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Sonderausgaben bei der Steuer

Geld sparen mit privaten Kosten

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Neben Versicherungsbeiträgen gehören zum Beispiel auch die Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten dazu. Hier zeigen wir, welche Sonderausgaben es gibt und wie sie in der Steuererklärung eingetragen werden.

Kurz & knapp

  • Es gibt viele private Kosten, die du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kannst
  • Die Art der Sonderausgaben entscheidet, bis zu welcher Höhe du die Kosten abziehen kannst
  • Mit WISO Steuer machst du einfach ein Foto von deinen Belegen und schon werden sie automatisch an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen

Was sind Sonderausgaben?

Grundsätzlich sind private Kosten steuerlich nicht absetzbar, da sie mit keinen steuerpflichtigen Einnahmen in Verbindung stehen. Doch im Einkommensteuergesetz werden bestimmte Privatkosten aufgelistet, die als Sonderausgaben steuerlich begünstigt sind. Diese Aufzählung ist abschließend.

Mit Sonderausgaben kannst du bares Geld sparen. Sie werden von deinem Einkommen abgezogen, auf das du Steuern zahlen musst (zu versteuerndes Einkommen). Allerdings gibt es unterschiedliche Vorgaben, welche Kosten du in welcher Höhe absetzen kannst.

Zu den Sonderausgaben zählen:

Wie Sonderausgaben absetzen kannst du außerdem:

  • Sanierungskosten für ein Baudenkmal (§ 10f EStG)
  • Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder vermietet noch selbst bewohnt werden (§ 10g EStG)
  • Verlustabzug (§ 10d EStG)

Wichtig: Sonderausgaben setzen voraus, dass du sie mit keiner Einkommensquelle in Verbindung bringen kannst – sie also weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Automatischer Pauschbetrag für Sonderausgaben

Für bestimmte Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld gibt es einen Pauschalbetrag. Wenn du aus diesem Bereich keine Kosten in deine Steuererklärung einträgst, berücksichtigt das Finanzamt automatisch die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 Euro. Für Ehepaare, die gemeinsam abgeben, sind es 72 Euro.

Falls du höhere Kosten hattest, solltest du sie in die Steuererklärung eintragen. Bist du verheiratet und hast dich für eine Zusammenveranlagung entschieden, spielt es keine Rolle, wer von euch beiden die Sonderausgaben bezahlt hat.

So trägst du Sonderausgaben in die Steuererklärung ein

In diese Formulare gehören deine Sonderausgaben:

  • Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Anlage AV: Altersvorsorgeaufwendungen für die Riester-Rente
  • Anlage Kind: Versicherungsbeiträge, die du für dein kindergeldberechtigtes Kind gezahlt hast, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten
  • Anlage Sonderausgaben: Weitere Sonderausgaben (zum Beispiel Kirchensteuer, Spenden und Ausbildungskosten)
  • Anlage U: Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner

Noch besser: Erledige deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Viele Daten (zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge) werden automatisch eingetragen. Bei weiteren Sonderausgaben machst du schnell ein Foto von deinen Belegen und schon landen sie an der richtigen Stelle.

Diese Regeln gelten beim Sonderausgabenabzug

Welche Kosten erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an? Bis zu welcher Höhe? Wir erklären es im Detail:

1. Vorsorgeaufwendungen

Besonders mit Vorsorgeaufwendungen kannst du ordentlich Steuern sparen. Sie werden in 2 Gruppen unterteilt:

Altersvorsorgeaufwendungen

Gemeint sind damit zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente oder berufsständischen Versorgungswerken. Ab dem Steuerjahr 2023 kannst du die vollständigen Beiträge bis zu einem Höchstbetrag absetzen, welcher an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Für das Jahr 2024 sind das bis zu 27.566 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sogar 55.132 Euro. Bis zu dieser Grenze wirken sich deine Kosten steuerlich aus.

Wichtig: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung) musst du in voller Höhe abziehen.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Neben den Beiträgen zur Altersvorsorge kannst du auch einige Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung deines Kindes
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Privathaftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Risikolebensversicherung
  • Renten- und Kapitallebensversicherungen (die vor 2005 abgeschlossen wurden)

Versicherungen, die du explizit für den Beruf abgeschlossen hast, kannst du als Werbungskosten absetzen (beispielsweise die Berufsrechtschutzversicherung). In der Regel akzeptiert das Finanzamt die Hälfte des Beitrags für die Unfallversicherung als Werbungskosten.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Person. Diese Grenze gilt insgesamt für alle Ausgaben. Hast du den Höchstbetrag zum Beispiel schon mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, kannst du keine weiteren Kosten mehr absetzen.

