Doppelte Haushaltsführung

Steuervorteil durch die Zweitwohnung sichern

Wer für den Job eine Zweitwohnung bezieht, kann damit auch Geld sparen. Denn für die doppelte Haushaltsführung winkt eine nette Steuererstattung vom Finanzamt. Wir zeigen, welche Ausgaben einen steuerlichen Bonus bringen.

Kurz & knapp

  • Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhält, darf sich die Kosten über die Steuererklärung zurückholen
  • Monatlich können bis zu 1.000 Euro an reinen Unterkunftskosten abgesetzt werden
  • Auch Fahrtkosten, Umzugskosten, Ausgaben für die Wohnungssuche etc. bringen einen Steuervorteil

Doppelte Haushaltsführung: Was ist das?

Doppelte Haushaltsführung” ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und meint nicht etwa das Ferienhäuschen an der Ostsee. Bei vielen Arbeitnehmern erfordert der Job eine permanente Präsenz vor Ort. Ist die Entfernung zu weit, um täglich zu pendeln, mieten sich viele eine Zweitwohnung am Arbeitsort.

Ersetzt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die zweite Wohnung, ist das für dich in einem gewissen Rahmen steuerfrei. Wirst du aber finanziell nicht oder nur gering unterstützt, gibt es ein Trostpflaster: Die Ausgaben kannst du als Werbungskosten absetzen.

Damit du den Steuerbonus für den zweiten Haushalt erhälst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlasst
  • Die Zweitwohnung liegt in der Nähe deines Arbeitsortes
  • Du hast daneben einen eigenen Hausstand

Welche Kosten für die Zweitwohnung kann ich bei der Steuer absetzen?

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kannst du mit der Zweitwohnung viele Kosten an das Finanzamt weiterreichen. Am einfachsten geht das mit WISO Steuer. Das Programm errechnet automatisch die beste Lösung für dich.

Doppelte Haushaltsführung absetzen Infografik

1. Unterkunftskosten: Miete und Nebenkosten

Der größte Kostenfaktor rund um die doppelte Haushaltsführung sind die Kosten der Unterkunft. Du kannst sie bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzen. Insgesamt also bis zu 12.000 Euro pro Jahr. 

Dazu zählt alles, was du für die reine Nutzung der Unterkunft zahlst. Bei einer Mietwohnung ist das die Miete inklusive Nebenkosten, bei einem Hotelzimmer die Kosten pro Nacht und bei einem Eigenheim der jährliche Abschreibungsbetrag und Zinsen für ein Darlehen. Auch die Zweitwohnungsteuer zählt zu den betragsmäßig begrenzten Unterkunftskosten. Wird zum Beispiel eine Einbauküche mitvermietet, so zählt die Miete hierfür auch dazu, da die Küche untrennbar mit der Wohnung verbunden ist. 

Damit aus den Werbungskosten kein Steuervorteil für Luxusimmobilien entsteht, gibt es hier Höchstbeträge. DU darfst höchstens 1.000 Euro pro Monat für die Unterkunft angeben..

Dabei werden die Monatsgrenzen nicht so streng genommen: Hast du in einigen Monaten die Höchstgrenze überschritten, während du in anderen Monaten darunterlagst, kannst du die Beträge verrechnen. Behalte daher den Jahreshöchstbetrag von 12.000 Euro im Blick.

Der Höchstbetrag für die Unterkunft gilt pro Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer diesen Höchstbetrag bei der doppelten Haushaltsführung ausschöpfen darf. Wohnst du also mit 3 weiteren Berufstätigen zusammen, die einen doppelten Haushalt führen, so darf jeder bis zu 12.000 Euro pro Jahr für die Unterkunft angeben.

2. Pkw-Stellplatz

Autofahrer können die Kosten für einen Parkplatz in der Steuererklärung angeben (zum Beispiel Anwohnerparken, Tiefgaragen-Stellplatz etc.). Allerdings muss der Stellplatz auch notwendig sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man in der Innenstadt ansonsten keinen Parkplatz findet.

