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WISO Steuer macht's leicht: Steuererklärung schnell, unkompliziert und automatisch ausgefüllt. Bonus: Das geht auch für mehrere Jahre!
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Steuererklärung für Arbeitnehmer
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Kostenlos testenWelche Kosten kann ich als Arbeitnehmer absetzen?
Als Arbeitnehmer hast du oft Ausgaben, die mit deinem Job in Zusammenhang stehen. Doch zum Glück kannst du diese Kosten von der Steuer absetzen. Folgende Ausgaben gehören zu den häufigsten, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung angeben können:
Pendler auf dem Weg zur Arbeit
Die Nummer eins unter den Werbungskosten von Arbeitnehmern heißt Pendlerpauschale. Denn für jeden Kilometer, den du als Arbeitsweg zurücklegst, kannst du eine Kilometerpauschale ansetzen. Dabei ist es egal, ob du mit dem Auto, Fahrrad, Bus, Bahn zur Arbeit fährst oder zu Fuß zur Arbeit gehst.
Wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt, lohnt es sich, die Belege zu sammeln. Denn auch mit Fahrkarten lassen sich Steuern zurückholen.
Arbeitsmittel: Laptop, Bücher und Co.
Auch Arbeitsmittel sind Werbungskosten. Grundsätzlich gilt: Alles, was Arbeitnehmer an Mitteln benötigen, um ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen, gehört zur Kategorie Arbeitsmittel.
Darunter fallen beispielsweise Fachliteratur, Bürobedarf, Büromöbel, Werkzeug, Computer und Laptop, Smartphone, Drucker oder Berufsbekleidung.
Arbeitszimmer
Homeoffice? Für manche ein Graus, für andere ein Segen. Für einige Arbeitnehmer steht sogar gar kein anderer Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber zur Verfügung. Nutzt du ein Zimmer deiner privaten Wohnung für deine berufliche Tätigkeit? Dann kannst du einen Teil der Ausgaben für das Arbeitszimmer absetzen.
Du bist dir unsicher, ob Homeoffice oder Arbeitszimmer? Keine Sorge. WISO Steuer zeigt dir alle Tipps für die maximale Steuerrückerstattung.
Beruflicher Umzug als Arbeitnehmer
Ein Umzug kostet Nerven… und Geld. Beteilige doch einfach den Staat an deinen Umzugskosten. Das geht, wenn du aus beruflichen Gründen umgezogen bist!
Für bestimmte Umzugskosten kannst du ganz einfach die Umzugskostenpauschale nutzen. Andere Umzugskosten musst du belegen können.
Doppelte Haushaltsführung
Du bewohnst aus beruflichen Gründen zusätzlich zu deiner Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in der Nähe deines Arbeitsortes? Dann handelt es sich um eine doppelte Haushaltsführung. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die Mehrkosten zurückholen.
Fortbildung
Du machst nebenberuflich eine Fortbildung? Dann kannst du die Fortbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Und zwar zählen hier nicht nur die Seminargebühren. Auch Reisekosten und Verpflegungspauschalen sorgen im besten Fall für eine saftige Erstattung. Das gilt allerdings nur in der Höhe, in der du als Arbeitnehmer die Kosten selbst getragen hast. Erstattungen des Arbeitgebers musst du – wie bei allen anderen Werbungskosten auch – abziehen.
Reisekosten für Arbeitnehmer
Du bist beruflich viel unterwegs? Wahrscheinlich übernimmt dein Chef einen Großteil der Kosten für deine Dienstreise. Falls nicht, springt der Staat ein: Aufwendungen rund um die Auswärtstätigkeit kannst du als Werbungskosten ansetzen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen, Parkscheine oder Mautgebühren.
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Alle Fragen zur Steuererklärung für Arbeitnehmer
In folgenden Fällen wird die Steuererklärung auch für Arbeitnehmer Pflicht:
- Bei Ehepartnern mit Lohnsteuerklassen 3 und 5
- Bei Steuerklasse 4 mit Faktor
- Bei Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern zur gleichen Zeit
- Bei Nebeneinkünften durch Mieteinnahmen
- Bei Nebeneinkünften aus Kapitalerträgen, bei denen keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde
- Bei Betreibung einer Photovoltaik-Anlage
Weitere Fälle findest du in unserem Blogartikel “Ist die Steuererklärung Pflicht?”.
Hinweis: Fordert dich das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben, bist du ebenfalls verpflichtet die Erklärung abzugeben. Das Finanzamt schickt dir dann einen Brief mit der Aufforderung.
