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Neu: SteuerGPT

Der digitale Berater in WISO Steuer beantwortet deine Fragen zur Steuererklärung. Schnell, präzise und leicht verständlich. Probier es kostenlos aus!

Steuerklassen Title

Mit der richtigen Steuerklasse mehr Geld bekommen

Was bedeuten die verschiedenen Steuerklassen?

Wie viel Geld landet vom monatlichen Brutto tatsächlich auf dem Konto? Das hängt von der gewählten Steuerklasse ab. Welche Folgen die geplante Reform der Steuerklassen hat? Alle Infos hier.

Kurz & knapp

  • Es gibt 6 verschiedene Steuerklassen
  • Ehepaare können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen
  • Ein Wechsel der Steuerklasse kann monatlich mehr Geld bedeuten

Steuerklassenrechner: Finde die passende Steuerklasse

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Steuerklasse für dich und deinen Partner am günstigsten ist. Denn das hängt von der Höhe eurer Gehälter sowie der eingetragenen Freibeträge ab.

Dafür kannst du den kostenlosen Rechner zur Steuerklassenwahl von WISO Steuer nutzen. Diese Angaben brauchst du von dir und deinem Ehepartner:

  • Bruttoarbeitslohn
  • Lohnsteuer-Freibetrag
  • Kinderfreibeträge (laut Lohnsteuerkarte)
  • Geburtsdatum
  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (in Prozent)

Anhand dieser Eingaben berechnet WISO Steuer für dich, welche Kombination das höhere monatliche Nettoeinkommen bringt.

FAQ: Steuerklasse

Deine beste Option hängt von mehreren Faktoren ab. Mit dem kostenlosen Steuerklassenrechner von WISO Steuer findest du schnell und einfach heraus, welche Klasse für dich und deinen Partner am besten ist: Jetzt kostenlos anmelden und ausprobieren
Ja, du kannst deine Steuerklasse auf Antrag wechseln. Zum Beispiel, wenn du geheiratet oder dich getrennt hast.
Die Änderung kannst du beim Finanzamt beantragen – entweder per schriftlichem Antrag auf Formular oder online über ELSTER.
Du kannst deine Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln.
Eine Reform der Steuerklassen ist derzeit in Planung, allerdings sind sowohl deren Durchführung als auch die genauen Änderungen noch ungewiss.
Sie gilt für Singles, Geschiedene, Verwitwete oder dauerhaft Getrenntlebende ohne Anspruch auf die Steuerklasse 2.
Sie gilt für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
Sie gilt für Verheiratete oder Lebenspartner, wenn der Partner wenig oder kein Einkommen hat. Dann wählt der besserverdienende Partner die Klasse 3 und der schlechter verdienende Partner die 5.
Sie gilt für Ehepaare oder Lebenspartner mit etwa gleich hohem Einkommen. Diese Steuerklasse teilt das Finanzamt Ehepartnern nach der Heirat automatisch zu.
Sie gilt für Verheiratete oder Lebenspartner, deren Partner Steuerklasse 3 gewählt hat und der selbst weniger verdient.
Sie gilt für Arbeitnehmer mit mehr als einem Arbeitsverhältnis für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis.
Das ist eine Option für verheiratete Arbeitnehmer, die beide Einkünfte haben. Der Faktor wird so berechnet, dass die Vorauszahlungen genau der geschätzten gemeinsamen Steuerschuld entsprechen. Dadurch kann eine Nachzahlung bei der Steuererklärung minimiert werden.
Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt beide automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Verdient ihr  unterschiedlich viel, solltet ihr einen Wechsel in die Kombination 3 und 5 prüfen. Das könnt ihr ganz einfach mit dem Steuerklassenrechner von WISO Steuer ausprobieren.

Welche Steuerklassen gibt es?

Momentan gibt es 6 Steuerklassen in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, ist einer davon zugeordnet.

Welche der Steuerklassen du hast, hängt von deinem Familienstand ab. Nur in Steuerklasse 6 spielt dein Familienstand keine Rolle. Hier kommt es darauf an, dass du mehrere Jobs gleichzeitig hast.

