Umzug von der Steuer absetzen

Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

Es steht ein Umzug an? Das kann ins Geld gehen. Doch: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Welche Kosten das sind und wann die Umzugskostenpauschale den Steuervorteil bringt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Wer wegen des Jobs den Wohnort wechselt, spart mit Umzugskosten Steuern
  • Die Ausgaben müssen belegt werden können
  • Einfacher geht es mit der Umzugskostenpauschale
  • Private Umzüge lassen sich nur eingeschränkt absetzen

Video: Steuervorteil beruflicher Umzug

Mach das Finanzamt zu deinem Umzugshelfer! Welche Kosten rund um deinen beruflich veranlassten Umzug dir einen ordentlichen Steuervorteil bringen, siehst du hier in unserem Video.

Wann kann ich Umzugskosten absetzen?

Ein Umzug kann anstrengend und vor allem teuer sein. Doch unter bestimmten Umständen beteiligt sich das Finanzamt an den Ausgaben. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist.

Umzugskosten sind absetzbar, wenn du

  • einen neuen Job angetreten hast
  • an einen anderen Ort versetzt wirst
  • durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zum Job sparst
  • in eine Dienstwohnung oder Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einziehst oder ausziehst

Wenn sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern, muss das Finanzamt auch in Einzelfällen einen beruflichen Umzug anerkennen. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 (5 K 190/22):

Ein Ehepaar mit Kind musste zu Beginn der Corona-Pandemie ins Homeoffice wechseln. Weil die Wohnung dafür viel zu klein war, zogen sie in eine neue Wohnung um, in der sie zwei Arbeitszimmer einrichten und nutzen konnten. Beide Arbeitnehmer konnten dort ihrer jeweiligen Tätigkeit ungestört nachgehen. Für das Finanzgericht war der Umzug somit beruflich veranlasst. Über die Revision muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden (VI R 3/23).

Achtung Icon

Nur tatsächliche Kosten sind absetzbar

Du darfst nur die Umzugskosten in der Steuererklärung angeben, die du auch tatsächlich bezahlt hast. Hat dir beispielsweise dein Arbeitgeber die Kosten erstattet, kannst du diese Kosten nicht absetzen.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Bei den Umzugskosten musst du zwei Kategorien unterscheiden:

  • Die meisten Posten musst du nachweisen können.
  • Bestimmte Aufwendungen, die sogenannten sonstigen Umzugskosten, kannst du mit einer Pauschale (Umzugskostenpauschale) abrechnen und benötigst hierfür keine Belege.

1. Kosten für Wohnungssuche

Auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung kommen einige Ausgaben zusammen. Das sind beispielsweise Kosten für:

  • Wohnungsmakler bei einer Mietwohnung
  • (Online-)Inserate
  • Fahrten zu Besichtigungen (0,30 Euro pro Kilometer, zusätzlich Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand)

2. Doppelte Miete

Klappt der Umzug nicht zum gewünschten Termin, kannst du die doppelte Miete für bis zu 6 Monaten in der Steuererklärung angeben (bei einer entsprechend langen Kündigungsfrist möglicherweise sogar noch länger). Auch weiterlaufende Kosten wie Darlehenszinsen, Grundsteuer, Strom und Abwasser zählen dazu.

3. Transportkosten

Am Umzugstag tragen sich Kisten und Möbel nicht von allein: Kosten für Transport- und Umzugsunternehmen kannst du von der Steuer abziehen. Leihst du dir einen Umzugswagen, dann kannst du die Miete, Spritkosten und Parkgebühren absetzen.

4. Fahrtkosten

Liegt die neue Heimat weiter entfernt, können Reisekosten anfallen. Am Tag des Umzugs zählen die tatsächlichen Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Autofahrten pauschal 30 Cent je Fahrtkilometer.

5. Verpflegung

Für den Umzugstag kannst du eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen nutzen, für jede Person, die mit umzieht. Hotelkosten akzeptiert das Finanzamt, wenn in der neuen Wohnung noch nicht übernachtet werden kann.

6. Reparaturen

Läuft der Transport nicht glatt und es werden Gegenstände beschädigt, setze die Wiederbeschaffungskosten ab. Das gilt für die Reparaturkosten, die nicht von einer Transportversicherung abgedeckt sind.

7. Nach­hilfe für Kinder

Nach einem Umzug müssen Kinder oft in der Schule Unterrichtsstoff nachholen. Daher kann es sinnvoll sein, Nachhilfeunterricht für das Kind in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt beteiligt sich an den Ausgaben, wenn diese Notwendigkeit durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden kann.