Dein Gehalt musst du versteuern. Dazu gehören alle Einnahmen, die du für deinen Job bekommst. Und diese unterliegen der Lohnsteuer. D. h. dein Chef führt monatlich einen gewissen Teil deines Bruttogehalts an das Finanzamt ab. Dadurch zahlst du deine Einkommensteuer während des Jahres voraus.
Dabei ist es egal, ob du den Job hauptberuflich oder nebenberuflich ausübst: Die Steuer muss gezahlt werden. Die gute Nachricht an dieser Stelle: Ausgaben, die dein Arbeitsverhältnis betreffen, kannst du von den Einnahmen abziehen – und bekommst so Geld vom Staat zurück!
Am Ende des Jahres erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Hier steht zusammengefasst, wie viel du im Jahr verdient hast. Hier steht aber auch, wie viel Steuern dein Chef ans Finanzamt und für deine Sozialversicherungen bezahlt hat.
Ebenso kannst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen, wie viel Netto dir vom Brutto bleibt.
Egal ob im Büro, als Lehrer, Außendienstler oder Handwerker – die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich für alle Arbeiter und Angestellten. Denn oft gibt es Geld vom Staat zurück. Das ist dann der Fall, wenn dein Arbeitgeber mehr Lohnsteuer abgeführt hat als du eigentlich zahlen müsstest. Du willst wissen, ob du Geld vom Staat zurückbekommst? Mit WISO Steuer kannst du deine Rückerstattung komplett kostenlos ausrechnen lassen. Fang gleich heute an: Hier kostenlos berechnen.Hier kostenlos berechnen.
Wenn du aus bestimmten Gründen nicht arbeiten kannst und deshalb keinen Lohn erhältst, greift dir der Staat oder die Krankenkasse unter die Arme. Das nennt man auch Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei. Jedoch unterliegen einige der Zahlungen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Sie werden bei der Ermittlung deines Steuersatzes berücksichtigt. Außerdem bist du bei Zahlung dieser Leistungen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Ein paar Beispiele für Lohnersatzleistungen sind:
- Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Krankengeld
- Kurzarbeitergeld
Auch als Geringverdiener kannst du von der jährlichen Steuererklärung profitieren. Beispielsweise wenn Sonderausgaben für Kranken, Pflege- oder Lebensversicherung über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
Lass das Geld nicht liegen. Auch wenn du nur wenig verdienst, kann sich eine Steuererklärung für dich lohnen. Wie du zurückbekommst, verrät dir WISO Steuer. Teste es direkt!Teste es direkt aus!
Alle Aufwendungen, die du im Zusammenhang mit deinem Job hast, sind Werbungskosten. Damit lassen sich Steuern sparen. Denn: Mit Werbungskosten erhöht sich deine Steuerrückerstattung.
Aber nicht immer müssen Arbeitnehmer die einzelnen Belege sammeln. Das Finanzamt erleichtert die Zettelwirtschaft mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das heißt: Du musst keine Rechnungen einreichen und bekommst trotzdem Geld zurück. Und das Beste: Hast du weitere Ausgaben, wie z.B. Laptop, Umzug oder Fachliteratur, kannst du dir noch mehr Geld vom Staat zurückholen. Was sich nach viel anhört, ist im Nu erreicht: Allein durch die Pendlerpauschale, also deine Fahrten zur Arbeit, knackst du im besten Fall schon die 1.000 Euro Rückerstattung. Und zwar dann, wenn du jeden Tag mindestens 15 Kilometer zur Arbeit fährst. Jetzt heißt es: Belege suchen! Denn je mehr Werbungskosten du jetzt angibst, desto größer wird die Steuererstattung.
Unser Tipp: Mit WISO Steuer musst du einfach nur ein Foto von der Rechnung machen und schon wird diese automatisch in deine Steuererklärung eingefügt. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!
Das wichtigste Formular für Arbeitnehmer heißt Anlage N. Das „N“ steht für nicht selbständige Arbeit. Hier werden alle Informationen zu deinem Job eingetragen: Lohnsteuerbescheinigung, Fahrten zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel und weitere Werbungskosten. Aber auch Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld musst du hier angeben. Andere Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld kommen in den Mantelbogen.
Aber keine Angst: WISO Steuer führt dich durch die Steuererklärung für Arbeitnehmer. Außerdem lassen sich viele Angaben für Anlage N automatisch in WISO Steuer eintragen. Probiere die automatische Ausfüllfunktion gleich heute kostenlos aus: Hier startenHier starten
Wenn du als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du jetzt die aktuelle Steuererklärung sowie die der letzten 4 Jahre freiwillig abgeben. Starte direkt und erledige folgende Steuererklärungen:
Weiteren Informationen zur Abgabe erhält du unter Steuererklärung Fristen.
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