3. Möbel und Einrichtung der Zweitwohnung absetzen

Kosten für die notwendige Einrichtung bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung drafst du zusätzlich zu den Unterkunftskosten absetzen, solange die Art und Höhe der Einrichtung angemessen ist.

Dabei musst du den Kaufpreis von Möbeln über 952 Euro (brutto) im Rahmen der Abschreibung auf mehrere Steuererklärungen verteilen. Jedes Jahr wird dir so ein gewisser Anteil angerechnet.

4. Ausgaben für die Wohnungssuche

Meist macht der örtliche Wohnungsmarkt einen Strich durch die Rechnung, wenn es um einen schnellen Umzug geht. Damit sich die langwierige Wohnungssuche aber auch steuerlich ein bisschen bezahlt macht, kannst du auch die Kosten für Fahrten zur Besichtigung, Maklergebühren, Gebühren für die Schufa-Auskunft oder Mitgliedsbeiträge für Immobilien-Portale in der Steuererklärung ansetzen.

5. Homeoffice-Pauschale eventuell absetzbar

Hast du von der Zweitwohnung aus im Homeoffice gearbeitet, kannst du dafür die Homeoffice-Pauschale nur in bestimmten Fällen ansetzen. Und zwar dann, wenn die monatlichen Unterkunftskosten über der 1.000-Euro-Grenze liegen. Denn durch den begrenzten Abzug verbleibt ein nicht abziehbarer Aufwand (siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. August 2023). Die Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Tag.

Die Einrichtung für dein Arbeitszimmer kannst du ähnlich wie bei Möbeln angeben. Wurde die Zweiwohnung bereits vom Finanzamt anerkannt, kannst du dein Arbeitszimmer darin nicht nochmal bei der Steuer berücksichtigen lassen. Denn sonst wären die Kosten ja doppelt steuerlich anerkannt.

Ein häusliches Arbeitszimmer am Hauptwohnsitz kann aber noch beim Steuern sparen helfen.

6. Umzug in die Zweitwohnung

Es ist endlich soweit und der Umzug in die Zweitwohnung steht an? Auch Umzugskosten sparen bei der doppelten Haushaltsführung Geld. Ansetzen kannst du die Kosten, die tatsächlich angefallen sind. Zu den Umzugskosten zählen zum Beispiel für Fahrten, Benzin, Leih-Lkw oder Umzugsunternehmen.

Die zusätzliche Umzugskostenpauschale gibt es nicht beim Umzug in die Zweitwohnung. Das Gleiche gilt, wenn der doppelte Haushalt wieder aufgelöst wird.

7. Ausgaben für Verpflegung

In der Anfangszeit musst du dich am Zweitwohnsitz erstmal einleben. Eventuell hast du noch gar keine Küche oder hast keine Zeit zum Einkaufen. Deswegen wirst du doppelt unterstützt: Für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung kannst du Verpflegungsmehraufwendungen angeben.

Folgende Verpflegungspauschalen gelten:

Ab 2020Vor 2020
An- und Abreisetag bei Übernachtung14 €12 €
> 8 Stunden Abwesenheit14 €12 €
> 24 Stunden Abwesenheit28 €24 €

Was, wenn du schon länger am Arbeitsort wohnst, aber die doppelte Haushaltsführung durch die Wegverlegung der Erstwohnung entstanden ist? Auch für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung durch Wegverlegung gelten die Verpflegungspauschalen.

Übrigens: Die 3 Monate beginnen erneut, wenn du die doppelte Haushaltsführung am selben Ort mindestens für 4 zusammenhängende Wochen unterbrochen hast. Das Gleiche gilt, wenn du an einem anderen Ort einen doppelten Haushalt gründest.

Im selben Rahmen der Pauschalen darf dir der Arbeitgeber übrigens steuerfrei Ausgaben für Mahlzeiten ersetzen. Dauert der Verpflegungszuschuss vom Arbeitgeber allerdings länger als 3 Monate, müssen die Zahlungen versteuert werden.