Die Kosten für Nachhilfe kannst du bis zu den folgenden Höchstbeträgen absetzen:

Umzugab 1.4.2022ab 1.4.2024
absetzbare Kosten1.181 €1.286 €

8. Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten

Bei den sonstigen Umzugsauslagen hast du die Wahl: Du kannst sie entweder mit den tatsächlichen Kosten oder mit der Umzugskostenpauschale abrechnen. Dazu gehören:

  • Inserate für die Wohnungssuche
  • Telefon- und Internetanschluss
  • Fahrten zu Behörden und Ummeldegebühren
  • Ummeldung des Autos
  • Trinkgelder für die Umzugshilfen
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Fachgerechter Ab- und Anbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten
  • Anbringen und Ändern von Gardinen, Rollos oder Vorhängen

Diese Kosten kannst du nicht absetzen

Die Einrichtung der neuen Wohnung ist deine Privatsache. Du kannst dafür keine Steuererstattung erhalten. Eine Ausnahme gilt beim berufsbedingten Umzug in eine Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung). Hier kannst du neben den nachweisbaren Umzugskosten auch die Kosten für die notwendige Einrichtung abrechnen.

So hoch ist die Umzugskostenpauschale

Wenn du deine sonstigen Umzugskosten nicht einzeln nachweisen willst, hast du eine bequeme Alternative: die Umzugskostenpauschale.

Für die Ermittlung der Pauschale ist der Tag vor dem Einladen deines Umzugsguts maßgeblich. Es gibt eine einheitliche Pauschale für den Berechtigten. Der Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder und andere haushaltszugehörige Personen zählen zu den weiteren Personen. Wenn sie mit dir umziehen, erhöht sich die Pauschale entsprechend.

Ziehst du beispielsweise gemeinsam mit deiner Ehefrau um, könnt ihr ab April pauschal 1.607 Euro (964 Euro + 643 Euro) abrechnen.

Umzugab 1.4.2022ab 1.3.2024
Person, die berufsbedingt umzieht886 €964 €
Jede weitere Person, die mit umzieht590 €643 €
Person, die berufsbedingt umzieht und vorher keine eigene Wohnung hatte177 €193 €

Höhere Pauschale bei erneutem Umzug

Übrigens: Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre bereits berufsbedingt umgezogen bist.

Umzugskosten in die Steuererklärung eintragen

Um mehr von der Steuer zurückzubekommen, solltest du genau rechnen. Wenn die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind als die Pauschale, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten. Du musst jedoch nicht selbst rechnen: WISO Steuer übernimmt das für dich. Die Steuersoftware unterstützt dich bei jedem Schritt, damit du das Maximum aus deiner Steuererklärung herausholen kannst. Plus: Die umfangreiche Hilfe-Funktion beantwortet viele Fragen.

So geht’s: Trage die Kosten einfach ein unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Umzugskosten.

Kann ich einen privaten Umzug absetzen?

Wenn du aus privaten Gründen umziehst, kannst du die Kosten nur eingeschränkt absetzen. So kannst du zum Beispiel Handwerker oder den Transport des Umzugsguts als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen. Dazu musst du Firmen oder Umzugshelfer beauftragt haben und kannst dann den Lohnanteil von der Steuer absetzen. Bei den haushaltsnahen Aufwendungen kann dir das im Jahr eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro bringen.

Hast du einen Maler oder anderen Handwerker beautragt, kannst du die Rechunngen zusätzlich als Handwerkerleistung absetzen.

Wichtig: Keine Barzahlung! Lass dir eine Rechnung ausstellen und bezahle per Überweisung.

Bist du aus gesundheitlichen Gründen umgezogen? Beispielsweise nach einem Unfall oder wegen einer Behinderung? Dann erkennt das Finanzamt deine Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen an, soweit sie deine zumutbare Belastung übersteigen. In diesem Fall brauchst du als Nachweis für das Finanzamt ein ärztliches Attest.

FAQ: Umzugskosten & Steuern

Ja, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, wie zum Beispiel Jobwechsel, Versetzung, erhebliche Verkürzung der Fahrtzeit oder Einzug in eine Dienst- oder beruflich benötigte Zweitwohnung.
Die Umzugskostenpauschale ist ein festgelegter Betrag, den du ohne Einzelnachweise für deinen berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen kannst. Die Pauschale gilt für die sonstigen Umzugskosten, die du nicht nachweisen musst.
Absetzbar sind zum Beispiel Kosten für Wohnungssuche, doppelte Miete, Fahrtkosten, Transportkosten, Verpflegung am Umzugstag, Reparaturen, Nachhilfe für Kinder und kleinere Ausgaben wie Telefonanschluss oder Ummeldungen.
Private Umzugskosten sind nur eingeschränkt absetzbar. Handwerker- und Transportkosten können als Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen kannst du die Ausgaben unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Für viele Umzugskosten sind Nachweise wie Quittungen, Rechnungen oder Überweisungsbelege erforderlich. Für sonstige Umzugskosten kannst du die Umzugskostenpauschale nutzen. Vorteil: Es sind keine Einzelnachweise notwendig.
Trage deine Umzugskosten unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Umzugskosten in deiner Steuererklärung ein.

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