Die Höchstgrenze gilt jedoch nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Denn diese Beiträge kannst du in voller Höhe auch über den Maximalbetrag hinaus absetzen. Wichtig ist, dass es sich dabei um Beiträge zur Basisabsicherung handelt. Das Finanzamt kürzt die Beiträge zur Krankenversicherung bei Pflichtversicherten wegen des Anspruchs auf Krankengeld um 4 Prozent.

Wer zu seiner Krankenversicherung keinen Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder Zuschüsse hat, kann bis zu 2.800 Euro absetzen. Das betrifft insbesondere:

  • Selbstständige
  • Nicht berufstätige Ehepartner von privat krankenversicherten Angestellten, wenn sie selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
  • Werkstudenten, die nur rentenversicherungspflichtig sind

2. Riester-Beiträge

Du hast in einen Riester-Vertrag eingezahlt? Dann kannst du entweder eine Altersvorsorgezulage erhalten oder die Beiträge als Sonderausgaben ansetzen. Für Beiträge zur Riester-Rente gilt ein gesonderter Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr und Person.

In jedem Fall gibst du deine gezahlten Beiträge in WISO Steuer an. Das Programm prüft dann, ob du von einem zusätzlichen Steuervorteil bei den Sonderausgaben profitieren kannst. Damit es nicht zu einer doppelten Förderung kommt, rechnet dann das Finanzamt im Steuerbescheid die Altersvorsorgezulage hinzu.

3. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke sind als Sonderausgaben abziehbar. Hierzu zählen Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen. Nicht absetzbar sind aber Mitgliedsbeiträge an Vereine, die hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienen.

Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst du absetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 Euro wirken sie sich in zwei Stufen steuermindernd aus.

Beispiel: Du bist Single und zahlst an eine Partei Spenden und Mitgliedsbeiträge von insgesamt 3.300 Euro. Bis zum Höchstbetrag von 1.650 Euro bekommst du die Hälfte deiner Zahlungen als Steuerermäßigung, bedeutet 825 Euro weniger Einkommensteuer (§ 34g EStG). Die weiteren 1.650 Euro werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. Zahlst du den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, bringt dir das zusätzlich einen Steuervorteil von 693 Euro. Nach Steuern hat dich die Parteispende also nur 1.782 Euro gekostet.

Für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung gelten die doppelten Höchstbeträge von 3.300/6.600 Euro.

Es gibt außerdem noch eine Höchstgrenze für die gesamte Spendensumme eines Jahres: 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Liegst du mit deinen Spenden darüber, kannst du den übersteigenden Betrag in künftigen Jahren absetzen (Spendenvortrag).

4. Kirchensteuer

Steuern von der Steuer absetzen? Ja, das geht bei der Kirchensteuer. Deine gezahlte Kirchensteuer kannst du sogar in voller Höhe absetzen. Das gilt auch für das allgemeine und besondere Kirchgeld. Voraussetzung dafür ist, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

Kirchensteuer wird nicht nur von deinem Lohn einbehalten. Sie wird auch auf Kapitalerträge gezahlt. In diesem Fall kannst du sie aber nur dann als Sonderausgaben ansetzen, wenn du die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuerst. Kirchensteuer, die im Rahmen der Abgeltungssteuer einbehalten wurde, kannst du nicht absetzen.

Auch Kirchensteuer, die du aufgrund von Steuernachzahlungen zahlen musst, ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abzugsfähig. Umgekehrt musst du die Sonderausgabe aber kürzen, wenn du eine Kirchensteuererstattung bekommen hast.

5. Kinderbetreuung und schulische Ausbildung

  • Kinderbetreuungskosten: Zum Beispiel für Kindergarten, Kindertagesstätte oder auch Betreuung zu Hause, solange dein Kind unter 14 Jahre alt ist. Zwei Drittel der Kosten kannst du absetzen. Pro Kind und Jahr gilt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro – das entspricht Ausgaben in Höhe von 6.000 Euro.
  • Schulgeld: Zum Beispiel für den Besuch eines Internats, einer Privatschule oder eine Waldorfschule. Absetzbar sind 30 Prozent des Schuldgelds (Gebühren für die Schule, nicht für Unterkunft oder Verpflegung), höchstens 5.000 Euro pro Jahr.