8. Fahrtkosten

Hier kommt es darauf an, zwischen welchen Orten zu hin- und herfährst:

  • Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsort: Dank der Pendlerpauschale kannst du je Arbeitstag 0,30 Euro pro Entfernungskilometer absetzen (beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer).
  • Familienheimfahrten: Das Finanzamt unterstützt eine sogenannte Familienheimfahrt pro Woche mit der Pendlerpauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer).
  • Besuchsfahrten zum Partner: Grundsätzlich kannst du diese Fahrten nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Wenn du aus bestimmten Gründen nicht nach Hause fahren konntest und dafür einen Nachweis hast. Stattdessen kannst du die Besuchsfahrten deines Partners zu deiner Zweitwohnung angeben.
  • Auflösung der Zweitwohnung: Die jeweils erste und allerletzte Fahrt vor Auflösung darfst du im Rahmen der Kilometerpauschale zusätzlich mit 0,30 Euro je Kilometer angeben (beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer).

Warst du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs? Hier lohnt sich das Nachrechnen: Liegt der Wert der Tickets über der Pendlerpauschale, solltest du die tatsächlichen Kosten absetzen. Ist die Pendlerpauschale günstiger, solltest du diese bei den Werbungskosten angeben. Bei Flugtickets setzt du immer den tatsächlichen Preis an.

Klingt kompliziert? Keine Sorge. WISO Steuer rechnet automatisch den besseren Weg für dich aus. So holst du immer das Maximum aus deiner Steuer heraus.

Wie trage ich die doppelte Haushaltsführung in die Steuererklärung ein?

Mit WISO Steuer geht kannst du die doppelte Haushaltsführung einfach in der Steuererklärung angeben. Bei den Fahrten wird dir sogar die jeweils günstigste Pauschale automatisch ausgerechnet.

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre> Ausgaben (Werbungskosten)

Doppelte Haushaltsführung Steuererklärung Formular

Die Strecken rechnet WISO Steuer automatisch für dich aus. So wird es noch einfacher:

Doppelte Haushaltsführung Fahrtstrecke berechnen

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die doppelte Haushaltsführung abzusetzen?

1. Berufliche Veranlassung

Damit ein Teil der Kosten über die Steuererklärung zurück kommt, muss die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein. Das ist meist dann der Fall, wenn:

  • die Zweitwohnung näher am Arbeitsort liegt
  • du versetzt wirst, aber nicht die gesamte Familie mitumzieht

Eine berufliche Veranlassung funktioniert aber auch umgekehrt: Wohnst du bereits in der Nähe des Arbeitsorts, aber entscheidest dich dazu zum Beispiel mit deiner Familie weiter weg zu ziehen, spricht man von einer „Wegverlegung“. Die alte Wohnung wird dann dazu genutzt, unter der Woche in der Nähe der Arbeit zu leben.

Auch das ist eine Entscheidung aus beruflichen Gründen – die Kosten der doppelten Haushaltsführung dürfen somit auch in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Wohnung am Arbeitsort

Die Zweitwohnung muss in der Nähe deines Arbeitsplatzes liegen – die gleiche Gemeinde ist allerdings kein Muss. Damit das Finanzamt die Kosten für den doppelten Haushalt akzeptiert, ist es wichtig, dass du den Arbeitsort von der Zweitwohnung schneller als von deinem Hauptwohnsitz aus erreichen.

Das Finanzamt prüft diese Punkte:

  • Fahrtzeit beträgt mindestens eine Stunde: Eine Stunde Fahrtzeit zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist laut Finanzamt durchaus zumutbar- und eine Zweitwohnung daher nicht nötig.
  • Maximal 50 Kilometer Entfernung zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz: Dabei gilt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.
  • Arbeitsweg ist maximal halb so weit wie beim Hauptwohnsitz: Wichtiger sind nicht die tatsächlichen Kilometer, sondern die eingesparte Fahrzeit – zum Beispiel durch eine schnellere Zugverbindung.

