Steuererklärung für Selbstständige

Hol dir wertvolle Tipps für deine Steuer

Du bist selbstständig, Freiberufler oder hast ein Gewerbe? WISO Steuer spart Zeit und Geld!

Selbstständige Steuererklärung Title

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So hilft WISO Steuer Selbstständigen beim Steuern sparen

Steuererklärung für Freiberufler

Perfekt für alle Freiberufler: Lass deine Steuererklärung jetzt automatisch ausfüllen und hol dir dein Geld zurück. Im Video zeigen wir dir, wie einfach die Steuererklärung mit WISO Steuer ist.

Für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende

Selbstständige Steuer Formulare

Welche Erklärungen kann ich abgeben?

WISO Steuer erstellt die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Unser faires Angebot: Die Lizenz enthält die Abgabe von bis zu 5 Erklärungen pro Jahr ohne zusätzliche Kosten. Wenn du z. B. zwei verschiedene Gewerbebetriebe führst, kannst du für beide Betriebe jeweils die Umsatz- und Gewerbesteuer-Jahreserklärung und zusätzlich die persönliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Warum brauche ich WISO Steuer?

Der beste Grund für WISO Steuer? Die automatische Steuererklärung – denn die gibt’s nur hier. Auch wenn du etwas vermietest, besondere Einkünfte absetzen möchtest oder mehrere Jobs hast – hier bist du richtig. Und unsere Steuer-Experten arbeiten täglich daran, WISO Steuer noch besser zu machen.

Millionen Anwender profitieren bereits von der automatischen Steuererklärung. Probiere WISO Steuer jetzt einfach aus. Kostenlos und unverbindlich.

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Du möchtest WISO Steuer ausprobieren?

Du kannst WISO Steuer in aller Ruhe testen. Ganz unverbindlich und solange du möchtest. Nach der Freischaltung kannst du auch die Formularvorschau, den Ausdruck und die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER nutzen.

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Wie kann ich als Selbstständiger Steuern
sparen?

Für Selbstständige und Gewerbetreibende gibt es einige Möglichkeiten Steuern zu sparen. Wenn du deine Steuererklärung machst, erhältst du in WISO Steuer viele Tipps zum Sparen. Außerdem haben wir dir im Folgenden einige Steuertipps zusammengestellt:

Unternehmer-Arbeitszimmer absetzen

Bei Selbstständigen und Unternehmern gehören die Raumkosten zu den Betriebsausgaben.


Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, kannst du die Kosten unbegrenzt abziehen. Wenn du nur ab und an das Arbeitszimmer für deine berufliche Tätigkeit benötigst und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst du bis zu 1.250 € pro Jahr als Betriebsausgaben absetzen. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn du hauptsächlich beim Kunden oder in deiner Werkstatt tätig bist und das Büro nur ab und an für Büroarbeiten benötigst.

Firmenwagen und Fahrtkosten

Du willst die Ausgaben für deine Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Das ist auf unterschiedliche Weise für Selbstständige und Gewerbetreibende möglich. Beim Privatwagen kannst du die Kilometerpauschale nutzen. Beim Firmenwagen werden die Gesamtkosten des PKWs ermittelt und angesetzt.


Abschreibungen sind ebenfalls möglich. Den neu gekauften Firmenwagen schreibst du über sechs Jahre ab. Gründest du ein neues Unternehmen, kannst du auch dein privates Auto über eine “Einlage” deinem Betriebsvermögen zuordnen und abschreiben.

Websitekosten bei Selbstständigen

Du machst mit einer Website auf dein Unternehmen oder deine Dienstleitung aufmerksam? Dann kannst du die Wartung und Aktualisierung der Website sowie die laufenden Kosten des Providers als Betriebsausgaben abziehen.


Die Kosten für die Erstellung der Website lassen sich leider nicht direkt abziehen, aber du kannst die Erstellungskosten abschreiben. Wie genau das geht, zeigt dir WISO Steuer Schritt für Schritt.