6. Kosten für die eigene Ausbildung

Kosten für deine Erstausbildung kannst du als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehört zum Beispiel der Bachelor-Studiengang direkt nach dem Schulabschluss oder die erste Berufsausbildung, sofern du diese nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolvierst.

In diesem Fall kannst du deine Ausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000 Euro pro Jahr absetzen – und zwar in dem Jahr, in dem du sie gezahlt hast. Beachte aber: Die Ausbildungskosten wirken sich als Sonderausgaben nur dann steuermindernd aus, wenn du in dem Jahr steuerpflichtige Einnahmen hattest (zum Beispiel ein Gehalt).

7. Unterhaltszahlungen an deinen Ex-Partner

In bestimmten Fällen kannst du Unterhalt absetzen, den du an deinen Ex-Partner zahlst. Aber Achtung: Dein Ex-Partner muss dem Sonderausgabenabzug zustimmen, indem er das von dir ausgefüllte Formular auch unterschreibt. Denn er muss Steuern auf die Unterhaltseinnahmen zahlen. Deshalb kann er verlangen, dass du diesen Nachteil ausgleichst.

Beim sogenannten Realsplitting sind Sonderausgaben bis zu 13.805 Euro möglich. In vielen Fällen ist das steuerlich günstiger als die Alternative – den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.

Sind Sonderausgaben vollständig abziehbar?

Mit der Vielfalt der Arten an Sonderausgaben sind die unterschiedlichsten Abzugsbedingungen verbunden. Während zum Beispiel die Kirchensteuer in vollem Umfang absetzbar ist, gibt es für die meisten Sonderausgaben Beschränkungen.

Oft gibt es Höchstbeträge (zum Beispiel 13.805 Euro beim Realsplitting). Bei den Kinderbetreuungskosten akzeptiert das Finanzamt nur zwei Drittel der Kosten, beim Schulgeld 30 Prozent. Zusätzlich gibt es noch Höchstbeträge. Es kommt also bei jeder Sonderausgabe auf die entsprechende gesetzliche Regelung an.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sonderausgaben anders funktionieren als Werbungskosten. Übersteigen die Werbungskosten deine Einnahmen, geht die steuerliche Wirkung nicht verloren. Den Verlust, der dir dadurch entsteht, kannst du nämlich in spätere Steuerjahre vortragen oder in das Vorjahr zurücktragen. So kann der Werbungskostenüberhang des einen Jahres mit Einkünften aus anderen Steuerjahren verrechnet werden.

Sonderausgaben können sich steuerlich nur in dem Jahr auswirken, in dem du die Kosten hattest. Hattest du keine oder nur geringe Einnahmen, kann durch die Sonderausgaben kein Verlust entstehen. Das bedeutet, dass diese Kosten dann ins Leere laufen. Besonders gut lässt sich das am Beispiel der Erstausbildungskosten verdeutlichen:

Hast du zum Beispiel im September eines Jahres Studiengebühren gezahlt, kannst du diese Kosten nur in diesem Jahr absetzen. Das Problem: Falls du in demselben Jahr keine Einnahmen hattest, auf die du Steuern gezahlt hast, kannst du auch keine Ausgaben ansetzen. In diesem Fall verlierst du den Steuervorteil.

Aufwendungen für die Zweitausbildung zählen hingegen zu den Werbungskosten. Der Unterschied: Hast du im Jahr der Anschaffung noch keinen Job, kannst du einen Verlust feststellen lassen. Wenn du beispielsweise im Jahr darauf steuerpflichtige Einkünfte hast, wird der Verlust damit verrechnet und du hast eine höhere Steuerrückerstattung.

Ähnliche Kosten wie Sonderausgaben

Einige Positionen behandelt das Finanzamt wie Sonderausgaben. Das gilt für diese Fälle:

Verluste anrechnen lassen

Hast du einen Verlust gemacht, der nicht vollständig mit einem Gewinn im selben Jahr verrechnet werden kann, ist es möglich den Rest in einem anderen Jahr abzuziehen. Dieser sogenannte Verlustabzug gehört zu den Sonderausgaben. Hierbei ist sowohl ein Abzug in vergangenen Jahren (Verlustrücktrag) als auch in zukünftigen Jahren (Verlustvortrag) möglich.