Beispiel 1: Deine Wohnung ist 100 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt. Für diese Strecke brauchst du 1,5 Stunden pro Strecke. Du beziehst eine Zweitwohnung, die 40 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt liegt.
Da deine Fahrtzeit ursprünglich über eine Stunde für die einfache Strecke beträgt und durch den Umzug in die Zweitwohnung erheblich verkürzt wird, erkennt das Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung an.

Beispiel 2: Deine Wohnung ist 100 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt. Für diese Strecke brauchst du 1,5 Stunden pro Strecke. Du beziehst eine Zweitwohnung, die 80 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt liegt. Da du direkten Anschluss zum ICE hast, beträgt die Fahrzeit nur noch 25 Minuten.
Zwar beträgt die Entfernung von deiner neuer Wohnung zur Arbeitsstätte nicht die Hälfte deines ursprünglichen Arbeitsweges, aber durch die gute Zugverbindung sparst du über eine Stunde Fahrtzeit. Daher erkennt das Finanzamt die Kosten für deine Zweitwohnung an.

3. Erster Haushalt bestand

Ein doppelter Haushalt kann nur dann vorliegen, wenn du vorher schon einen ersten Haushalt hattest. Dabei ist es egal, ob du den Hausstand allein oder mit deinem Partner bewohnst.

Der erste Haushalt muss nicht unbedingt dein Eigentum sein – du musst aber im Haushalt mitbestimmen und über die Wohnräume und Einrichtungen verfügen können.

Darüber hinaus ist eine finanzielle Beteiligung am Hausstand notwendig. Heißt: Du zahlst mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten.

Während bei Ehepartnern diese Beteiligung einfach unterstellt wird, fordert das Finanzamt bei anderen Lebenspartnerschaften einen Nachweis über die finanzielle Beteiligung. Das Finanzamt akzeptiert Kontoauszüge, Überweisungen und bezahlte Rechnungen von Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Lebensmitteln etc. Hebe diese daher unbedingt auf und reiche sie bei Nachfragen ein.

Der erste Hausstand muss auch der Lebensmittelpunkt sein

Dabei muss der erste Hausstand weiterhin bestehen bleiben. Das ist der Ort, an dem:

  • Du enge persönliche soziale Kontakte pflegst
  • Deine Familie und Freunde leben
  • Du in Vereinen oder Organisationen tätig bist

Vor allem bei kinderlosen und unverheirateten Paaren prüft das Finanzamt oft genauer, wo denn der Lebensmittelpunkt ist und ob eine Hauptwohnung überhaupt noch nötig ist. Belegen kannst du das zum Beispiel mit Mitgliedschaften in Vereinen, Arztrechnungen oder auch Tankquittungen.

Übrigens: Die Kosten den Lebensmittelpunkt sind private Angelegenheit. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du diese daher nicht abziehen. Mit den Nachweisen überzeugst du lediglich das Finanzamt davon, dass du an diesem Ort deinen Lebensmittelpunkt hast.

Information zum Thema

Was kann und was muss in der Zweitwohnung vorhanden sein?

Hier einpaar Punkte, die zeigen, wie das Finanzamt bewertet:

  • Eine eigene Küche? Muss nicht sein. Das Finanzamt begnügt sich auch mit Mikrowelle und Kühlschrank. Genauso reicht es aus, wenn der Herd des Nachbarn mitbenutzt werden darf (VIII R 13/09).
  • Die Sanitäreinrichtungen dürfen auch außerhalb der eigenen 4 Wände liegen, sogar auf dem Flur – mitbenutzt von anderen Parteien (VI R 82/02).

