Schenkungssteuer

Steuerfrei schenken: So geht’s

Das Vermögen an die Kinder verschenken? Mit ein paar Tricks bleibt die Schenkung steuerfrei. Alles zur Schenkungssteuer haben wir hier zusammengefasst.

Kurz & knapp

  • Bei der Schenkung wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen
  • Mit den Freibeträgen und der 10-Jahres-Regel lässt sich eine Menge Geld sparen
  • Ansonsten zahlst du zwischen 7 und 50 Prozent Schenkungssteuer
  • Bei WISO Steuer findest du einen kostenlosen Schenkungssteuerrechner

Was ist eine Schenkung?

Bei einer Schenkung wird Vermögen schon zu Lebzeiten des Gebers übertragen. Darauf wird eine Steuer erhoben – die sogenannte Schenkungssteuer. Hast du eine Schenkung erhalten, musst du die Steuer zahlen.

Die Schenkungssteuer ist sehr ähnlich zur Erbschaftssteuer. Deswegen findest du die Regeln zur Schenkungssteuer auch im Erbschaftsteuergesetz. Das sind die Unterschiede:

  • Bei einer Schenkung wird das Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen
  • Bei der Erbschaft hingegen wird das Vermögen eines Verstorbenen an einen Lebenden übertragen

Kostenloser Schenkungssteuerrechner

Du planst eine Schenkung und willst wissen, wie viel Schenkungssteuer darauf anfällt? Berechnen kannst du das mit WISO Steuer – der Schenkungssteuerrechner ist automatisch mit dabei. Gib ein paar Zahlen rund um die geplante Schenkung ein und schon weißt du, was dich erwartet. Probier’s doch einfach mal aus:

FAQ: Schenkungssteuer

Der Freibetrag bei der Schenkungssteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Sonstige Personen: 20.000 Euro

Diese Freibeträge gelten alle 10 Jahre. Das bedeutet, dass der Freibetrag alle 10 Jahre erneut genutzt werden kann.

Das kommt auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dir und der anderen Person an. Danach richtet sich der Freibetrag, bis zu diesem die Schenkung steuerfrei bleibt.
Ja, das Schenkungssteuergesetz sieht einen Freibetrag vor, der alle 10 Jahre erneut genutzt werden kann. Das bedeutet, dass der Schenkende alle 10 Jahre einen bestimmten Betrag an eine Person steuerfrei verschenken kann, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
Sowohl der Beschenkte als auch der Schenker sind dafür verantwortlich, die Schenkung beim Finanzamt zu melden. Dazu muss das Formular “Anzeige einer Schenkung” ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben werden.
Die Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis oder dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung mitgeteilt werden.
Die Schenkungssteuer wird grundsätzlich vom Beschenkten gezahlt. Derjenige, der das Geschenk erhält, ist also in der Regel für die Zahlung der Schenkungssteuer verantwortlich.
Ja, eine Schenkung zu Lebzeiten ist durchaus sinnvoll, vor allem in Hinblick auf die Freibeträge, die für Schenkungen gelten. So können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten günstiger an die nächste Generation übertragen werden, was die Vermögensnachfolge erleichtern kann.
Geschenke, deren Wert unterhalb der Freigrenze (bis Ende 2023: 35 Euro, ab 2024 voraussichtlich: 50 Euro) liegen, sind steuerfrei. Wichtig: Bei Geschenken zu Geschäftszwecken zahlst du keine Schenkungssteuer, sondern Einkommensteuer.
Du kannst deinen Kindern bis zu 400.000 Euro alle 10 Jahre schenken, ohne dass für sie Schenkungssteuer anfällt. Bist du noch großzügiger, zahlen deine Kinder auf den Differenzbetrag Steuern.
Der Freibetrag für Schenkungen an Geschwister beträgt 20.000 Euro alle 10 Jahre. Das bedeutet, dass du alle 10 Jahre bis zu diesem Betrag an deine Schwester oder deinen Bruder steuerfrei verschenken kannst. Wenn der Wert der Schenkung diesen Freibetrag übersteigt, wird die Schenkungssteuer auf den übersteigenden Betrag berechnet.
Die Heirat kann in einigen Fällen dazu beitragen, die Schenkungssteuer zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Ehepartner haben nämlich einen höheren Freibetrag für Schenkungen als andere Personen. Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Partnern liegt bei 500.000 Euro alle 10 Jahre.