Das Finanzamt macht automatisch einen Verlustrücktrag. So wird zum Beispiel ein Verlust aus 2024 mit dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2023 verrechnet. Bleibt etwas übrig, wäre dieser Rest mit dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2022 zu verrechnen. Der Verlustrücktrag erfolgt also in die beiden Vorjahre. Dabei gilt eine Obergrenze von 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehepartnern von 2 Millionen Euro. Für die Jahre 2022/2023 ist sie ausnahmsweise auf 10 Millionen/20 Millionen Euro erhöht worden.

In 2 Fällen kommt der Verlustvortrag ins Spiel: Nach dem Verlustrücktrag gibt es einen nicht verrechneten Verlust, der vorgetragen werden muss. Oder du verzichtest auf den Verlustrücktrag durch einen Antrag in deiner Steuererklärung, da ein Verlustvortrag für dich günstiger ist.

Beim Verlustvortrag gibt es im Gegensatz zum Verlustrücktrag keine zeitliche Begrenzung auf 2 Jahre. Der Verlust wird so lange vorgetragen, bis davon nichts mehr übrig ist.

Ein Verlust kann bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro (Zusammenveranlagte: 2 Millionen Euro) vollständig verrechnet werden. Ein darüber liegender Verlust kann dann nur mit 70 Prozent (bis 2023: 60 Prozent) des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden.

Beispiel: Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 2 Millionen Euro bei einem Ledigen kann also ein vorgetragener Verlust bis zu 1,7 Million Euro verrechnet werden. Für 300.000 Euro gilt die Mindestbesteuerung. Darauf muss Einkommensteuer gezahlt werden.

Denkmalgeschützte Gebäude

Du hast ein Baudenkmal zu deinem Zuhause umgebaut oder vermietest eine denkmalgeschützte Immobilie? Mit der Denkmalabschreibung lässt sich einiges an Steuern sparen. Im Gegensatz zu den übrigen Sonderausgaben setzt du deine Sanierungskosten nicht auf einen Schlag ab, sondern über mehrere Jahre verteilt.

Als Selbstnutzer kannst du insgesamt 90 Prozent deiner Modernisierungskosten auf 9 Jahre verteilt abschreiben. Wenn du die Immobilie vermietest, kannst du sogar 100 Prozent der Kosten innerhalb von 12 Jahren absetzen. Genauer: 8 Jahre lang je 9 Prozent und anschließend 4 weitere Jahre lang je 7 Prozent.

Absetzbar sind die Kosten, die der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen. Vor Renovierungsbeginn musst du die Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und eine Genehmigung einholen. Nach Abschluss stellt sie eine denkmalrechtliche Bescheinigung aus. Sie ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung. Dieser Grundlagenbescheid enthält auch die Höhe der Aufwendungen und muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

FAQ: Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Im Einkommensteuergesetz steht, welche genau dazu zählen.
Teilweise gibt es keine Höchstgrenze (z. B. bei der Kirchensteuer). Die folgenden Sonderausgaben sind allerdings beschränkt:

  • Beiträge zur Altersvorsorge: 27.566 Euro (2024)
  • Übrige Versicherungen (außer Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung): 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro
  • Riester: 2.100 Euro
  • Kinderbetreuungskosten: 4.000 Euro
  • Schulgeld: 5.000 Euro
  • Ausbildungskosten (Erstausbildung): 6.000 Euro
  • Unterhaltsleistungen: 13.805 Euro
  • Anlage AV: Riester-Beiträge
  • Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
  • Anlage Sonderausgaben: Spenden, Kirchensteuer und Ausbildungskosten
  • Anlage U: Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge zu Versicherungen
In die Anlage Sonderausgaben trägst du Kirchensteuer, Spenden, Berufsausbildungskosten und Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner ein.
Die Pauschale beträgt 36 Euro für Singles und 72 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt berücksichtigt die Sonderausgabenpauschale automatisch.
  • Beiträge zur Altersvorsorge (z. B. Beiträge zur Rentenversicherung, Riester-Rente)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Kirchensteuer
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Quelle: §§ 10 bis 10g EStG (Einkommensteuergesetz)