Zahnarztkosten absetzen

Geld zurück für Zahnkrone, Zahnreinigung & Co.

Jeder zehnte Deutsche hat panische Angst vorm Zahnarzt. Auch vor den Kosten darf man durchaus Respekt haben. Mit etwas Planung hilft aber das Finanzamt. Wir zeigen hier, wie einfach man die Zahnarztkosten von der Steuer absetzen kann.

Kurz & knapp

  • Kosten für den Zahnarzt erkennt das Finanzamt an
  • Absetzbar sind Kosten, die aus deiner Tasche kamen – auch Fahrtkosten
  • Mit WISO Steuer bekommst du wichtige Tipps beim Eintragen der Kosten in die Steuererklärung

Video: Zahnbehandlung absetzen

Zahnschmerzen? Das kann schön ins Geld gehen. Im Video erfährst du, wie das Finanzamt dich bei den Kosten unterstützt.

Zahnarztkosten von der Steuer absetzen: So geht’s

Eine neue Zahnkrone oder gar ein Gebiss: Schöne und gesunde Zähne können ganz schön ins Geld gehen. Wer keine gute Zahnzusatzversicherung hat, kann schon mal mit einigen tausend Euro Behandlungskosten rechnen.

Doch das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten rund um die Zähne. Diese kannst du als Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzen.

Welche Kosten rund um die Zähne kann ich absetzen?

  • Kosten für Füllungen
  • Ausgaben für Zahnersatz
  • Kosten für Implantate
  • Behandlungen von Kieferorthopäden
  • Kosten für Zahnspangen
  • Zuzahlungen für Arzneimittel und weitere Heilmaßnahmen
  • Auswechseln von Amalgamfüllungen
  • Zuzahlungen für IGEL-Behandlungen
  • Fahrtkosten zu Behandlungsterminen

Absetzbar sind allerdings nur Kosten, die medizinisch notwendig sind. Handelt es sich um eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung wie etwa eine professionelle Zahnreinigung (PZR) oder kosmetische Eingriffe wie Bleaching, bekommst du keinen Steuervorteil dafür.

Außerdem lässt sich nur der Teil der Kosten absetzen, den du selbst bezahlt hast. Erstattungen von Krankenkassen, dem Arbeitgeber oder der Beihilfe musst du abziehen.

Auch die Kosten für die Fahrt zur Behandlung kannst du absetzen. Je nachdem, welches Verkehrsmittel du genutzt hast, gibst du unterschiedliche Beträge an.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn du mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Zahnarzt fährst, können du die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen. Hebe also die Fahrkarten auf.
  • Auto: Fährst du mit dem Auto, kannst du eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
  • Motorrad / Motorroller: Hier gilt eine Pauschale von 0,20 Euro pro Kilometer.
  • Mofa / Moped: Du darfst 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer angeben.
  • E-Bike (mit Kennzeichen): Es ist eine Pauschale von 0,20 Euro pro Kilometer möglich.

So viel Geld bekommst du für deine Zahnarztkosten zurück

Die Ausgaben für die Zahnbehandlung wirken sich steuerlich als außergewöhnliche Belastungen aus. Jedoch erst nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung (sogenannter Selbstbehalt). Also ein bestimmter Betrag, den du selbst bezahlen musst, bevor du eine Steuererstattung bekommst. Sozusagen eine Kostengrenze.

Erst wenn diese überschritten wird, bekommst du Kosten für die Zahnbehandlung erstattet. Wenn du mit deinen Ausgaben unter der zumutbaren Belastung bleibst, lohnt es sich nicht, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben.

Bei einem Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340 €über 15.340 € bis 51.130 €über 51.130 €
bei Personen ohne Kinder
– nach dem Grundtarif5 %6 %7 %
– nach dem Splittingtarif4 %5 %6 %
bei Personen
– mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
– mit 3 oder mehreren Kindern1 %1 %2 %
Prozent des Gesamtbetrags der EinkünfteAls Kinder gelten diejenigen, für die du Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hast.

Rechne alle deine außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltszahlungen etc.) zusammen. Davon ziehst du alle erhaltenen Erstattungen (Kassen, Beihilfe und ähnliche) und deine zumutbare Belastung ab. Bleibt dann ein positiver Betrag, bekommst du Geld zurück.

Erstattung durch Zahnarztkosten berechnen

Berechnung zu kompliziert? Kein Problem. Lass einfach WISO Steuer rechnen. Du trägst einfach nur die Rechnungen per App und Fotoscanner ein und den Rest übernimmt das Programm. Einfacher geht es nicht:
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Tipp: Das kannst du tun, um über die Grenze zu kommen

  • Alle Behandlungskosten in einem Jahr absetzen: Bist du gesetzlich versichert, übernimmt deine Krankenkasse wahrscheinlich nicht die komplette Zahnbehandlung. „Sammelst“ du die Behandlungen innerhalb eines Jahres, müssen auch die Rechnungen in einem Jahr ausgestellt werden. In diesem Fall hast du einen höheren Betrag und damit eine höhere Wahrscheinlichkeit, die Zahnkosten absetzen zu können.
  • Fahrtkosten zur Behandlung mit einberechnen: Vergiss nicht, auch deine Fahrtstrecken zum Zahnarzt anzugeben.
  • Weitere außergewöhnliche Belastungen angeben: Du solltest zusätzlich schauen, ob du noch weitere außergewöhnliche Belastungen im Jahr der Zahnbehandlung hattest. Das können zum Beispiel andere Krankheitskosten, Pflegekosten, ein behindertengerechter Umbau oder Unterhaltszahlungen sein.

Zahnarztkosten in die Steuererklärung eintragen

Anlaufpunkt für die Zahnarztkosten ist der Mantelbogen der Steuererklärung. Hier ist Rechnen angesagt. Trage die Gesamtsumme der Krankheitskosten in Zeile 67 ein.

Einfacher geht es mit WISO Steuer. Das Programm rechnet die Summen automatisch für dich aus. Trage einfach deine Rechnungen im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Arzt/Therapeut/Krankenhaus ein.

Private Zahnzusatzversicherung: Das musst du beachten

In der Regel kannst du die Zahnzusatzversicherung auch von der Steuer absetzen. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden, insbesondere ob der maximal anzusetzende Betrag bei Versicherungen zur Vorsorge bereits durch die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft wurde. Lass dir einfach alles automatisch von WISO Steuer ausrechnen. Das ist kinderleicht und du siehst jederzeit, wie viel Rückerstattung auf dich wartet.

FAQ: Zahnarztkosten absetzen

Leider kannst du die Kosten für die Zahnaufhellung nicht bei der Steuer berücksichtigen. Denn Bleaching ist eine kosmetische Behandlung und nicht medizinisch notwendig.
Das ist abhängig von deinem persönlichen Einkommen, der Anzahl an Kindern und dem Familienstand.
Ja, als außergewöhnliche Belastung. Trage die Kosten einfach in WISO Steuer ein. Das Programm trägt dann alles an der richtigen Stelle ein und zeigt dir an, wie viel Rückerstattung du bekommst.
Nicht nur Kosten, die dir selbst durch deine Zähne entstehen, bringen eine Steuererstattung. Auch Kosten für die Zahnarztbesuche deiner Kinder bringen Geld zurück. Trage auch diese Kosten in deine Steuererklärung ein.
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