Wenn die Ehe jedoch kurzfristig geschlossen wird und der Hauptzweck die Vermeidung der Schenkungssteuer ist, kann das Finanzamt dies unter Umständen als Gestaltungsmissbrauch, also eine unangemessene Gestaltung, betrachten und die Schenkungssteuer dennoch erheben.

Wurdest du reich beschenkt? Diese Schenkung musst du dem Finanzamt melden, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis oder der eigentlichen Schenkung. Dafür nutzt du eine „Anzeige einer Schenkung” – oder eben gleich eine Schenkungssteuererklärung.
Die Besteuerung von internationalen Schenkungen kann komplex sein, da sie von den Gesetzen des Herkunftslandes des Schenkers, des Empfängerlandes und möglicherweise auch von Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst wird. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Steuerberater wenden.
Keine Sorge: Im neuen Jahr gibt es keine Änderungen in Sachen Schenkungssteuer. 2024 gilt also weiterhin, dass die Steuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad ist. Je höher die Schenkung, desto höher fällt dann auch die Steuer aus. Zum Glück bleiben aber auch die Freibeträge für die Schenkungssteuer bestehen. Zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro bleiben damit steuerfrei – je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis du zu der anderen Person stehst.
Hier findest du noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema Schenkung und Schenkungssteuer:

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Freibeträge bei der Schenkungssteuer mehrfach nutzen

Bei Schenkungen stehen die Freibeträge den Beschenkten alle 10 Jahre erneut zu. Das kannst du dir zu Nutzen machen. Willst du einen großen Betrag schenken, teilst du ihn einfach in kleinere Summen auf. Im 10-Jahres-Turnus kannst du so Vermögen in der Höhe des Freibetrags steuerfrei verschenken.

Die Höhe des Freibetrags für die Schenkungssteuer ist geregelt in § 16 Erbschaftsteuergesetz. Je nach Verwandschaftsgrad fällt er sehr großzügig aus. Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Person.

Dabei werden verschiedene Verwandtschaftsgruppen einer sogenannten Steuerklasse zugeordnet. Diese ist aber nicht mit der Steuerklasse auf deiner Lohnabrechnung zu verwechseln.

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetragSteuersatz
Ehepartner, eingetragener LebenspartnerI500.000 €7 - 30 %
Kinder, Stief-/AdoptivkinderI400.000 €7 - 30 %
Enkel (beide Elternteile sind verstorben)I400.000 €7 - 30 %
Enkel (Eltern leben), UrenkelI200.000 €7 - 30 %
Bei Erbschaft: Eltern, GroßelternI100.000 €7 - 30 %
Geschiedener Ehegatte, GeschwisterII20.000 €15 - 43 %
Neffe, NichteII20.000 €15 - 43 %
Schwieger-, Stiefeltern, SchwiegerkinderII20.000 €15 - 43 %
Bei Schenkung: Eltern, GroßelternII20.000 €15 - 43 %
Alle anderenIII20.000 €30 - 50 %

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Du zahlst Steuern auf den Betrag der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt. Die Steuersätze sind gestaffelt: je höher der Wert der Schenkung, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz liegt dabei zwischen 7 Prozent und 50 Prozent.

Wert des steuerpflichtigen Vermögens Steuersatz in der Steuerklasse I Steuersatz in der Steuerklasse IISteuersatz in der Steuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Wann muss ich dem Finanzamt eine Schenkung melden?

Egal, ob du eine Schenkung bekommst oder eine andere Person beschenkt hast, musst du das Finanzamt darüber informieren. Dazu hast du 3 Monate Zeit. Die Frist ergibt sich aus § 30 Erbschaftsteuergesetz.