Steuerklasse 1 für Singles

Steuerklasse 1 gilt für ledige, geschiedene sowie getrenntlebende Angestellte. Auch Verwitwete werden ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners in diese Steuerklasse eingestuft.

Arbeitnehmer, deren Ehepartner in einem Nicht-EU-Land lebt oder die aufgrund ihres dauerhaften Wohnsitzes im Ausland beschränkt steuerpflichtig sind, gehören ebenfalls in diese Steuerklasse.

Als Single stehen dir folgende Freibeträge zu, mithilfe derer du weniger Lohnsteuer zahlen musst:

Steuerklasse 2: Vorteile für Alleinerziehende

In Steuerklasse 2 fallen alle genannten Personen aus Steuerklasse 1, die zudem alleinerziehend sind. Das bedeutet: Mindestens ein Kind lebt in deinem Haushalt, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst. Wenn das Kind bei mehreren Personen gemeldet ist, erhält derjenige die Steuerklasse 2, der das Kindergeld bezieht.

Es darf zudem kein weiterer Volljähriger in eurem Haushalt wohnen (zum Beispiel ein Partner). Ausnahme sind nur eigene Kinder, für die du noch Kindergeld erhältst.

Du erhältst neben den oben genannten Freibeträgen aus Steuerklasse 1 (in 2023 insgesamt 12.174 Euro) einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro. Somit profitierst du von insgesamt 16.434 Euro im Jahr 2023.

Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro (soll rückwirkend auf 11.784 Euro erhöht werden), der Entlastungsbetrag bleibt bei 4.260 Euro. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von 17.130 Euro (geplant: 17.310 Euro).

Hinweis: Hast du dich erst kürzlich von deinem Expartner getrennt? Lebt das Kind nun bei dir, solltest du umgehend die Steuerklasse 2 beantragen. Dafür schickst du dem Finanzamt den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. So profitierst du bereits ab dem nächsten Monat vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Andernfalls bleibt deine Lohnsteuer wie bisher und du kannst zu viel gezahlte Steuern erst mit der nächsten Steuererklärung zurückholen.

Steuerklasse 3 und 5

Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, bei denen beide Partner unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können die Steuerklassenkombination 3 und 5 wählen.

Diese Kombination ist vor allem dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. Optimal ist diese Kombination, wenn ein Partner etwa 60 Prozent und der andere 40 Prozent eures gemeinsamen Einkommens verdient. Der besserverdienende Partner wird dann in Steuerklasse 3 eingestuft, der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5.

  • Steuerklasse 3: Wählt in der Regel der Partner mit dem höheren Einkommen. Hier sind die Steuerabzüge geringer, was zu einem höheren monatlichen Nettolohn führt.
  • Steuerklasse 5: Gilt dann für den Partner mit dem geringeren Einkommen. Hier sind die Steuerabzüge höher, was zu einem geringeren monatlichen Nettogehalt führt.

Ziel dieser Steuerklassenkombination ist es, Familien steuerlich zu entlasten. Im Vergleich zu den meisten anderen Steuerklassen gelten in der Steuerklasse 3 der doppelte Grundfreibetrag. Außerdem wird der Kinderfreibetrag für beide Eltern abgezogen. Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Beträge:

Steuerklasse 3Steuerklasse 5
Grundfreibetrag23.208 € (geplant: 23.568 €)entfällt
Kinderfreibetrag (inklusive BEA)9.312 € pro Kindentfällt
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €36 €

Steuerklasse  4 und 4

Du und dein Ehepartner verdienen ungefähr gleich viel? Dann ist die Kombination 4 und 4 am günstigsten. Dabei kann auch nur ein Ehepartner den Wechsel aus der Kombination 3 und 5 zu 4 und 4 beantragen.

Bei der Lohnsteuerklasse 4 behält jeder Ehepartner seine Freibeträge. Also den Grundfreibetrag und den möglichen Kinderfreibetrag.

Bei dieser Kombination lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Denn es ergibt sich meistens eine Erstattung.

