Steuermesszahl und Grundsteuermessbetrag

Der zweite Schritt in der Berechnung der Grundsteuer

Bald gilt die neue Grundsteuer. Dafür werden jetzt Grundstückwerte neu berechnet. Wir zeigen hier Schritt 2. der Berechnung nach dem Bundesmodell und was sich hinter dem Begriff Grundsteuermesszahl verbirgt.

Kurz & knapp

  • Die Steuermesszahl richtet sich nach der Art des Grundstücks
  • Die Messzahl passt den Grundsteuerwert für die Weiterberechnung an 
  • Für die Ermittlung der Grundsteuer ist auch der Grundsteuermessbetrag eine wichtige Rechengröße

Was ist die Steuermesszahl?

Berechnung Grundsteuer Steuermesszahl Infografik

Die Steuermesszahl ist eine gesetzlich festgelegte Zahl, die beim 2. Schritt der Grundsteuer-Berechnung verwendet wird. Sie hängt von der jeweiligen Art des Grundstücks ab, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungen.

Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf einem dreistufigen Verfahren. Dabei wird die Steuermesszahl mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks – dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

Ab 2025 wird eine neu berechnete Grundsteuer angewendet. Für die Berechnung werden aktuell Daten gesammelt, um alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Deshalb müssen 2022 alle Eigentümer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Steuermesszahl ab 2025

Auch die Steuermesszahl wird angepasst. Für einen Ausgleich der Wertsteigerung wird die Steuermesszahl abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor:

  • Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille
  • andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille
  • unbebautes Grundstück: 0,34 Promille

Manche Landesmodelle verwenden als Steuermesszahlen Prozentsätze statt Promillezahlen. Der Rechenweg bleibt ansonsten aber grundsätzlich gleich.

Die neue Berechnung der Grundsteuer gilt ab 2025. Bis dahin wird die bisherige Berechnung angewendet.

Ermäßigungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Ermäßigungen greifen: Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erhalten bei der Steuermesszahl einen Abschlag von 25 Prozent, Grundstücke für Baudenkmäler von 10 Prozent.

Video: Grundsteuer-Erklärung

Die neue Grundsteuer-Erklärung betrifft alle Eigentümer. Im Video zeigen dir, was sich dieses Jahr ändert.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag ist ein wichtiges Zwischenergebnis, das die Gemeinde benötigt, um die Grundsteuer ermitteln zu können.

Wie berechnet sich der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag wird ermittelt, indem der Grundsteuerwert und die Steuermesszahl multipliziert werden.

Beispiel Immobilien

Beispiel: Grundsteuermessbetrag berechnen

Der Grundsteuerwert für ein Einfamilienhaus beträgt 280.500 Euro. Da es sich um ein Wohngebäude handelt, gilt die Steuermesszahl von 0,31 Promille.

So wird gerechnet: 280.500 Euro × 0,31 Promille = 86,96 Euro

Der Grundsteuermessbetrag beträgt also 86,96 Euro. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die jährliche Grundsteuer.

Grundsteuermessbescheid

Über den Grundsteuermessbetrag erhältst du einen Bescheid vom Finanzamt. Gleichzeitig teilt das Finanzamt deiner Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit.

Der Bescheid ist für dich aber keine Zahlungsaufforderung. Wie hoch deine Grundsteuer ist, steht in dem Grundsteuerbescheid. Diesen bekommst du von deiner Gemeinde. Die neue Grundsteuer musst du erst ab 2025 zahlen.