Ausnahme: Ein Notar hat die Schenkung bereits beurkundet. In diesem Fall kümmert er sich um die Meldung beim Finanzamt.

Nach der Meldung fordert dich das zuständige Finanzamt dazu auf, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Dafür hast du 1 Monat Zeit. Im Anschluss erhältst du den Schenkungssteuerbescheid. Dort kannst du nachlesen, ob du Schenkungssteuer zahlen musst oder nicht.

Hausrat und andere bewegliche Güter verschenken

Für Geschenke zum Geburtstag gibt es auch steuerliche Befreiungen, sofern diese im üblichen Wert verschenkt werden.

Steuerfrei bleiben:

  • Übliche Geschenke zum Geburtstag oder anderen sozialen Ereignisse
  • In der Steuerklasse I: Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke bis zu 41.000 Euro
  • In der Steuerklasse I: Andere Gegenstände wie Autos, Schmuck oder Elektronikgeräte bis zu 12.000 Euro
  • In der Steuerklasse II und III: Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro

Geschenke in der Familie

1. Schenkungssteuer bei Kindern

Wurdest du von deinen Eltern beschenkt, kann Schenkungssteuer anfallen. Doch nicht ab dem ersten Euro. Hier gibt es alle 10 Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro. Auf alles, was darüber hinaus geht, zahlst du Schenkungssteuer. Als Enkel erhältst du immerhin noch bis zu 200.000 Euro steuerfrei.

Beispiel: Stefanie schenkt ihrem Sohn Marc 415.000 Euro. Der Freibeitrag für Marc beträgt 400.000 Euro. Das bedeutet, die den Freibetrag übersteigenden 15.000 Euro muss er versteuern. Da Marc als Kind von Stefanie in die Steuerklasse I fällt, liegt der Steuersatz für den Schenkungsbetrag bei 15 Prozent. Somit beträgt die fällige Schenkungssteuer 2.250 Euro.

Hätte Stefanie Marc zunächst nur 400.000 Euro geschenkt und die übrigen 15.000 Euro erst nach Ablauf von 10 Jahren, hätte Marc überhaupt keine Schenkungssteuer zahlen müssen.

2. Kinder schenken an Eltern

Oft wird bei Schenkungen nicht bedacht, dass Eltern steuerlich anders behandelt werden als etwa Kinder oder Enkel.

Während Kinder in die Steuerklasse I einsortiert sind und ihnen damit großzügige Freibeträge zustehen, betragen diese für Eltern oder Großeltern weitaus weniger. Willst du deiner Mutter oder deinem Vater eine Schenkung machen, stehen jedem Elternteil nur 20.000 Euro Freibetrag zu.

3. Schenkungssteuer bei Geschwistern

Geschwister gehören zur Steuerklasse II und haben damit alle 10 Jahre einen Freibetrag von 20.000 Euro. Hast du mehr bekommen, musst du für die Differenz Schenkungssteuer zahlen. Wie hoch die Steuer genau ist, hängt von dem Wert des Geschenks ab. Für Geschwister liegt der Steuersatz zwischen 15 und 43 Prozent.

Kettenschenkung innerhalb der Familie

Eine Kettenschenkung ist eine legale Möglichkeit, Schenkungssteuer zu sparen. Dabei werden die Freibeträge bei der Schenkungssteuer geschickt ausgenutzt. Wollen Großeltern beispielsweise ihren Enkel beschenken, lohnt sich der Umweg über die Eltern. Denn bei einer Schenkung von den Eltern zu den Kindern beträgt der Freibetrag je 400.000 Euro. Würden Oma und Opa ihren Enkel direkt beschenken, läge der Freibetrag nur bei 200.000 Euro.

Beispiel: Stefan will seinem Enkel eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro schenken. Würde er den direkten Weg gehen und seinen Enkel direkt beschenken, läge der Freibetrag nur bei 200.000 Euro. Somit müssten 200.000 Euro versteuert werden.

Besser wäre, die Wohnung zuerst Stefans Tochter – der Mutter seines Enkels – zu schenken. Dann würde der Freibetrag nämlich 400.000 Euro betragen. Verschenkt sie die Wohnung an ihren Sohn weiter, liegt auch hier der Freibetrag bei 400.000 Euro. Mit dieser Kettenschenkung würde die Familie die Schenkungssteuer vermeiden.

Das solltest du bei der Kettenschenkung beachten

Wichtige Voraussetzung bei einer Kettenschenkung ist, dass der Beschenkte frei über das ihm übertragene Vermögen verfügen kann. Ist die Schenkung an die Verpflichtung geknüpft, dass das Geld weiter verschenkt werden muss, ist die Steuerfreiheit dahin.

Dafür hat der Bundesfinanzhof einige Voraussetzungen festgelegt (BFH-Urteil vom 18. Juli 2013, II R 37/11). Vor allem folgende Punkte sind dabei wichtig:

  • Die Mittelsperson darf nicht zur Weitergabe der Schenkung verpflichtet sein
  • Die erste Schenkung muss bereits ausgeführt sein, bevor die zweite Schenkung vereinbart wird

Bei einer Kettenschenkung bleibt somit das Risiko, dass der Erstbeschenkte das Vermögen am Ende lieber selbst behält und eben nicht weiterschenkt. Dagegen kannst du dich leider nicht absichern. Es sei denn, du gehst den korrekten Weg und verzichtest damit auf den Steuervorteil.

Beispiel: Stefans Oma möchte ihm 350.000 Euro schenken. Da der Freibetrag für Stefan bei 200.000 Euro liegt, würde er rund 150.000 Euro versteuern müssen. Um das zu vermeiden, überträgt die Oma das Vermögen zunächst auf die Mutter von Stefan. Da das Verwandtschaftsverhältnis von Mutter und Tochter enger ist, gilt auch ein höherer Freibetrag von 400.000 Euro. Im Anschluss überträgt Stefans Mutter den Betrag steuerfrei an Stefan.

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Besondere Regeln bei der Schenkung

Schenkungssteuer bei Immobilien

Auch die Schenkung von Wohnungen und Häusern unterliegt der Schenkungssteuer. Wie hoch deine Steuer ist, hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis du zu der anderen Person stehst. Daraus ergibt sich die Steuerklasse und der Freibetrag für die Schenkungssteuer.

Das Besondere bei Immobilien: Um die Schenkungssteuer zu berechnen, muss zunächst der Wert der Immobilie geschätzt werden. Das Finanzamt nutzt dazu eine Marktwertberechnung. Häufig wird der Wert zu hoch geschätzt. Dagegen kannst du Einspruch einlegen und den Wert durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln lassen.

Du willst deine Immobilie verschenken oder sollst eine Immobilie bekommen? Dafür sollten ein paar Dinge im Vorfeld geklärt werden. Wir haben sie für dich zusammengefasst:

So früh wie möglich solltest du mit deinen Familienmitgliedern über eine anstehende Schenkung von Vermögen sprechen. Denn ist der Todesfall eingetreten, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden – und etwaige Gestaltungsmöglichkeiten sind dahin.
Der Wert der Immobilie bestimmt die Höhe der zu zahlenden Schenkungssteuer. Damit das Finanzamt keine falschen Zahlen bei der Schätzung nutzt, solltest du den Wert schnellstmöglich ermitteln – durch ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen.
Ein Notar kann dir dabei helfen, die Schenkung im Detail zu planen. Die Kosten dafür liegen bei circa einem Prozent des Immobilienwerts. Wichtige Fragen, die du beachten solltest, sind:

  • Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge von Todes wegen?
  • Spart eine Kettenschenkung Geld?
  • Lohnt sich die stufenweise Übertragung über mehrere Jahrzehnte?

Schenkungssteuer beim Schenken an gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungssteuer befreit. Das heißt, du kannst ein Millionenvermögen an beispielsweise einen gemeinnützigen Verein schenken, ohne dass darauf Schenkungssteuer anfällt. Das gilt genauer für „Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen.“ Geregelt ist das in § 13 des Erbschaftsteuergesetzes.