Stehen in der Wohnung der Eltern nur Kellerräume zur Verfügung, am Arbeitsort dagegen eine schöne Wohnung? Dann handelt es sich nicht um eine doppelte Haushaltsführung (7 K 2308/07). Da helfen auch häufige Wochenendheimfahrten nicht, um das Finanzamt umzustimmen.

Was gilt als Zweitwohnung?

Zweitwohnung bei den Eltern

Wenn du in deinem Heimatort noch mit deinen Eltern zusammenwohnst, stellt sich die Frage, ob du dort auch tatsächlich einen eigenen Hausstand hast.

Wohnst du in einem abgetrennten Wohnbereich (etwa eine Einliegerwohnung), führst du hier auch wahrscheinlich einen eigenen Haushalt — die doppelte Haushaltsführung akzeptiert das Finanzamt dann. Anders sieht es hingegen aus, wenn du während des Studiums lediglich dein altes Kinderzimmer im Elternhaus bewohnst.

Wichtig: Nur wenn du dich auch finanziell am Haushalt beteiligst, erkennt das Finanzamt einen doppelten Haushalt auch an. Vorausgesetzt, du bist volljährig und weist nach, dass du dich nicht mehr als 10 Prozent an den laufenden monatlichen Kosten wie Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc. beteiligst.

Denn bei älteren, wirtschaftlich selbstständigen Kindern geht das Finanzamt davon aus, dass du die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen. Dann wird dir dieser Haushalt als “eigener Hausstand” zugerechnet – und die doppelte Haushaltsführung anerkannt (VI R 76/13).

WG mit den Eltern

Wohnst du mit deinen Eltern in einer Art Wohngemeinschaft zusammen? Wenn du dich mit mehr als 10 Prozent an den laufenden Kosten beteiligst, erkennt das Finanzamt grundsätzlich den Haushalt als deinen eigenen an (BMF-Schreiben vom 25. November 2020). Ausnahmen gibt es dennoch, denn immer wieder werden Fälle anders entschieden.

Kostenbeteiligung regelmäßig vs. einmalig

Spannend ist auch die Frage, wie du deinen Beitrag zu den Kosten zahlst: Monatlich oder einmalig. Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine Beteiligung an den Haushaltskosten auch einmalig, zum Beispiel durch eine Übernahme von Reparaturkosten erbracht werden kann.

Da die Finanzverwaltung aber auf regelmäßige monatliche Kostenübernahme besteht, hat sie Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die endgültige Entscheidung des höchsten Finanzgerichts steht aber noch aus.

Wie so oft gilt daher auch hier: Im Zweifelsfall kommt es immer auf den Einzelfall an. Hebe daher so viele Zahlungsbelege wie möglich auf, um dem Finanzamt die Beteiligung an den Kosten nachzuweisen.

Tatsächliche Unterhaltung von 2 Wohnungen

Durch die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung winkt ein netter Steuerbonus. Das bedeutet aber auch, dass du die Kosten dafür tatsächlich bezahlt hast. Hat beispielsweise dein Arbeitgeber Kosten übernommen, musst du diese Beträge abziehen.

Du solltest auch immer die Möglichkeit haben, tatsächlich über beide Wohnungen zu verfügen. Wird deine Wohnung oder dein WG-Zimmer in deiner Abwesenheit zum Beispiel untervermietet, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt – und ein Abzug der Ausgaben dahin.

Doppelter Haushalt oder Fahrtkosten? Rechnen lohnt sich!

Um sich die Kosten für die doppelte Haushaltführung wieder zurückzuholen, hast du steuerlich betrachtet 2 Möglichkeiten:

  1. Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten angeben
  2. Fahrtkosten angeben

Wenn du eine Zweitwohnung am Arbeitsort hast, verpflichtet dich das nicht, die Kosten dafür als doppelte Haushaltsführung anzugeben. Du kannst auch die Fahrtkosten zwischen deinem Hauptwohnsitz und dem Arbeitgeber ansetzen, wenn diese höher sind.

