Die Wohnfläche hat eine große Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer. Doch gehören auch Nutzflächen, Zubehörräume und Nebenräume dazu? Wer bei der Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer eine falsche Fläche angibt, zahlt am Ende vielleicht zu viel. Es lohnt sich hier genauer zu prüfen.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Wohnflächenberechnung: Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer?
- Was zählt als Wohnfläche für die Grundsteuer-Erklärung, und was nicht?
- Wie berechnet sich die Wohnfläche?
- Woher bekomme ich die Daten für die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer?
- Grundsteuer-Erklärung selber machen
Kurz & knapp
- Die Grundsteuer-Erklärung muss bis spätestens 31.01.2023 beim Finanzamt sein
- Als Wohnflächen gelten zum Beispiel die Grundflächen von Wohnräumen, Wintergärten und Balkonen
- Zubehörräume gehören nicht zur Wohnfläche und sind keine Nutzfläche
- Für die Wohnflächenberechnung kannst du aus den Bauunterlagen bzw. Kaufvertrag oder anhand der Wohnflächenverordnung ermitteln
Wohnflächenberechnung: Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer?
In der Grundsteuer-Erklärung werden verschiedene Angaben von dir benötigt. Dazu gehören zum Beispiel die Flurstücksnummer, die Größe des Grundstücks und bei Wohngrundstücken die Wohnfläche.
Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus. Eine Ausnahme macht nur Baden-Württemberg, hier wird nämlich lediglich mit der Fläche des Grundstücks gerechnet.
Grundsteuer-Erklärung: Abgabepflicht bis Ende Oktober
Unser Tipp: Mit WISO Grundsteuer füllst du deine Grundsteuer-Erklärung ganz bequem online aus und sendest sie mit einem Klick ans Finanzamt. Laut Stiftung Warentest ist WISO Grundsteuer einfacher als ELSTER und die einzige Anwendung mit Berechnung des Grundsteuerwerts.
Was zählt als Wohnfläche für die Grundsteuer-Erklärung, und was nicht?
Infografik: Wohnfläche bei der Grundsteuer im Überblick
Als Wohnfläche gelten die Grundflächen dieser Räume:
- Wohnräume (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw.)
- Wintergärten
- Schwimmbäder (in geschlossenen Räumen)
- Balkone
- Loggien
- Dachgärten beziehungsweise Dachterrassen
- Terrassen
- häusliche Arbeitszimmer
Die Grundflächen von sogenannten Zubehörräumen bzw. Nebenräumen stellen keine Wohnfläche dar.
Dazu gehören insbesondere:
- Keller
- Abstellräume
- Waschküchen
- Bodenräume (Dachboden, Speicher)
- Trockenräume
- Heizungsräume
- Garagen
So gibst du Wohnflächen in der Grundsteuer-Erklärung ein:
Beispiel: Wohnfläche angeben
Wie gebe ich Nutzflächen in der Grundsteuer-Erklärung an?
Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.
Achtung: Nutzflächen richtig eintragen
Wichtig: Auch wenn in Bauunterlagen, in Kaufverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche bezeichnet wird, gelten diese Räume bei der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.
Wer hier trotzdem Angaben macht, obwohl er in seinem Haus weder einen Laden noch eine betriebliche Werkstatt oder einen ähnlichen Raum hat, zahlt am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
Wann zählt die Nutzfläche zur Wohnfläche dazu?
Hast du dagegen tatsächlich Nutzflächen, zum Beispiel weil du in deinem Wohnhaus einen Friseursalon, eine Fahrradwerkstatt oder ein Tätowierstudio betreibst, zählen diese Nutzflächen zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Grundsteuer-Erklärung angegeben.
Beispiel: Nutzfläche bei der Wohnfläche angeben
Bei der Wohnfläche gibt sie 125 qm an (= Fläche der Wohnräume + Nutzfläche des Kosmetikstudios). Die Fläche der Zubehörräume (25 qm) bleibt außen vor und wird nicht in der Grundsteuer-Erklärung angegeben.
Was müssen Eigentümer und Vermieter für die Grundsteuer-Erklärung wissen? Mehr Infos hier:
Wie berechnet sich die Wohnfläche?
Die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Je nachdem, wie die Fläche genutzt wird, setzt du sie komplett oder nur teilweise an.
Hier ein Überblick der wichtigsten Räume:
Raum | Höhe | Ansatz der Grundfläche zu |
---|---|---|
normale Wohnräume (auch Dachschrägen) | min. 2 m | 1/1 |
normale Wohnräume (sowie Dachschrägen) | zwischen 1 m und max. 2 m | 1/2 |
Unbeheizbare Wintergarten und Schwimmbäder in geschlossenen Räumen | min. 1 m, max. 2 | 1/2 |
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen | k.A. | i.d.R. 1/4 (maximal 1/2) |
Woher bekomme ich die Daten für die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer?
Angaben zu deiner Wohnfläche, zur Fläche der Zubehörräume und ggf. zur Nutzfläche findest du zum Beispiel in Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Sollten sich daraus keine belastbaren Zahlen ergeben, hilft nur noch, selbst mit dem Metermaß zu messen.
Grundsteuer-Erklärung selber machen
Die Grundsteuer-Erklärung muss jeder Eigentümer bis zum 31.01.2023 digital ans Finanzamt übermitteln. Mit WISO Grundsteuer erledigst du das schnell und einfach im Browser – ohne Download und Installation. Damit bist du auf der sicheren Seite: Mit der cleveren Fehlerprüfung bekommst du gleich einen Hinweis, wenn du deine Angaben noch überprüfen solltest.