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Tagesmutter Steuererklärung Titelbild

Wie wird die Steuererklärung als Tagesmutter gemacht?

Diese Besonderheiten gibt es

Bei einer Tagesmutter gibt es jeden Tag viel Trubel. Doch nicht nur die Kinder halten auf Trab – auch die Steuererklärung muss gemacht werden. Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung als Tagesmutter? Wir fassen zusammen.

Kurz & knapp

  • Tagesmütter oder Tagesväter sind entweder Angestellte oder Freiberufler
  • Für die Betriebsausgaben gibt es eine Pauschale von bis zu 300 Euro pro Kind und Monat
  • Für Freihalteplätze gibt es eine Pauschale von 40 Euro
  • WISO Steuer berechnet die Pauschalen automatisch für dich

Freiberuflich oder angestellt?

Wenn du deine Steuererklärung als Tagesmutter oder Tagesvater machst, ist es wichtig herauszufinden, ob die Tätigkeit freiberuflich oder angestellt durchgeführt wird. Der entscheidende Faktor ist hierbei nicht, wie viele Kinder du betreust. Es ist auch nicht relevant, ob du von den Eltern oder aus öffentlichen Mitteln bezahlt wirst. Stattdessen geht es um den Ort, an dem du deine Tätigkeit ausführst.

Betreuung in deinem Haushalt

Betreust du Kinder verschiedener Eltern in deinem Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten eigenverantwortlich? Dann ordnet das Finanzamt dein Einkommen den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zu. Du zahlst Steuern auf deinen Gewinn.

Information zum Thema

Wie wird der Gewinn berechnet?

Oft wird der Gewinn mit der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) berechnet. Dabei ziehst du von deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben ab. Was unterm Strich übrig bleibt, ist der Gewinn.

Betreuung im Haushalt des Kindes

Betreust du ein Kind oder mehrere Kinder in deren Familie nach Weisungen der Eltern? Dann bist du in der Regel Arbeitnehmer. Die Eltern sind deine Arbeitgeber. In diesem Fall erzielst du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Steuern werden auf deinen Arbeitslohn berechnet.

Was ist mit einem Minijob?

Oft kann die Betreuung auch im Rahmen eines Minijobs stattfinden. Dein Einkommen zählt dann aber trotzdem zur nichtselbstständigen Arbeit. Dafür gibt es Unterschiede in Bezug auf Steuer- und Sozialabgaben.

Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter

Die Betriebsausgabenpauschale ist ein großer Vorteil bei der Steuererklärung als Tagesmutter oder Tagesvater. Denn: Du musst nicht mehr alle Ausgaben einzeln auflisten. Stattdessen kannst du pro Kind und Monat 300 Euro von deinen Einnahmen abziehen – ganz ohne Nachweise. Dieser Wert bezieht sich auf ein Kind, das 40 Wochenstunden von dir betreut wird.

Achtung Icon

Wann gilt die Betriebsausgabenpauschale nicht?

Betreust du die Kinder in deren Elternhaus oder du nutzt Räumlichkeiten, die dir unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, kannst du die Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter nicht nutzen. Stattdessen gibst du in deiner EÜR die tatsächlichen Kosten an.

Betriebsausgabenpauschale darf die Einnahmen nicht übersteigen

Bei der Betriebsausgabenpauschale gibt es einen Maximalbetrag. Das ist die Höhe deiner Einkünfte als Tagesmutter. Du kannst also kein Minus gemacht haben, wenn du die Pauschale nutzt.

Weniger als 40 Wochenstunden Betreuungszeit

Was ist, wenn du ein Kind weniger als 40 Stunden die Woche betreust? Dann musst du die monatliche Betriebsausgabenpauschale herunterrechnen. Hier kannst du den Anteil auf einen Blick ablesen:

Betreuung (pro Tag)1 Tag (pro Woche)2 Tage (pro Woche)3 Tage (pro Woche)4 Tage (pro Woche)5 Tage (pro Woche)
1 Stunde7,50 €15,00 €22,50 €30,00 €37,50 €
2 Stunden15,00 €30,00 €45,00 €60,00 €75,00 €
3 Stunden22,50 €45,00 €67,50 €90,00 €112,50 €
4 Stunden30,00 €60,00 €90,00 €120,00 €150,00 €
5 Stunden37,50 €75,00 €112,50 €150,00 €187,50 €
6 Stunden45,00 €90,00 €135,00 €180,00 €225,00 €
7 Stunden52,50 €105,00 €157,50 €210,00 €262,50 €
8+ Stunden60,00 €120,00 €180,00 €240,00 €300,00 €

Mehr als 300 Euro Ausgaben pro Kind

Liegen deine Ausgaben pro Kind bei über 300 Euro, kannst du stattdessen auch die tatsächlichen Kosten bei der Steuererklärung absetzen. In diesem Fall musst du aber auch alle Belege über deine Ausgaben aufbewahren. Das Finanzamt kann sie nämlich als Nachweis bei dir anfordern.

Zu den Betriebsausgaben einer Tagesmutter oder Tagesvater gehören zum Beispiel:

  • Nahrungsmittel für die Kinder
  • Hygieneprodukte für die Kinder
  • Spielzeug
  • Anteilige Miete und Nebenkosten (zum Beispiel Strom und Wasser)
  • Fachliteratur
  • Weiterbildungskosten

Ausgaben als Tagesmutter automatisch ausfüllen

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Freihalteplätze von der Steuer absetzen

Hältst du Plätze für eine Krankheits-, Urlaubs- oder Fortbildungsvertretung einer anderen Tagesmutter frei? Nur bei Bedarf werden diese Freihalteplätze kurzfristig belegt. Von deinen Einnahmen kannst du eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 40 Euro je Freihalteplatz und Monat abziehen, solange dieser ungenutzt bleibt.

Bei Belegung der Freihalteplätze ist die Pauschale zeitanteilig zu kürzen. Und zwar entsprechend dem Verhältnis der Tage der Belegung im Monat zu pauschal 20 Arbeitstagen im Monat.

Betriebsausgabenpauschale Tagesmutter in die Steuererklärung eintragen

WISO Steuer unterstützt dich bei deiner Steuererklärung als Tagesmutter. Unter Thema hinzufügen > Selbständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit findest du in den Betriebsausgaben die Möglichkeit, die Pauschale für Tagesmütter einzutragen. Beantworte dazu die Frage Sollen die Betriebsausgaben pauschal angesetzt werden? mit Ja.

FAQ: Steuererklärung für Tagesmütter

Du kannst alle Kosten von der Steuer absetzen, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit angefallen sind. Zum Beispiel:

  • Nahrungsmittel für die Kinder
  • Windeln und andere Hygieneartikel
  • Fachliteratur
  • anteilige Miete und Betriebskosten
Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 300 Euro pro Kind und Monat. Dieser Wert gilt für eine Betreuungszeit von 40 Stunden die Woche. Wenn ein Kind weniger Zeit in deiner Obhut verbringt, musst du die Pauschale entsprechend kürzen.
Das kommt ganz darauf an, wo du die Tätigkeit ausübst. Wenn die Betreuung im Haushalt des Kindes stattfindet, giltst du als Angestellter. Findest die Pflege stattdessen in deinem Haushalt statt, bist du Freiberufler.
Wenn dein Kind bei einer Tagesmutter ist, kannst du die Kosten in die Steuererklärung eintragen. Und zwar gehören sie in den Bereich Persönliches > Kinder > Kinderbetreuungskosten.

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