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Geldwerter Vorteil

So werden Benefits versteuert

Zusätzlich zum Monatsgehalt können Arbeitnehmer sich auch über verschiedene Benefits freuen. Diese zählen als geldwerter Vorteil zum Arbeitslohn – und sind natürlich auch für die Steuer wichtig. Was und wie in die Steuererklärung gehört – und wo gespart werden kann – zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Ein geldwerter Vorteil entsteht durch kostenlose oder günstigere Waren oder Dienstleistungen vom Chef
  • Grundsätzlich fallen darauf Steuern an
  • In manchen Fällen können Arbeitnehmer von Steuervorteilen profitieren

Geldwerter Vorteil – was ist das eigentlich?

Bist du Arbeitnehmer, geht wahrscheinlich jeden Monat dein Lohn auf dein Konto ein. Dein Chef hat aber auch die Möglichkeit dir Dienstleistungen oder Waren günstiger oder sogar kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dadurch entsteht für dich ein Vorteil: Du musst es nicht mehr selbst bezahlen und sparst bares Geld. Und das ist der geldwerte Vorteil – nämlich genau der Betrag, den du einsparst. Dieser geldwerte Vorteil ist auch für deine Steuer relevant, denn er ist nicht (immer) steuerfrei.

Information zum Thema

Was ist ein Sachbezug?

Die Waren und Dienstleistungen, die dein Chef dir kostenlos oder günstiger überlasst, nennt man übrigens Sachbezüge.

Geldwerter Vorteil im Überblick

geldwerter Vorteil Infografik

Geldwerter Vorteil – auch ein Steuervorteil?

Grundsätzlich ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig. Trotzdem gibt es auch hier Möglichkeiten fürs Steuernsparen. Denn bei den Sachbezügen gibt es auch einige Ausnahmen, die steuerfrei bleiben.

Wer profitiert eigentlich vom Sachbezug?

Diese Frage ist für die Steuer sehr wichtig. Ergeben sich deutlich mehr Vorteile für deinen Arbeitgeber, bleibt der Sachbezug für dich steuerfrei.

Gibt es morgens beim Chef kostenlos Kaffee und unbelegte Brötchen? Das Finanzamt sieht darin beispielsweise keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Denn: Hier überwiegt das eigenbetriebliche Interesse, weil das kostenlose Mini-Frühstück vor allem das positive Betriebsklima stärkt. Aber: Eine Scheibe Wurst oder Käse auf dem Brötchen reicht schon aus, dass dieser Benefit steuerpflichtig wird!

Geldwerter Vorteil: Gibt es Freibeträge?

Es gibt zahlreiche Einzelregelungen zu verschiedenen geldwerten Vorteilen. In bestimmten Fällen sind sie in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. In anderen gibt es Höchstbeträge und erst bei Überschreitung werden die Vorteile teilweise oder insgesamt steuerpflichtig.

Steuerfrei bis 50 Euro

Die allgemeine „magische“ Grenze bei Sachbezügen beträgt 50 Euro pro Monat. Diese Grenze gilt aber insgesamt für alle Sachbezüge und nicht pro Leistung. Bleibst du unterhalb dieser Grenze, fallen keine Steuern für dich an. Übersteigst du sie, wird dein gesamter geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Grundsätzlich kann man beim geldwerten Vorteil bzw. bei den Sachbezügen 3 Kategorien festlegen.

1. Geldwerter Vorteil: Verpflegung und Übernachtung

Für die Bewertung von Mahlzeiten und Unterkünften gibt es feste Bewertungsmaßstäbe. Sie werden jährlich in der amtlichen Sachbezugstabelle festgehalten.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Werte für die Verpflegung:

Frühstück (in €)
pro Tag / Jahr
Mittagessen (in €) pro Tag / JahrAbendessen (in €) pro Tag / JahrGesamt (in €) pro Tag / Jahr
Arbeitnehmer und Auszubildende2 / 603,80 / 1143,80 / 1149,60 / 288
volljährige Familienangehörige2 / 603,80 / 1143,80 / 1149,60 / 288
minderjährige Kinder (bis 18 Jahre)1,60 / 483,04 / 91,209,60 / 2887,68 / 230,40
minderjährige Kinder (bis 14 Jahre)0,80 / 241,52 / 45,601,52 / 45,603,84 / 115,20
minderjährige Kinder (bis 7 Jahre)0,60 / 181,14 / 34,201,14 / 34,202,88 / 86,40

Für Übernachtungen gilt ab 2023:

Belegung je Zimmerallgemeine Unterkunft

in € pro Tag / Monat
Unterkunft beim AG / Gemeinschaftsunterkunft

in € pro Tag / Monat
1 Mitarbeiter 8,83 / 2657,51 / 225,25
2 Mitarbeiter 5,30 / 1593,97 / 119,25
3 Mitarbeiter 4,42 / 132,503,09 / 92,75
> 3 Mitarbeiter3,53 / 1062,21 / 66,25

