Urlaubsgeld versteuern

So bleibt mehr fürs Reisebudget

Vor allem bei den steigenden Preisen freuen sich viele Arbeitnehmer über ein Plus für die Reisekasse – oder zumindest für den Inflationsausgleich. Allerdings fallen auch auf das Urlaubsgeld Steuern an.

Kurz & knapp

  • Das Urlaubsgeld ist meist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
  • Es wird wie reguläres Einkommen behandelt, daher fällt darauf Einkommensteuer an
  • Arbeitgeber haben noch weitere Möglichkeiten, Boni auszuzahlen
  • Eine weitere Option ist die Steuererklärung – WISO Steuer holt durchschnittlich eine Steuererstattung von 1.674 Euro heraus

Was ist Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld ist ein zusätzlicher Betrag, den du von deinem Arbeitgeber erhalten kannst, um deine Urlaubskasse aufzufüllen. Es ist sozusagen ein kleines Bonbon, das dich für deine harte Arbeit belohnt und dir die Möglichkeit gibt, deine Ferien in vollen Zügen zu genießen.

Wichtig: Diese Leistung vom Arbeitgeber ist grundsätzlich freiwillig. Der Arbeitgeber ist also nicht gesetzlich verpflichtet, Urlaubsgeld an seine Angestellten zu zahlen. Eine Pflicht kann nur dann bestehen, wenn Regelungen zum Urlaubsgeld in deinem Arbeits-, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen explizit festgehalten sind.

Zum Überblick: Knapp die Hälfte (47 Prozent) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten in Deutschland das Urlaubsgeld. Eine ausschlaggebende Rolle spielt dabei der Tarifvertrag: Insgesamt 74 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft erhalten das Urlaubsextra, während es nur 35 Prozent in Unternehmen ohne Tarifvertrag sind.

Wie viel Urlaubsgeld kann ich bekommen?

Da es für das Urlaubsgeld keine gesetzlichen Vorgaben gibt, variiert die Höhe des Betrages je nach Branche und Unternehmen. Es gibt jedoch branchenübliche Vereinbarungen und Tarifverträge, die bestimmte Prozentsätze oder feste Beträge vorsehen.

Laut Zahlen des WSI liegt das tarifvertraglich vereinbarte Urlaubsgeld für 2023 zwischen 180 Euro und 2.627 Euro für Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe.

Warum muss ich das Urlaubsgeld versteuern?

Das Finanzamt hat leider auch ein Wörtchen mitzureden, wenn es ums Geld geht: Für das Urlaubsgeld musst du Steuern zahlen. Die Begründung dahinter ist, dass das Urlaubsgeld genauso wie dein reguläres Gehalt als Einkommen angesehen wird und somit der Einkommensteuer unterliegt.

Darüber hinaus werden genauso wie bei deinem regulären Gehalt auch beim Urlaubsgeld Sozialabgaben fällig.

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Wie viele Steuern muss ich für das Urlaubsgeld zahlen?

Die Besteuerung des Urlaubsgeldes kann je nach der Art der Zahlung unterschiedlich sein. Entscheidend ist die Einstufung des Urlaubsgeldes als „sonstiger Bezug“ oder als „laufender Arbeitslohn“.

Besteuerung des Urlaubsgeldes als sonstiger Bezug:

Wenn das Urlaubsgeld als sonstiger Bezug betrachtet wird, bedeutet dies, dass es nicht regelmäßig, sondern als einmalige Zahlung gezahlt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Urlaubsgeld als Einmalzahlung am Ende des Jahres oder zu einem bestimmten Anlass gewährt wird.

So wird die Lohnsteuer für das Urlaubsgeld berechnet:

  1. Zuerst wird die Lohnsteuer auf dein Bruttojahresgehalt ohne das Urlaubsgeld ermittelt.
  2. Danach wird die Lohnsteuer, Bruttojahresgehalt plus Weihnachtsgeld ermittelt.
  3. Die Differenz zwischen den Ergebnissen ist die Steuer, die von deinem Urlaubsgeld abgezogen wird.

Wegen der steigenden Steuerprogression bleibt dann weniger vom Brutto-Urlaubsgeld – der Steueranteil für die Sonderzahlung ist höher als für dein normales Gehalt. Aber: Es ist trotzdem steuerlich gesehen für dich günstiger, denn die Lohnsteuer für einen Monat würde höher ausfallen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Steuer auf Urlaubsgeld berechnen

Du bist verheiratet und hast die Steuerklasse 3. Du verdienst monatlich 4.000 Euro brutto. Im Juni erhältst du von deinem Arbeitgeber Extra für die Reisekasse – volles Monatsgehalt von 4.000 Euro als Urlaubsgeld. So berechnet sich deine Steuer:

1. Lohnsteuer ohne Urlaubsgeld ermitteln

Voraussichtlicher laufender Jahresarbeitslohn (12 Monate x 4.000 Euro): 48.000 Euro

Lohnsteuer (A) nach der Jahrestabelle: 4.200 Euro

2. Lohnsteuer mit Urlaubsgeld ermitteln

Maßgebender Jahresarbeitslohn einschließlich Urlaubsgeld (12 Monate x 4.000 Euro plus 4.000 Euro): 52.000 Euro

