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Zinsen vom Finanzamt

Neues zu den Steuerzinsen

Die Zinsen wurden von 6 Prozent auf 1,8 Prozent jährlich gesenkt. Doch wann gibt es überhaupt Zinsen vom Finanzamt? Und wann müssen sie gezahlt werden? Die wichtigsten Infos hier.

Kurz & knapp

  • Von Steuerzinsen profitiert bei Erstattungen der Steuerzahler, bei Nachzahlungen das Finanzamt
  • Zinsen fallen grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres an – Ausnahme für die Jahre 2019 bis 2023
  • Der Zinssatz liegt bei 1,8 Prozent jährlich (monatlich 0,15 Prozent), zuvor waren es 6 Prozent (monatlich 0,5 Prozent)

Wann muss ich Zinsen an das Finanzamt zahlen?

Du hast mit der Abgabe deiner Steuererklärung getrödelt? Und zudem erwartest du Nachzahlung? Keine gute Kombination. Denn dann kann das Finanzamt von dir Nachzahlungszinsen verlangen.

Vorausgesetzt, du erhältst deinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr und musst Steuern nachzahlen. Für jeden Monat fallen so 0,15 Prozent Zinsen pro Monat an. Berechnet werden die Zinsen auf den Betrag, der am Ende des Steuerbescheides ausgewiesen ist – also auf den Nachzahlungs- oder den Erstattungsbetrag.

Allerdings fängt die Zinsuhr nicht sofort an zu ticken. Die ersten Monate nach Ablauf eines Steuerjahres – grundsätzlich 15 – bleiben erst einmal zinsfrei. Das bezeichnet man als Karenzzeit. Erst danach beginnt der sogenannte Zinslauf.

Längere Karenzzeit

Die Karenzzeit von 15 Monaten wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert. Der Gesetzgeber hat die zinsfreie Zeit wie folgt erhöht:

SteuerjahrZinslauf beginnt am
201901.10.2021
202001.10.2022
202101.10.2023
202201.09.2024
202301.07.2025
Beispiel Selbstständige

Wann müssen Zinsen gezahlt werden?

Stefan gibt seine Steuererklärung 2019 erst Ende 2022 beim Finanzamt ab. Sein Steuerbescheid kommt am 08.02.2023 und weist eine Nachzahlung von 1.700 Euro aus.

Der Zinslauf beginnt aufgrund der Ausnahmeregelung am 01.10.2021. Bis zum 08.02.2023 sind es 16 volle Monate.

  • 1.700 Euro Nachzahlung x 16 Monate x 0,15 Prozent = 40,80 Euro Nachzahlungszinsen.

Stefan muss insgesamt 1.740,80 Euro an das Finanzamt zahlen.

Experten Tipp

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Wann erhalte ich Zinsen vom Finanzamt?

Es geht jedoch auch andersherum: Die Steuererklärung ist abgegeben und du erwartest eine Steuererstattung? Dann kannst du dich vielleicht sogar auf ein kleines Extra freuen: Erstattungszinsen. Je später die Abgabe, desto höher werden die berechneten Zinsen auf deine Steuererstattung.

Beispiel Arbeitnehmer

Wann bekommt man Zinsen vom Finanzamt?

Stefanie gibt ihre Steuererklärung 2019 Mitte 2022 beim Finanzamt ab. Am 17.01.2023 erhält sie ihren Steuerbescheid – darin wird eine Erstattung von 2.500 Euro ausgewiesen.

Der Zinslauf beginn auch hier aufgrund der Ausnahmeregelung am 01.10.2021. Bis zum 17.01.2023 sind es 15 volle Monate. Und auf die Steuererstattung erhält sie 0,15 Prozent Zinsen pro Monat.

  • 2.500 Euro Erstattung x 15 Monate x 0,15 Prozent = 56,25 Euro Erstattungszinsen.

Stefanie erhält insgesamt 2.556,25 Euro vom Finanzamt.

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Wie hoch sind die Zinsen beim Finanzamt?

Seit 2019 beträgt der Zinssatz 0,15 Prozent im Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Davor waren es sage und schreibe 6 Prozent im Jahr. Dieser immens hohe Zinssatz war viele Jahre sehr umstritten. Die obersten Steuerrichter des Bundesfinanzhofs beschäftigten sich lange Zeit mit der Frage. Schließlich sah auch das Bundesverfassungsgericht den hohen Zinssatz als realitätsfern an – und stufte ihn als verfassungswidrig ein. Was nun für welche Zeiträume gilt:

Verzinsungszeiträume aktuell

In den neuen Steuerbescheiden ab Mitte 2022 sind die Zinsen mit dem Zinssatz von 0,15 Prozent monatlich berechnet. Hier musst du nichts machen – außer diese zahlen oder dich über eine Erstattung freuen.