2. Geldwerter Vorteil: Sachbezüge zusätzlich zum Arbeitslohn

Benefits vom Chef werden in der Arbeitswelt immer beliebter. Erhältst du den Benefit zusätzlich zu deinem normalen Lohn, kannst du unter Umständen auch bei der Steuer sparen. Hier findest du die häufigsten Extras vom Chef und wie sie steuerlich behandelt werden:

Firmenwagen

Ob du für deinen Firmenwagen Steuern zahlen musst, kommt darauf an, wie du ihn nutzt. Darfst du den Wagen nur während der Arbeitszeit fahren, bleibt er steuerfrei. Dann überwiegt wieder das eigenbetriebliche Interesse.

Kannst du den Firmenwagen aber auch privat nutzen, entsteht für dich ein klarer finanzieller Vorteil – und der ist steuerpflichtig. Die wahrscheinlich häufigste Art der Besteuerung ist die 1-Prozent-Regelung. Du hast aber und bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Besondere Steuervorteile gibt es hier übrigens für E-Autos und Plug-In-Hybride.

Jobrad

Falls du locker an der Steuer vorbeiradeln möchtest, empfiehlt sich ein E-Bike. Seit 2019 bis voraussichtlich 2030 ist die Privatnutzung des E-Bikes nämlich komplett steuerfrei. Aber es muss nicht unbedingt elektronisch sein: Auch das herkömmliche Dienstfahrrad, das dein Chef dir überlässt, darfst du steuerfrei nutzen.

Voraussetzung: Du bekommst das Rad zusätzlich zu deinem Gehalt. Verzichtest du für das Fahrrad aber auf einen Teil deines Gehalts, gilt auch hier die 1-Prozent-Regelung. Allerdings wird für 2019 nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt – ab 2020 sogar nur ein Viertel davon. Und das Beste: Die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz erhöhen nicht den geldwerten Vorteil. Du sparst also doppelt.

Jobticket

Beim Jobticket gibt es diese Möglichkeiten:

  1. Bekommst du einen Zuschuss zum Gehalt oder gleich das gesamte Jobticket, ist es für dich steuerfrei. Auf der anderen Seite ziehst du den Wert bei der Berechnung der Pendlerpauschale ab, den du einfach auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ablesen kannst.
  2. Bei einer Gehaltsumwandlung kommt es darauf an, ob du das Jobticket von deinem Chef vergünstigt bekommst. Der Rabatt wäre dann ein sogenannter Sachbezug. Bis zu 50 Euro pro Monat sind in diesem Fall steuerfrei.

Fahrtkostenzuschüsse

Dein Chef kann dir auch einen Zuschuss zu deinen Fahrtkosten zahlen, wenn du mit deinem privaten Pkw zur Arbeit fährst. Auch hier gilt die Grenze von 50 Euro pro Monat, damit er steuerfrei bleibt.

Liegst du darüber, gibt es diese Möglichkeiten:

  1. Dein Arbeitgeber berechnet 15 Prozent pauschale Lohnsteuer (und übernimmt sie möglicherweise sogar für dich). Beachte, dass du den Zuschuss bei der Pendlerpauschale abziehst.
  2. Alternativ können auch 25 Prozent Pauschalsteuer gezahlt werden. Dein Vorteil dabei ist, dass du die Entfernungspauschale nicht kürzen musst.

In beiden Fällen der Pauschalierung beträgt der Fahrtkostenzuschuss maximal die Höhe deiner Pendlerpauschale.

Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Dein Arbeitgeber kann dir für deine nicht schulpflichtigen Kinder einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zahlen. Bekommst du ihn zusätzlich zu deinem Gehalt, bleibt er steuer- und sozialversicherungsfrei. Mehr dazu erfährst du hier:

Diensthandy oder Laptop

Vor allem im Homeoffice-Zeitalter ist der Firmen-Laptop und das Diensthandy kaum noch wegzudenken. Und hier gibt es einen besonderen Vorteil: Arbeitsmittel bleiben immer steuerfrei – auch wenn du sie gelegentlich für private Zwecke nutzt.

Du hast deinen Laptop selbst gekauft? Nutzt du ihn auch für deinen Job, kannst du deine Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Wie das geht, erfährst du hier:

Gesundheitsförderung

Ob Sport in der Pause, Massagen oder Zuschüsse für die Physiotherapie – auch im Beruf nimmt die Gesundheit einen immer größeren Stellenwert ein. Dein Chef kann pro Jahr bis zu 600 Euro für deine Gesundheit ausgeben, ohne dass Steuern dafür anfallen.