Lohnsteuer (B) nach der Jahrestabelle: 5.070 Euro

3. Differenz ermitteln

[Lohnsteuer (B) minus Lohnsteuer (A)]

Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld: 870 Euro

Besteuerung des Urlaubsgeldes als laufender Arbeitslohn:

Wird das Urlaubsgeld hingegen regelmäßig und in gleicher Höhe zusammen mit dem monatlichen Gehalt gezahlt, wird es als Teil des laufenden Arbeitslohns betrachtet. In diesem Fall wird das Urlaubsgeld zusammen mit dem Gehalt in die Berechnung des individuellen Steuersatzes einbezogen – die Summe dient dann als Basis für die Berechnung der Steuer. Die Berechnung orientiert sich an deiner individuellen Steuerklasse, deinem Einkommen und deinem Steuersatz.

Information zum Thema

Was gehört zu den sonstigen Bezügen?

Neben dem Urlaubsgeld gehören diesen Leistungen zu sonstigen Bezügen:

Weitere mögliche Boni vom Chef

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein 13. und gar 14. Monatsgehalt – sonstige Bezüge sind also eine nette Finanzspritze. Allerdings haben nicht alle Arbeitnehmer das Glück, in den Genuss solcher Extras zu kommen. Jedoch haben Arbeitgeber auch weitere, alternative Möglichkeiten, den Mitarbeitern einen Bonus zu gewähren.

Urlaubsgeld vs. Erholungsbeihilfe: Wann ist das Urlaubs-Extra steuerfrei?

Das Urlaubsgeld dürfte den meisten ein Begriff sein, während die Erholungsbeihilfe weniger bekannt ist. Beides sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber, für deine Auszeit vom Job. Allerdings unterscheiden sie sich stark voneinander, und zwar wie folgt:

Erholungsbeihilfe kann steuerfrei sein

Während für das Urlaubsgeld immer Steuern anfallen, kann die Erholungsbeihilfe unter gewissen Umständen steuerfrei bleiben. Das ist der Fall, wenn du den Zuschuss nach einer Krankheit oder zur Erhaltung deiner Gesundheit bekommst.

Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden

Das Urlaubsgeld musst du nicht unbedingt für den Urlaub ausgeben. Du kannst du frei entscheiden, was du damit anstellst. Die Erholungsbeihilfe dagegen muss für etwas ausgegeben werden, was dem Zweck der Erholung dient.

Inflationsausgleichsprämie

Aktuell können Chefs noch bis zum 31.12.2024 die sogenannte Inflationsausgleichsprämie auszahlen. So kannst du bis zu 3.000 Euro bekommen – ohne Steuern und Sozialabgaben darauf zahlen zu müssen.

Zuschüsse, Gutscheine & Co.

Auch Sachbezüge sind steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Unterstützt dich der Chef mit einem Kindergartenzuschuss, bleibt er komplett steuerfrei. Auch ein Gutschein ist ein Sachbezug – die Freigrenze liegt hier bei 50 Euro je Monat. Gesundheitskurse können bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.

Vermögenswirksame Leistungen

Wenn bei dir das Weihnachtsgeld oder zusätzliche Monatsgehälter in unerreichbarer Weite bleiben, kannst du eventuell durch vermögenswirksame Leistungen doch noch ein kleines Extra vom Chef erhalten.

Rien ne va plus? Steuererklärung!

Wenn gar nichts geht, lässt dich zumindest das Finanzamt nicht hängen. Denn für Arbeitnehmer lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben – in den meisten Fällen gibt es eine Steuererstattung. Durchschnittlich liegt sie aktuell bei 1.095 Euro!

  • Noch mehr holst du raus, wenn du deine Steuererklärung mit WISO Steuer erstellst. Hier sind im Schnitt sogar 1.674 Euro möglich.

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FAQ: Urlaubsgeld versteuern

Nein, das sind 2 verschiedene Dinge. Ein gravierender Unterschied: Mit Urlaubsgeld darfst du tun und lassen, was du willst. Erholungsbeihilfe darf aber nur für Aktivitäten ausgegeben werden, die deiner Erholung dienen.
Ja, das Urlaubsgeld zählt als normaler Arbeitslohn. Darauf fällt die Einkommensteuer an.
Auf das Urlaubsgeld fallen Einkommensteuer sowie Sozialbeiträge an.
Die genaue Prozentzahl der Steuern, die auf Urlaubsgeld gezahlt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Urlaubsgeldes, das individuelle Einkommen, die Steuerklasse und weitere steuerliche Abzüge. Die genaue Steuerbelastung kannst du mit WISO Steuer.
Nein, das Urlaubsgeld gehört in jedem Fall zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bei einmaliger Zahlung wird es als sogenannter „sonstiger Bezug“ versteuert.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für das Urlaubsgeld. Die Höhe variiert je nach Branche und Unternehmen, es gibt jedoch branchenübliche Vereinbarungen und Tarifverträge.
Ja, zum Beispiel Sachbezüge wie Kindergartenzuschüsse, Rabatte oder Tankgutscheine. Teilweise müssen es bestimmte Höchstgrenzen beachtet werden. Einzelheiten erfährst du hier: Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung.

Quelle: Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung