Steuererklärung für Rentner
Weniger Steuern auf die Rente zahlen
Mit WISO Steuer ist die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre schnell und stressfrei erledigt: Einfach automatisch ausfüllen lassen und sicher elektronisch abgeben.
Steuererklärung für Rentner
Weniger Steuern auf die Rente zahlen
Mit WISO Steuer ist die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre schnell und stressfrei erledigt: Einfach automatisch ausfüllen lassen und sicher elektronisch abgeben.
Steuererklärung für Rentner
Weniger Steuern auf die Rente zahlen
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Neu: SteuerGPT
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Vorteile von WISO Steuer
Steuererklärung für Rentner & Pensionäre mit WISO Steuer
FAQ: Steuererklärung für Rentner & Pensionäre
Bei WISO Steuer ist ein kostenloser Steuerrechner enthalten. Einfach anmelden und ausrechnen. Gezahlt werden muss erst bei Abgabe der Steuererklärung, sodass alle Funktionen ausgiebig getestet werden können.
WISO Steuer ist auch für Rentner ideal. Das einfache Steuerprogramm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung und bietet viele Vorteile:
- Ohne Installation starten
- Automatisches Ausfüllen
- Einfache Bedienung
- Fehlerprüfung und Ausfüllhilfen
- Sofort-Berechnung des Ergebnisses
- Zahlreiche Steuertipps, auch speziell für Rentner
- 35,99 Euro im günstigen Jahresabo
- 45,99 Euro im Einzelkauf
- 0 Euro in der Testversion
In der Anlage R. Hier müssen Rentner ihre Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Rentenversicherungen sowie aus betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen angeben.
Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings gibt es auch bei Renten und Pensionen Freibeträge. Die Höhe richtet sich nach dem Beginn der Rentenzahlungen. Sobald der steuerpflichtige Teil der Rente den sogenannten Grundfreibetrag überschreitet, fallen Steuern an. Das kann auch durch die jährlichen Rentenerhöhungen passieren.
Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Je nach Beginn der Rente gilt ein anderer Freibetrag, der für Neurentner kontinuierlich von Jahr zu Jahr sinkt.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und beträgt im Jahr 2024 für Neurentner 83 Prozent. Steuerfrei sind also nur 17 Prozent.
Rentenerhöhungen in Folgejahren werden dann voll besteuert. In der Steuererklärung gibt man immer die gesamten Rentenzahlungen des Jahres an. Die Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.
Pensionen (Versorgungsbezüge) sind ein nachträglicher Arbeitslohn. Daher erhält man dafür eine jährliche Lohnsteuerbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber. Ein Teil der Bezüge ist steuerfrei dank des sogenannten Versorgungsfreibetrags. Dieser Freibetrag sinkt für neue Pensionäre allerdings von Jahr zu Jahr.
Betriebsrenten müssen wie andere Renten versteuert werden. Der ehemalige Arbeitgeber muss dafür Lohnsteuer abführen. Daher erhält man für sie auch noch eine jährliche Lohnsteuerbescheinigung.
Betriebsrenten aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds oder auch aus einem Riester-Vertrag müssen als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung angegeben werden und werden voll besteuert.
Bei zusätzlichen privaten Rentenversicherungen hängt der Steueranteil teilweise davon ab, wann die Rentenzahlungen begonnen haben. In der Regel erhält man dann von der auszahlenden Versicherung eine jährliche sogenannte Leistungsmitteilung.
Wer den Steuer-Abruf nutzt, braucht sich über Besteuerungsanteile keine Gedanken machen. Mit einem Klick sind alle Angaben in der richtigen Stelle der Steuererklärung eingetragen.
Folgende Renten sind steuerfrei (sie müssen also nicht in der Steuererklärung angegeben werden):
- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Wiedergutmachungsrente an Verfolgte der NS-Zeit oder für einen erlittenen Unfallschaden bei Ableistung des Grund-, Zivil-, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes
- Grundrentenzuschlag zur Rente
- Renten an Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte oder deren Hinterbliebene
- Schmerzensgeldrenten
Es handelt sich um ein Pilotprojekt der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” besteht nur aus zwei Seiten, um Rentnern die Erstellung ihrer Steuererklärung zu erleichtern.
Einfacher geht’s mit WISO Steuer: Statt Papier lieber direkt online erledigen. So sieht man auch direkt das Ergebnis.
Alle Infos zur Rentner-Steuererklärung
Keine Sorge: WISO Steuer kennt alle steuerlichen Regeln zu Renten und Pensionen. Man muss sie nicht alle selbst kennen, um die Steuererklärung zu erstellen. Einfach den kostenlosen Test starte und bei der Steuererklärung für Rentner Unterstützung bekommen.
Wir haben die wichtigsten Infos für Rentner zusammengefasst:
Ab wann sind Renten steuerpflichtig?
Altersrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Je nach Beginn der Rente ist aber nur ein Teil steuerpflichtig. Für Neurentner im Jahr 2024 sind dies 83 Prozent. Übersteigt der steuerpflichtige Teil den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro), können Steuern anfallen und es sollte eine Steuererklärung abgegeben werden.
Achtung: Rentner müssen auch eine Steuererklärung abgeben, wenn sie zusätzliche Einkünfte haben. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung, weitere Betriebs- und Privatrenten oder ein Zusatzverdienst als Selbständiger. Diese zusätzlichen Einnahmen werden dann zusammen mit der Rente versteuert. WISO Steuer kennt alle Freibeträge und Pauschalen, mit denen sich Steuern senken lassen.
In diesen Fällen bleibt die Rente steuerfrei
Altersrenten bleiben vollständig steuerfrei, wenn der steuerpflichtige Anteil nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- Pflegeversicherung unter dem Grundfreibetrag liegt. Auch bestimmte Rentenarten wie die Unfallrente oder bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei. Zudem gibt es Freibeträge für Renten aus ausländischen Versicherungen, wenn diese nicht den deutschen Rentenbesteuerungsregeln unterliegen.
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So werden Renten versteuert
Leibrenten: Das ganze Leben versorgt sein
In Deutschland gibt es verschiedene Leibrenten, die gezahlt werden, solange man lebt:
- Altersrente
- Witwenrente
- Waisenrente
- Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsrente
- Betriebsrente
- Unfallrente
Grundsätzlich sollen Leibrenten erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Das heißt, während in die Rente eingezahlt wird, müssen dafür keine Steuern gezahlt werden. Sobald aber Rentenzahlungen fließen, werden diese besteuert.
Ganz so weit ist es aber noch nicht, denn wir befinden uns in einer Übergangsphase zur nachgelagerten Besteuerung. Wie viel von der Rente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt von Jahr zu Jahr an. Neurentner müssen also mehr von ihrer Rente versteuern, wenn sie später in Rente gehen.
Bei der Besteuerung von Renten gilt das sogenannte „Kohorten-Prinzip“: Alle Personen, die in einem bestimmten Jahr in Rente gehen, müssen denselben Anteil ihrer Rente versteuern. Dieser Anteil bleibt für den gesamten Rest des Lebens unverändert. Geht jemand beispielsweise im Jahr 2025 in Rente und muss 85 Prozent der Rente versteuern, bleibt dieser Prozentsatz dauerhaft bestehen, unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Anteil für nachfolgende Rentnerjahrgänge weiter ansteigt.
Die Besteuerung der Rente hat sich in den letzten Jahren wie folgt verändert:
- 2005: 50 Prozent der Rente steuerpflichtig
- 2006-2019: Anstieg um 2 Prozent jährlich bis auf 78 Prozent
- 2020-2022: Anstieg um 1 Prozent jährlich bis auf 82 Prozent
- Ab 2023: Anstieg um 0,5 Prozent jährlich
Hochgerechnet bedeutet das: Alle, die 2058 in den Ruhestand gehen, müssen ihre Renteneinkünfte zu 100 Prozent versteuern.
Zusätzlich wird im zweiten Jahr der Rente der sogenannte Rentenfreibetrag berechnet. Dafür wird die gesamte Bruttorente im zweiten Jahr des Rentenbezugs in steuerpflichtig und steuerfrei aufgeteilt. Es gilt dabei der Prozentsatz des Beginns der Rente. Der steuerfreie Teil wird dann als Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt für alle folgenden Jahre gleich.
Das bedeutet, dass der steuerfreie Teil einer Rente sich nicht automatisch weiter erhöht. Rentenanpassungen in Folgejahren sind damit also steuerpflichtig.
Private Renten
Bei einer privaten Rentenversicherung werden die Beiträge in der Regel aus dem Nettogehalt gezahlt, also aus Geld, das bereits versteuert wurde. Das bedeutet: Bei späterem Rentenbezug muss nicht der gesamte Betrag versteuert werden. Stattdessen wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert – und das ist deutlich günstiger. Diese Regelung gilt für private Rentenversicherungen, etwa aus
- Altersvorsorgeverträgen oder
- sonstigen Verpflichtungsgründen.
Wenn die Rente vollständig aus bereits versteuertem Geld angespart wurde, wie etwa bei einer privaten Rentenversicherung, wird diese nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.
Andere private Renten, die steuerlich gefördert wurden, müssen voll versteuert werden. Das betrifft beispielsweise:
- Riester-Renten, bei denen staatliche Zulagen und eventuell ein Sonderausgabenabzug berücksichtigt wurde.
- Betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen, bei denen die Beiträge aus deinem Bruttogehalt (vor Abzug von Steuern) gezahlt wurden.
Aber keine Sorge: Was bei welcher Rente gilt, muss man sich mit WISO Steuer nicht merken. Das Programm ruft die Angaben der Rentenversicherungen ab und fügt sie automatisch in die richtige Stelle der Steuererklärung ein.
Pensionen
Pensionen, auch Versorgungsbezüge genannt, zählen als nachträglicher Arbeitslohn. Grund ist, dass Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern im Alter vom Staat per Pension weiterbezahlt werden.
Allerdings erhalten Pensionäre für die Versorgungsbezüge einen sogenannten Versorgungsfreibetrag und müssen nicht die gesamten Pensionen versteuern. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags richtet sich nach dem Beginn der Zahlungen.
Für Neupensionäre im Jahr 2024 gilt ein Versorgungsfreibetrag von 12,8 Prozent der Pension, gedeckelt auf maximal 1.248 Euro (960 Höchstbetrag plus 288 Euro Zuschlag). Der Versorgungsfreibetrag gilt dann lebenslang.
Doppelbesteuerung von Renten?
Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn ein Teil deiner Rente, der bereits versteuert wurde, erneut versteuert wird. Dies kann passieren, weil die Beiträge zur Rentenversicherung nur teilweise steuerlich absetzbar sind, während die Rentenleistungen später voll versteuert werden müssen.
Warum kommt es zur Doppelbesteuerung? Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Rentensystem so gestaltet ist, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Erwerbsphase aus versteuertem Einkommen gezahlt werden. Bei der Auszahlung der Rente erfolgt dann erneut eine Besteuerung des bereits versteuerten Einkommensanteils.
Um festzustellen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, muss man den steuerfreien Anteil der Rentenzahlungen mit den bereits versteuerten Beiträgen vergleichen. Wenn der steuerfreie Anteil der Rente niedriger ist als die Summe der versteuerten Beiträge, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Steuerregeln für Rentner überarbeitet werden müssen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Als eine Maßnahme hierfür wurde festgelegt, dass die Freibeträge bei Renten und Pensionen langsamer abschmelzen. Somit musst du deine Rente statt 2040 erst im Jahr 2058 vollständig versteuern. Alle Überprüfungen und Anpassungen übernimmt das Finanzamt, du musst dich also um nichts selbst kümmern.
Kostenlos Steuer auf Rente berechnen
WISO Steuer berechnet ganz einfach und kostenlos, wie viel Steuer auf die Rente anfällt. Ob bereits im Ruhestand oder kurz davor, das Programm hilft, den Überblick zu behalten.
Komplizierte Berechnungen und Dateneingabe? Das übernimmt WISO Steuer! Bescheinigungen werden von der Rentenversicherung abgerufen und ganz von allein in die passenden Dialoge der Steuererklärung einsortiert. So wird keine wichtige Angabe vergessen.
Das Beste: Die Berechnung ist in der Testversion von WISO Steuer völlig kostenlos. Einfach ausprobieren – ganz ohne Verpflichtungen.
Diese Kosten können Rentner absetzen
Rentner können einen Betrag von 102 Euro pauschal von der Steuer absetzen. Neben dieser Pauschale können diese Ausgaben die Steuer senken:
- Krankheitskosten (Kosten für verschrieben Medikamente und Hilfsmittel, für Fahrten zu Ärzten, Therapien oder Kuraufenthalten)
- Versicherungsbeiträge
- Spenden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Gärtner und Handwerker
- Kirchensteuer
- Kosten für Heimunterbringung
- Behindertenpauschbetrag
- Pflegekosten für nahestehende Personen
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberatungskosten (auch für WISO Steuer)
Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” ist ein Formular der Steuererklärung für Rentner in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Es besteht aus nur zwei Seiten und soll es Rentnern erleichtern, ihre Steuererklärung zu erstellen.
Ein Problem ist, dass dieses Formular nicht bundesweit von allen Finanzämtern akzeptiert wird. Außerdem fehlen viele wichtige Angaben, die dabei helfen, Steuern zu sparen. Zum Beispiel:
- Einnahmen außerhalb der Rente, wie Mieteinnahmen
- Ausgaben, die Geld bringen könnten, beispielsweise Pflegekosten
Einfacher ist es mit WISO Steuer. Hier werden alle wichtigen Angaben automatisch eingetragen. Die Software prüft jede Erklärung auf Fehler und fehlende Angaben, damit am Ende immer das beste Ergebnis rausspringt.
Nicht umsonst ist WISO Steuer seit vielen Jahren Testsieger bei Stiftung Warentest oder Computer Bild. Wir empfehlen jedem, es einfach selbst auszuprobieren und das Ergebnis auszurechnen – gezahlt werden muss erst bei der Abgabe der Steuererklärung.
Steuererklärung einfach per App
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
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