Verzinsungszeiträumen ab dem 01.01.2019

Seit Mai 2019 setzten Finanzämter die Zinsen in den Steuerbescheiden vorläufig fest. Durch einen Vorläufigkeitsvermerk sind die Steuerbescheide „offen“ und dürfen nachträglich geändert werden. Je nachdem, ob du Zinsen zahlen musstest oder von Erstattungszinsen profitiert hast, könnte es für dich wie folgt aussehen:

Ich musste dem Finanzamt Zinsen zahlen

Wer Schulden beim Finanzamt gehortet hat und dafür Zinsen zahlen musste, kann sich freuen: Einen Teil der Verzinsung kannst du wieder erstattet bekommen, wenn sie nicht ausgesetzt waren.

Ich habe Zinsen vom Finanzamt bekommen

Für diejenigen, die Geld vom Finanzamt bekommen, war die hohe gesetzliche Verzinsung eine feine Sache. Auch wenn diese nun herabgesetzt wurden, profitierst du weiterhin davon. In solchen Fällen gibt es einen Vertrauensschutz. Eine Rückzahlung hast du daher nicht zu befürchten.

Achtung Icon

Lass das Finanzamt kommen

Lass das Finanzamt kommen. Du denkst, bei dir werden neue Zinsen festgelegt? Egal ob Nachzahlung oder Erstattung – lehn dich zurück und warte ab. Du musst nichts tun, warte auf Info deines Finanzamtes. Falls noch Zinsen ausstehen, verschickt das Finanzamt für vergangene Steuerjahre sogenannte Zinsbescheide.

Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2018

Für diesen Zeitraum urteilten die Finanzrichter, sei der Zinssatz bereits „evident realitätsfern“ und die Regelung verfassungswidrig. Die Vorschriften lassen die Richter aber gelten, bis Ende 2018 durften die Finanzämter die hohen Zinsen weiter anwenden. Hier gibt es also für dich keine Änderung.

Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2013

Der Zinssatz in diesem Zeitraum sei laut Richter noch „im rechten Verhältnis“ und die Regelung somit verfassungsgemäß. Auch hier ergeben sich keinerlei Änderungen für dich.

Information zum Thema

Zinssatz wird nun regelmäßig überprüft

Um dieses Szenario ein zweites Mal zu umgehen, soll der Zinssatz in Zukunft regelmäßig überprüft werden. Das erste Mal wird das 2026 der Fall sein.

Wie berechnen sich die Zinsen?

Maßgeblich für die Höhe der Zinsen ist der Steuerbetrag, der auf deinem Bescheid ganz unten ausgewiesen ist, sprich die Steuererstattung oder die Steuernachzahlung. Für beides gilt: 0,15 Prozent pro Monat. Beginn des Zinslaufes ist immer 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres.

Beispiel Selbstständige

So berechnen sich die Zinsen

Stefan gibt seine Steuererklärung für das Jahr 2020 Ende 2022 ab. Sein Steuerbescheid ist datiert auf den 12.03.2023. Darin ist eine Steuererstattung von 3.600 Euro festgesetzt.

Der Zinslauf beginnt aufgrund der Corona-Ausnahmeregelung am 01.10.2022. Er endet mit Datum des Steuerbescheids am 12.03.2023. Da nur die vollen Monate zählen, werden für 5 Monate Zinsen festgesetzt.

  • 3.600 Euro x 5 Monate x 0,15 Prozent = 27 Euro

Stefan erhält somit zusätzlich zu seiner Steuererstattung 27 Euro Erstattungszinsen.

FAQ Zinsen vom Finanzamt

Nein, die gezahlten Zinsen sind steuerlich leider nicht absetzbar. Die Zinsen sollen einen Ausgleich schaffen, dass die Steuern aus welchen Gründen auch immer, zu unterschiedlichen Zeiten erhoben werden.

Ja, sogenannte Erstattungszinsen müssen in der nächsten Steuererklärung angegeben werden, weil sie zu den Kapitalerträgen gehören. Das bedeutet, du musst darauf noch Einkommensteuer zahlen. Die Zinsen gehören immer in das Jahr in die Steuererklärung, wo sie dir ausbezahlt wurde. 
Nachzahlungszinsen zahlst du, wenn du mit deiner Steuererklärung zu spät dran warst. Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung der Steuer. 
Ja. Hast du beispielsweise eine Steuererstattung von der Umsatzsteuer, verrechnet das Finanzamt diese automatisch mit deinen Nachzahlungszinsen.  
Das Finanzamt kann neben Nachzahlungszinsen auch noch andere Zinsen festsetzen: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen.  
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