk bei Soli-Zahlungen

Das Finanzamt setzt den Soli wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht seit dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig fest. Das gilt auch für Zahlungen ab dem Steuerjahr 2020.

Daher kannst du abwarten, was bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht herauskommt. Erklärt es den Soli für verfassungswidrig, können die Steuerbescheide geändert und der Soli erstattet werden. Bis zur Entscheidung muss jedoch ein festgesetzter Soli zunächst bezahlt werden.

Regeln vor 2021

Weil bis 2020 die Freigrenze bei einer Einkommensteuer von 972 Euro lag, mussten die meisten Soli bezahlen. Das hat sich seit 2021 deutlich geändert: Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass jetzt 90 Prozent überhaupt keinen Soli mehr zahlen. Für 6,5 Prozent soll die Belastung geringer ausfallen und nur 3,5 Prozent zahlen weiterhin den vollen Satz von 5,5 Prozent.

Berechnung des Solidaritätszuschlags

Im Steuerbescheid wird der Solidaritätszuschlag in einem eigenen Abschnitt berechnet. Eltern profitieren davon, dass in einem ersten Schritt vom zu versteuernden Einkommen zusätzlich die Freibeträge für Kinder abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde, weil das Kindergeld für die Eltern günstiger ist.

Auf dieser Basis ermittelt das Finanzamt im zweiten Schritt die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für den Soli. Bei den meisten liegt dieser Wert unter dem freibleibenden Betrag (Freigrenze). Wenn das auch bei dir der Fall ist, dann steht in deinem Bescheid beim Soli 0 Euro.

Ab wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?

Für das Jahr 2024 beträgt die Freigrenze bei einem Ledigen 18.130 Euro. Bei Paaren, die die Steuer gemeinsam machen, wird der Betrag verdoppelt (also 36.260 Euro). Das ist die sogenannte Nullzone. Nur wenn deine Einkommensteuer diese Freigrenze übersteigt, musst du überhaupt Soli zahlen.

JahrLedigeEhepaare
Bis 2020972 €1.944 €
2021/202216.956 €33.912 €
202317.543 €35.086 €
202418.130 €36.260 €

Milderungszone führt zu geringerem Soli

Nur weil deine Einkommensteuer die Soli-Freigrenze überschreitet, werden nicht gleich die vollen 5,5 Prozent als Solidaritätszuschlag berechnet. Stattdessen gibt es in der sogenannten Milderungszone einen gleitenden Übergang. Wenn du nur knapp über der Freigrenze liegst, zahlst du nur wenige Euro Soli.

Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der Soli. Die vollen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag müssen aber nur 3,5 Prozent der Einkommensteuerzahler zahlen. Im Jahr 2024 ist das der Fall ab einer Einkommensteuer von 33.710,47 Euro (bei Zusammenveranlagung ab 67.420,94 Euro). Hier eine Übersicht der letzten Jahre:

Steuerliche VeranlagungBis 20202021/202220232024
Einzelveranlagung1.340,06 €31.527,56 €32.619,02 €33.710,47 €
Zusammenveranlagung2.681,38 €63.055,13 €65.238,03 €67.420,94 €

Solidaritätszuschlag mit WISO Steuer berechnen

Du bist unsicher, ob du Soli zahlen musst? Mach einfach den Test mit WISO Steuer – und zwar kostenlos. Das Programm berechnet im ersten Schritt deine Einkommensteuer und prüft, ob du darauf Solidaritätszuschlag zahlen musst.
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Solidaritätszuschlag in die Steuererklärung eintragen

Hat dein Arbeitgeber bereits von deinem Lohn neben der Einkommensteuer auch Soli einbehalten, findest du diese Abzüge in der Lohnsteuerbescheinigung. Mit WISO Steuer übernimmst du diese Daten automatisch in deine Steuererklärung. Du musst deine Bescheinigung nicht mehr heraussuchen und Zeile für Zeile abtippen.

Der Soli wird ähnlich wie die Kirchensteuer auf Basis der Einkommensteuer ermittelt. Während die Kirchensteuer als Sonderausgabe abgezogen werden darf, gilt das aber für den Soli nicht.

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zunächst nur für ein Jahr eingeführt, um einmalige staatliche Zusatzausgaben zu finanzieren. Seit 1995 erhebt ihn der Staat auf Grund der dauerhaften Lasten für die Wiedervereinigung Deutschlands als unbefristeten Steuerzuschlag. Der Soli fließt ausschließlich in den Bundeshaushalt.

Bis 2020 kassierte der Bund rund 20 Milliarden Euro jährlich. Seit 2021 hat er den Soli teilweise abgeschafft, indem er die Freigrenze stark erhöht hat. Aktuell werden mit dem Soli noch etwa 12 Milliarden Euro eingenommen.

Kritiker des Soli weisen darauf hin, dass er als Ergänzungsabgabe nicht dauerhaft erhoben werden darf. Der Solidaritätszuschlag sollte nur vorübergehende Bedarfsspitzen decken.

Politisch begründet wurde er mit der finanziellen Unterstützung der neuen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts II. Dieser ist aber Ende 2019 ausgelaufen. Seit 2020 gilt ein neuer Länderfinanzausgleich ohne Besonderheiten für die ostdeutschen Bundesländer. Damit sei eine finanzpolitische Normallage eingetreten, meint unter anderem der Bund der Steuerzahler. Spätestens ab 2020 hätte daher der Soli für alle komplett entfallen müssen. Der Verband unterstützt diesbezüglich ein Musterverfahren, das aktuell beim Bundesverfassungsgericht liegt.

Zuvor hat sich in dieser Angelegenheit der Bundesfinanzhof (BFH) positioniert. Er hält die Erhebung des Soli in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß (IX R 15/20, Urteil vom 17.1.2023). Allerdings sei die Finanzierung der Wiedervereinigung eine Aufgabe für 30 Jahre. Aus Sicht der BFH-Richter gäbe es nach dieser Argumentation ab 2025 verfassungsrechtliche Zweifel am weiteren Bestand des Solis.

Einige Bundestagsabgeordnete haben parallel eine weitere Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese bezieht sich auf die Fortführung des Zuschlags im Jahr 2020 und die Teilfortführung ab 2021 (2 BvR 1505/20).

Die Antwort auf die Frage nach der Verfassungswidrigkeit bereits für die Vorjahre soll ein weiteres Verfahren bringen (2 BvL 6/14).

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Quelle: BMJ (Solidaritätszuschlaggesetz)