(Geschenk-) Gutscheine

Rund um das Thema Gutscheine ist Vorsicht geboten. Denn: Bis 50 Euro bleiben Gutscheine nur dann steuerfrei, wenn sie zweckgebunden sind. Geldkarten oder Gutscheine, für die dein Gehalt umgewandelt wurde, werden in voller Höhe wie Arbeitslohn versteuert.

Firmenwohnung

Dein Arbeitgeber stellt dir eine kostenlose Wohnung? Dann musst du diesen Vorteil versteuern. Dabei fallen Steuern auf 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete an. Zahlst du einen Teil selbst, wird dein Eigenanteil abgezogen und nur die Differenz besteuert.

Zinsvorteile beim Arbeitgeber-Darlehen

Du bekommst einen Kredit von deinem Arbeitgeber? Wahrscheinlich zahlst du dann auch weniger Zinsen als bei einer Bank. Wer ein solches zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen erhält, muss dann aber mit dem Finanzamt teilen: Denn die Zinsvorteile zählen hier zu den Sachbezügen und müssen grundsätzlich als Arbeitslohn versteuert werden.

Es gibt allerdings Freigrenzen: Sparst du dabei pro Jahr maximal 2.600 Euro an Zinsen, bleibst du von der Steuer verschont. Übersteigst du diese Grenze auch nur um einen Euro, wird der komplette Zinsvorteil steuer- und beitragspflichtig.

Geschenke zu persönlichen Anlässen

Ob runder Geburtstag, Hochzeit oder Mitarbeiterjubiläum – oft gibt es zu diesen Anlässen auch eine kleine Aufmerksamkeit vom Chef. Solche Geschenke bleiben bis zu einem Wert von 60 Euro pro Geschenk steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, was genau dein Chef dir schenkt. Aber Achtung: Allgemeine Feiertage wie Weihnachten oder Ostern zählen nicht zu den persönlichen Anlässen. Auch Bargeld-Auszahlung müssen voll als Arbeitslohn versteuert werden.

Ist der Sachbezug nicht steuerfrei, kann dein Chef in manchen Fällen den geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Ob das geht und wie hoch der pauschale Steuersatz ist, hängt vom jeweiligen Sachbezug ab. Hier sparst du Steuern, wenn der pauschale Steuersatz kleiner ist als dein persönlicher.

Information zum Thema

Corona-Prämie

2020 und 2021 konnten Arbeitgeber ihren Angestellten eine Corona-Prämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Ähnliches gilt für das Jahr 2022. Inflationsbedingt können Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten.

3. Geldwerter Vorteil: Rabatte und Vergünstigungen durch den Arbeitgeber

Rabatt-Freibetrag

In manchen Fällen kannst du durch deine Anstellung von bestimmten Vergünstigungen profitieren. Ganz typisch dafür sind beispielsweise Mitarbeiterrabatte in Geschäften. Bis zu 1.080 Euro pro Jahr kannst du beruhigt steuerfrei sparen. Sparst du mehr, musst du auf alles oberhalb dieser Grenze Steuern zahlen.

Wie trage ich den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung ein?

Ja! Dein geldwerter Vorteil gehört in die Steuererklärung. Mit WISO Steuer und dem Steuer-Abruf musst du trotzdem nichts machen. Denn das Programm holt alle Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt und trägt es an der richtigen Stelle deiner Steuererklärung ein.

Noch keinen Steuer-Abruf eingerichtet? Dann findest du die Angaben unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Lohnsteuerbescheinigungen. Um die Werte eintragen zu können, klicke bei der Frage Zeilen 16. bis 21. der Lohnsteuerbescheinigung anzeigen? auf Ja.

Noch keinen Steuer-Abruf eingerichtet? Dann findest du die Angaben unter Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen. Um die Werte eintragen zu können, klicke bei der Frage Zeilen 16. bis 21. der Lohnsteuerbescheinigung anzeigen? auf Ja.

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FAQ: Geldwerter Vorteil

Bekommst du von deinem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen günstiger oder sogar kostenlose? Dann hast du einen geldwerten Vorteil.
Je nachdem, welchen Sachbezug du bekommst und wie hoch dein Vorteil ist, musst du darauf Steuern zahlen.
Das gehört zu deinen Lohnsteuer-Angaben. Die genauen Werte findest du in deiner Lohnsteuer-Bescheinigung. Unser Tipp: WISO Steuer trägt die Daten automatisch ein und berechnet für dich, wie hoch deine Steuererstattung ist.
In der Regel wird der geldwerte Vorteil auf das Einkommen des Arbeitnehmers angerechnet. In manchen Fällen kann auch der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuern.

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Quelle: BMF