Wichtig: Die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit müssen im Zeitpunkt der Schenkung und zusätzlich für die Dauer von 10 Jahren nach Schenkung vorliegen.

Schenkungssteuer bei Geschäftspartnern

Du bist selbstständig und hast kleine Aufmerksamkeiten an deine Kunden oder Geschäftspartner verschenkt? Dann musst du keine Schenkungssteuer zahlen. Steuerfrei sind die Geschenke aber auch nicht, denn sie spielen eine Rolle bei deiner Einkommensteuer.

Geschenke an Geschäftspartner oder Kunden gelten steuerlich als sogenannte unentgeltliche Zuwendungen. Die Kosten dafür kannst du bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben abziehen. Wichtig ist: Du hast die Geschenke zu Geschäftszwecken gekauft und der Wert darf nicht oberhalb der Freigrenze von 35 Euro pro Person und Jahr (ab 2024 soll sie auf 50 Euro erhöht werden) liegen.

Kostet das Geschenk nur einen Cent mehr, handelt es sich um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Das bedeutet: Du kannst die Ausgaben komplett nicht absetzen – auch nicht den eigentlich zulässigen Betrag von 35 Euro.

Netto oder Brutto?

Entscheidend ist, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Ist das der Fall, muss der Nettowert des Geschenkes unter der Freigrenze liegen. Bist du Kleinunternehmer und führst keine Umsatzsteuer ab, musst du den Bruttowert des Geschenkes im Auge behalten.

Pauschale Versteuerung?

Bekommst du ein Geschenk von einem Geschäftspartner, zählt das als geldwerter Vorteile und du musst grundsätzlich Steuern dafür zahlen. Ausnahmen sind kleine Aufmerksamkeiten unter 10 Euro.

Bevor du also als Chef Gefahr läufst, deine Partner oder Kunden zu verärgern, weil diese sich mit der Versteuerung des Geschenkes plagen müssen, kannst du die pauschale Versteuerung in Betracht ziehen. Das Präsent kann dann vorab mit 30 Prozent des Kaufpreises pauschal versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch die Pauschalsteuer kannst du als Betriebsausgabe ansetzen, sofern das Geschenk nicht teurer als 35 Euro ist.

Mit der Pauschalsteuer ist nämlich die Steuerpflicht des Beschenkten abgegolten. Jedoch musst du dem Beschenkten mitteilen, dass du die Steuer für das Geschenk übernommen hast.

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Gilt für das gesamte Kalenderjahr

Hast du dich für die pauschale Versteuerung entschieden, musst du dies im gesamten Kalenderjahr ausnahmslos für alle Kunden und Geschenke anwenden.

Ist ein Geschenk an Mitarbeiter steuerfrei?

Wenn du deine Mitarbeiter beschenkst, kannst du diese Kosten immer als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Der Wert des Geschenkes spielt dabei keine Rolle, allerdings muss es sich um eine Sachleistung handeln. Geldgeschenke sind unabhängig vom Betrag immer steuerpflichtig – Bargeld ist also tabu.

Anders sieht es für den Mitarbeiter aus, der das Präsent erhält. Für ihn gilt: Das Geschenk ist steuerfrei, sofern der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer die Grenze von 50 Euro nicht überschreitet. Nimmt der Chef mehr Geld in die Hand, muss der Mitarbeiter das Präsent komplett als Arbeitslohn versteuern.

Auch möglich: Damit dein Mitarbeiter sich keinen Kopf um die Versteuerung des Geschenkes machen muss, kannst du als Chef die Steuer pauschal übernehmen.

Geburtstagsgeschenk für Mitarbeiter

Geschenke zu persönlichen Anlässen des Mitarbeiters sind bis zu 60 Euro steuerfrei. Diese Grenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten gilt beispielsweise bei Geschenken zu Geburtstagen, Hochzeiten oder der Geburt eines Kindes.

Jubiläumsgeschenk & Steuern

Auch ein Jubiläum des Mitarbeiters zählt zu den persönlichen Ereignissen – und ist damit bis zu einem Wert von 60 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei.

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Quelle: ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz)