Weihnachtsfeier & Steuern

So bleibt die Firmenfeier steuerfrei

In der Vorweihnachtszeit laden die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter zu einer Weihnachtsfeier ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch das Finanzamt nicht kleinlich. Wenn der Arbeitgeber alles richtig macht, bleiben die Feier für die Mitarbeiter nämlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Kurz & knapp

  • Für 2 Veranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Person
  • Kostet die Weihnachtsfeier mehr, werden Steuern fällig
  • In der Regel übernimmt diese dein Arbeitgeber
  • Nur unter Umständen trägst du die Weihnachtsfeier in deine Steuererklärung ein

Bis 110 Euro pro Person steuerfrei

Dein Arbeitgeber richtet eine Weihnachtsfeier aus? Auf den ersten Blick ist das eine gute Sache. Leckeres Essen, Getränke ohne Ende und vielleicht gibt’s noch eine kleine Aufmerksamkeit geschenkt. Aber Achtung: Zuwendungen deines Arbeitgebers anlässlich einer Weihnachtsfeier bleiben nur bis zu einem Betrag von 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei.

Falls die Ausgaben deines Chefs höher sind, müssen Steuern gezahlt werden. In der Praxis ist es normalerweise so, dass dein Arbeitgeber die Steuern freiwillig übernimmt. Du musst sie also nicht selbst zahlen oder etwas bei deiner Steuererklärung beachten.

Freibetrag von 110 Euro

Bei den 110 Euro handelt es sich um einen Freibetrag. Das bedeutet: Bei Mehrausgaben muss nur die Differenz versteuert werden und nicht der gesamte Betrag.

Wie hoch fällt die Steuer aus? Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

25 Prozent (pauschal)

Das ist der Regelfall. Dafür springt meist dein Arbeitgeber ein. Sozialabgaben fallen nicht an.

Individueller Steuersatz

Das ist eher die Ausnahme. Der Steuersatz hängt von deinem restlichen Einkommen ab. Sozialabgaben werden auch berechnet.

2 Veranstaltungen pro Jahr

Der Freibetrag von 110 Euro gilt für 2 Veranstaltungen im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob alle Betriebsangehörigen eingeladen sind oder nur bestimmte Betriebsteile (zum Beispiel deine Abteilung).

Welche Ausgaben fallen unter den Freibetrag?

Als Zuwendungen gelten alle Ausgaben deines Arbeitgebers für die Weihnachtsfeier. Es ist egal, ob dir diese Kosten direkt zugeordnet werden können oder ob die Gesamtkosten der Weihnachtsfeier durch die Zahl der Teilnehmer geteilt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Essen
  • Getränke
  • Dekoration
  • Musik
  • Raummiete
  • Eventmanager
  • Busfahrt
  • Eintrittskarten
  • Geschenke

Begleitpersonen erhalten keinen eigenen Freibetrag

Dürfen Begleitpersonen mit zur Weihnachtsfeier kommen, gilt für sie kein eigener Freibetrag. Deshalb werden dir die anteiligen Kosten zugerechnet.

Hin- und Rückfahrt zählen dazu

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für deine Hin- und Rückfahrt vom Unternehmen zum Veranstaltungsort sind Teil der Zuwendungen. Daher müssen sie auf den Freibetrag von 110 Euro angerechnet werden.

Ausnahmefall Reisekosten

Ausnahmsweise können die Ausgaben für Hin- und Rückfahrt als Reisekosten behandelt werden. Dafür gelten 3 Voraussetzungen:

  1. Die Weihnachtfeier findet außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte statt
  2. Die Anreise dient der Teilnahme an der Weihnachtsfeier
  3. Du hast dich selbst um Hin- und Rückfahrt gekümmert

Kostenerstattung vom Arbeitgeber oder über die Steuererklärung

Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, kannst du dir die Fahrtkosten und gegebenenfalls auch die Übernachtungskosten durch deinen Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Alternativ kannst du diese Ausgaben in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Weihnachtsfeier in die Steuererklärung eintragen

Ist die Weihnachtsfeier ein bisschen zu üppig ausgefallen? Keine Sorge: Die Steuern werden im Regelfall von deinem Arbeitgeber übernommen. Die Weihnachtsfeier musst du also nicht in die Steuererklärung eintragen.

Weihnachtsfeier als Reisekosten in die Steuererklärung eintragen

Erfüllst du die Voraussetzungen, damit deine Ausgaben rund um Fahrt und Unterbringung am Veranstaltungsort als Werbungskosten abgezogen werden, trägst du die Daten folgendermaßen ein:

Geh in den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Reisekosten für Auswärtstätigkeiten > Einzelne Auswärtstätigkeiten. Dort klickst du auf + Neuer Eintrag.

Geh in den Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Reisekosten für Auswärtstätigkeiten > Einzelne Auswärtstätigkeiten. Dort tippst du auf + Eintrag hinzufügen.

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