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Weihnachtsfrieden: Ruhe vor dem Finanzamt

Keine Steuer-Post an Heiligabend

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und mit ihr auch eine liebgewonnene Tradition der Finanzämter: der sogenannte „Weihnachtsfrieden“. In dieser Zeit verzichten die Finanzverwaltungen auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder Betriebsprüfungen.

Kurz & knapp

  • Für eine Zeit lang setzen Finanzämter Mahnungen und Vollstreckungen aus
  • Nicht alle Finanzämter halten sich an diese Tradition
  • In einigen Ausnahmefällen verschickt das Finanzamt trotzdem Post

Was bedeutet Weihnachtsfrieden?

Der Weihnachtsfrieden ist eine besondere Regelung, bei der Finanzämter bewusst Maßnahmen vermeiden, die als belastend empfunden werden könnten. So stellt die Finanzverwaltung sicher, dass du als Steuerzahler die Weihnachtszeit möglichst ungestört verbringen kannst. Der Weihnachtsfrieden hat inzwischen eine jahrzehntelange Tradition.

Darauf verzichtet das Finanzamt während des Weihnachtsfriedens:

  • Anmahnung von Steuern oder anderen Abgaben
  • Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern
  • Vorladungen von Steuerzahlern zum Finanzamt
  • Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Außenprüfungen
  • Verschicken von Steuer- und Bußgeldbescheiden

So handhaben die Bundesländer den Weihnachtsfrieden

Da der Weihnachtfrieden nicht gesetzlich verankert ist, müssen sich nicht alle Finanzämter daran halten. In den meisten Bundesländern wird er jedoch eingehalten. Der genaue Zeitraum unterscheidet sich dabei etwas. Hier ein Überblick:

  • Nordrhein-Westfalen: Bereits ab dem 17. bis zum 31. Dezember 2024 werden keine belastenden Maßnahmen ergriffen.
  • Hessen: Vom 20. bis 31. Dezember sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab.
  • Thüringen: Vom 20. bis zum 27. Dezember werden keine belastenden Maßnahmen vorgenommen.
  • Bayern: Zwischen dem 20. Dezember und Neujahr 2025 kannst du aufatmen – keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungen.
  • Sachsen-Anhalt: Finanzämter verzichten zwischen dem 20. und 31. Dezember 2024 auf belastende Maßnahmen.
  • Baden-Württemberg: Vom 23. bis zum 31. Dezember werden keine Vollstreckungen, Zwangsgeldandrohungen oder Mahnungen verschickt.

In anderen Bundesländern gibt es noch keine offiziellen Ankündigungen. Aber aus den Vorjahren weiß man: Auch hier wird traditionell ein Weihnachtsfrieden eingehalten.

Gibt es auch Ausnahmen?

Leider ja. In dringenden Fällen – zum Beispiel, wenn Verjährungen drohen – können Finanzämter auch während des Weihnachtsfriedens eingreifen. Das passiert jedoch nur selten.

Maschinell erstellte Steuerbescheide oder Mahnungen können dennoch verschickt werden, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich.

Muss ich wegen des Weihnachtsfriedens länger auf meinen Steuerbescheid warten?

In der Regel verschicken die Finanzämter auch während des Weihnachtsfriedens Steuerbescheide, wenn eine Steuerrückerstattung ansteht.

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