Das lohnt sich vor allem dann, wenn du unter der Woche noch ab und zu nach Hause fährst und deine Zweitwohnung günstig ist. Du solltest also eine Vergleichsrechnung aufstellen.

Du hast im Laufe des Jahres festgestellt, dass du dich falsch entschieden hast? Kein Problem: Die Wahl kannst du jedes Jahr aufs Neue treffen – es ist also noch nichts verloren.

Beispiel: Deine Familie lebt in Stuttgart. Du arbeitest in Frankfurt und hast in der Nähe eine Zweitwohnung gemietet. Dafür zahlst du monatlich 600 Euro. Die Entfernung nach Stuttgart beträgt ca. 300 km. Du bist am Wochenende, aber auch jeweils 2 Mal unter der Woche zu deiner Familie gefahren. Insgesamt hattest du 48 Arbeitswochen.

  • Möglichkeit 1: Doppelte HaushaltsführungMiete: 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
    Familienheimfahrt: 48 Wochen x 20 km x 0,30 Euro = 288 Euro
    48 Wochen x 280 km x 0,38 Euro= 5.107,20 Euro
    Gesamt: 12.595,20 Euro
  • Möglichkeit 2: FahrtkostenWochenendheimfahrt: 48 Wochen x 20 km x 0,30 Euro = 288 Euro
    48 Wochen x 280 km x 0,38 Euro= 5.107,20 Euro
    Zwischenheimfahrten: 48 Wochen x 2 x 20 km x 0,30 Euro = 576 Euro
    48 Wochen x 2 x 280 km x 0,38 Euro = 10.214,40 Euro
    Gesamt: 16.185,60 Euro

In diesem Fall wäre die Wahl der Fahrtkosten günstiger als der Ansatz der doppelten Haushaltsführung.

Was ist mit der Zweitwohnsitzsteuer?

Unter Umständen musst du Zweitwohnsitzsteuer zahlen, denn nicht jede Gemeinde erhebt diese Steuerart. Andere wiederum erheben sie nur in manchen Fällen nicht, zum Beispiel bei Studenten.

In der Regel wird deine Jahreskaltmiete als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das war es aber auch schon mit der Einheitlichkeit. Denn wie viel Steuern du zahlen musst, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde ab. Und die Unterschiede sind teilweise bemerkenswert. Während Hamburg beispielsweise 8 Prozent der Nettokaltmiete erhebt, verlangt die Gemeinde Überlingen am Bodensee satte 28 Prozent.

Grundsätzlich entscheidet jede Stadt oder Gemeinde, wer Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Es gibt aber auch Ausnahmen, die von der Pflicht befreit sind:

  • Ehepaare, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung haben, sich aber einen Hauptwohnsitz teilen
  • Bewohner von Pflege- und Altenheimen
  • Bewohner und Therapie- und Erziehungseinrichtungen
  • Soldaten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen
  • alle, die sich nicht länger als 6 Monate an einem Ort aufhalten, der nicht der Hauptwohnsitz ist

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du auch die Zweitwohnsitzsteuer absetzen. Sie gehört zu den Unterkunftskosten dazu. Insgesamt sind damit höchstens 1.000 Euro pro Monat, also 12.000 Euro im Jahr möglich.

FAQ: Doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung

Gemeint ist eine Zweitwohnung am Arbeitsort, die Arbeitnehmer mieten, wenn der täglich Arbeitsweg zu weit zum Pendeln ist.
  • Die doppelte Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein.
  • Die Zweitwohnung sollte in der Nähe des Arbeitsplatzes liegen.
  • Man sollte einen eigenen Hauptwohnsitz haben.
  • Unterkunftskosten wie Miete und Nebenkosten
  • Kosten für Pkw-Stellplätze
  • Kosten für Möbel und Wohnungseinrichtung
  • Kosten für die Wohnungssuche, z. B. Maklergebühren und Fahrtkosten
  • Homeoffice-Pauschale
  • Umzugskosten, die durch den Bezug der Zweitwohnung entstehen
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