Faktorverfahren

Mit dem Faktorverfahren ist es möglich, eure Steuerlast auf eine gerechtere Weise aufzuteilen, indem der individuelle Steuersatz jedes Ehepartners berücksichtigt wird. Kurz gesagt wird die voraussichtlich zu zahlende Jahressteuer in einen Prozentsatz umgerechnet. Und dieser Prozentsatz wird dann bei der monatlichen Lohnsteuer angewendet. So soll am Ende des Jahres möglichst keine Nachzahlung aber auch keine Erstattung herauskommen.

Es bietet sich an, wenn es bei der Steuerklassenkombi 3 und 5 zu einer Nachzahlung kommt und du mit den Lohnsteuerklassen 4 und 4 aber nicht auf deine Erstattung per Steuererklärung warten willst.

Steuerklasse 6: Das gilt bei mehreren Jobs

Steuerklasse 6 ist für diejenigen vorgesehen, die mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben.

Für deine Hauptbeschäftigung wirst du dabei in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingruppiert, abhängig von deinem persönlichen Status (zum Beispiel ledig, verheiratet etc.). Für jeden weiteren Job wird dann automatisch eine zweite Steuerklasse, die Steuerklasse 6 verwendet.

Im Vergleich zu den anderen Steuerklassen ist sie die ungünstigste, da hier die höchsten Abzüge anfallen. Das hat damit zu tun, dass hier keine Steuerfreibeträge oder Pauschalen gelten, die dein zu versteuerndes Einkommen verringern. Das bedeutet, dass bei einem Nebenjob in dieser Steuerklasse ein großer Teil deines Bruttoeinkommens direkt für Steuern abgezogen wird.

Welche Steuerklasse ist die beste?

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So geht’s: Steuerklasse ändern

Nicht jeder kann einfach seine Steuerklasse wechseln. Diese Möglichkeit haben grundsätzlich nur Ehepartner, die in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, sowie Alleinerziehende.

Praktisch: Deine Steuerklasse kannst du beliebig oft im Jahr wechseln. Das kannst du einfach beim Finanzamt beantragen – entweder auf Papier oder direkt digital über www.elster.de. Das Formular kannst du beim Bundesfinanzministerium herunterladen.

In diesen 3 Fällen solltest du über eine Änderung der Steuerklasse nachdenken:

Nach einer Hochzeit haben die Partner automatisch die Kombination 4/4. Der Wechsel in die Steuerklassen 3/5 muss beantragt werden – und zwar von beiden Partnern gemeinsam. Im Gegensatz zum Wechsel in die Steuerklassenkombi 4/4 – hier benötigt es nur die Unterschrift beziehungsweise den Antrag eines Partners.
Wenn du dich von deinem Partner trennst, ändert sich auch deine Steuerklasse. Voraussetzung für die Steuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 ist nämlich, dass du mit deinem Partner zusammenlebst – und ihr einen gemeinsamen Haushalt führt.

Wenn ihr euch trennt, bleibt eure bisherige Steuerklasse für das laufende Jahr bestehen. Ab dem nächsten Jahr werdet ihr in Steuerklasse 1 eingestuft, auch wenn ein Kind im Haushalt lebt. Dazu musst du dem Finanzamt das Formular zum dauernd getrennt Leben abgeben, damit es Bescheid weiß und die Einstufung ab Januar des Folgejahres ändern kann. Die geänderte Steuerklasse wird deinem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.

Du oder dein Partner sollten dem Finanzamt mitteilen, dass ihr getrennt lebt. Das steuerrechtliche Trennungsjahr endet am 31. Dezember. Der Scheidungstermin allein kann daher für einen rechtzeitigen Steuerklassenwechsel schon zu spät sein.

Wenn ihr das nicht tut, werdet ihr bei der Lohnsteuer zu günstig besteuert. Die Folge können hohe Steuernachzahlungen nach dem Trennungsjahr sein.

Übrigens: WISO Steuer fragt euch in der Rubrik Persönliches > Wohnsitz und Veranlagung im Jahr 2023 nach den Lebensumständen. Beantwortet ihr die Frage Haben die Ehegatten im Jahr 2023 das gesamte Jahr in einem gemeinsamen Haushalt gelebt?  mit Ja, wird automatisch eine gemeinsame Steuererklärung generiert.

Bist du alleinerziehend, kannst du die Steuerklasse von 1 auf 2 wechseln, um weniger Steuern zu zahlen. Denn du profitierst damit vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges und kindergeldberechtigtes Kind in deinem Haushalt lebt. Um den Wechsel zu beantragen, schickst du dem Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Falsch gewählt – was jetzt?

Wenn du bemerkst, dass deine aktuelle Steuerklasse nicht die optimale für dich ist, kannst du beim Finanzamt ganz einfach einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse stellen.

Bei einem Wechsel gehst du wie folgt vor:

  • Formular herunterladen auf der Website des Bundesfinanzministeriums oder www.elster.de
  • Formular ausfüllen mit deinen persönlichen Angaben (und eventuell deines Partners)
  • Antrag persönlich, per Post oder online einreichen
  • Auf Bestätigung warten nach der Prüfung durch das Finanzamt

Wichtig: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen beide den Antrag unterschreiben.

Du und dein Partner können mehrmals im Jahr eine Änderung eurer Steuerklassen beim Finanzamt beantragen. Ihr könnt also eure Steuerklassen so kombinieren, dass sie für euch in der jeweiligen Situation am besten sind.

Es ist wichtig, das Finanzamt zu informieren, falls du für deine Steuerklasse die Kriterien nicht mehr erfüllst. Falls du beispielsweise als Alleinerziehender in Steuerklasse 2 eingestuft warst und nun dein neuer Partner bei dir eingezogen ist, musst du dies dem Finanzamt melden und in Steuerklasse 1 wechseln.

Falls du versehentlich die falsche Steuerklasse gewählt hast, ist das kein Grund zur Sorge: Zu viel gezahlte Steuern kannst du dir durch die Abgabe einer Steuererklärung einfach zurückholen. Denn mit Abgabe deiner Steuererklärung prüft das Finanzamt deine tatsächliche Steuerlast auf Basis des gesamten Jahres. War die Vorauszahlung aufgrund der falschen Steuerklasse zu hoch, erhältst du die Differenz zurück.

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Kommt eine Reform der Steuerklassen?

Die Bundesregierung kündigt aktuell eine Reform der Steuerklassen an. Dadurch soll die Steuerbelastung gerechter verteilt werden, denn meist ist die Frau der schlechter verdienende Partner in einer Ehe und hat in der Steuerklasse 5 relativ hohe Abzüge.

Genauer geplant ist: Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden. Stattdessen sollen Ehepaare automatisch in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Wann und ob es überhaupt Änderungen im Steuerklassensystem geben wird, kann momentan noch niemand sagen. Wir halten dich hier weiterhin auf dem Laufenden.

Doch was bedeutet das für dich? Fest steht: Eine Reform der Steuerklassen hätte für Millionen Menschen in Deutschland finanzielle Auswirkungen. Zwar nehmen sich die Kombinationen unterm Strich nicht viel, denn abgerechnet wird immer erst mit der jährlichen Steuererklärung. Durch die Steuerklassenkombination lassen sich keine Steuern sparen, sondern man nimmt lediglich Einfluss auf die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs beim Arbeitgeber.

Jedoch würde durch die Umstellung auf die Kombination 4 und 4 mit Faktor jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch selbst verdient. So nutzt man dann bereits im Jahresverlauf den Splittingvorteil beim Faktorverfahren der Steuerklasse 4. Das bedeutet, dass das Finanzamt die voraussichtliche Jahressteuerschuld eines Ehepaares berechnet und diese dann durch 12 teilt. Die so errechnete Lohnsteuer wird dann monatlich vom Lohn einbehalten. Da der Nettolohn für die Berechnung von Lohnersatzleistungen herangezogen wird, können sich daraus Vorteile für die Höhe der erhaltenen Leistungen ergeben, da ein höherer Nettolohn potenziell zu höheren Lohnersatzleistungen führt.

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Quelle: § 38b EStG (Einkommensteuergesetz)