Geschenke und Aufmerksamkeiten für Kunden und Geschäftspartner

Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten pflegen Freundschaften und Geschäftsbeziehungen. Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Bei Geschenken für Geschäftspartner kannst du 35 € pro Person und Jahr steuerlich geltend machen. Kleine Aufmerksamkeiten bis zu 10 € können als Streuartikel verschenkt werden. Sie sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.

Geschäftsessen absetzen

Du nutzt Geschäftsessen, um deine Kundenbeziehungen zu pflegen und neue Projekte zu besprechen? Dein Vorteil: Als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler kannst du Bewirtungskosten absetzen. Bis zu 70 % sind möglich. Voraussetzung dafür ist ein korrekter Bewirtungsbeleg. Dieser muss die Speisen und Getränke einzeln aufführen und maschinell ausgestellt sein. Und wenn du als Unternehmer deine Angestellten bewirtest, kannst du die Kosten sogar zu 100 % absetzen.

Sofortabzug für geringfügige Wirtschaftsgüter nutzen

Geringfügige Wirtschaftsgüter, wie Computer oder Möbel, mit einem Wert zwischen 251 und 800 € netto können per Sofortabzug vereinfacht abgeschrieben werden. Dein Vorteil: Diese kannst du sofort und komplett von der Steuer absetzen. Zu den geringfügigen Wirtschaftsgütern zählen Güter, die eigenständig genutzt und ohne Probleme von einem Ort zum anderen transportiert werden können.

Überall für dich da

Nutze WISO Steuer auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser.

Alle Fragen zur Steuererklärung für Selbstständige

Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, wird die Steuererklärung zur Pflicht. Da Unternehmer in der Regel Gewinne erzielen möchten, sind sie auch zur Steuererklärung verpflichtet. Aber keine Angst: Auch wenn du neu gegründet hast und zum ersten Mal die Steuererklärung als Selbstständiger machst, hilft dir WISO Steuer bei der Erklärung und gibt dir viele Tipps, wie du Steuern sparen kannst. Das Programm führt dich Schritt für Schritt durch die Erklärung und hilft dir mit über 150 Videos, Hilfetexten zu jedem Eingabefeld und der Supporthotline.

Im Einkommensteuerrecht wird unterschieden, womit du dein Geld verdienst. Davon hängt ab, wie du deine Einkünfte versteuern musst. Für jede Einkunftsart gelten unterschiedliche Regeln, z. B. darüber, wie du den Gewinn ermittelst. Außerdem kann die Einkunftsart Einfluss auf andere Steuern wie z. B. die Gewerbesteuer haben. Die sieben Einkunftsarten sind:


  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Du erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn


  • du selbstständig (also nicht als Arbeitnehmer) tätig bist und
  • es sich bei deiner Arbeit um eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt oder
  • du freiberuflich tätig bist.

Hinweis: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gibst du in Anlage S ein. Noch einfacher ist es mit WISO Steuer: Keine Formulare, keine Steuersprache, nur ein paar Fragen beantworten und schon ist die Steuererklärung ausgefüllt.

Um Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu haben, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • Du bist selbstständig tätig. Das heißt: Du bist kein Arbeitnehmer, sondern dein eigener Chef. Entscheidend ist, dass du das wirtschaftliche Risiko sowie den Erfolg und Misserfolg deines Betriebs (mit)trägst.
  • Deine Tätigkeit übst du nachhaltig – also nicht nur einmalig – aus. Du hast die Absicht, aus deiner Arbeit dauerhaft eine selbstständige Einnahmequelle zu machen.
  • Deine Tätigkeit ist nicht nur ein wohltätiges Hobby. Du möchtest einen Gewinn erzielen.
    Hierfür beteiligst du dich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Das heißt: Du trittst direkt an deine Kunden oder Lieferanten heran.
  • Um zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu zählen, dürfen deine Einnahmen nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit oder Vermögensverwaltung gehören.

Hinweis: Deine Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb gibst du in der Steuererklärung in Anlage G an. WISO Steuer zeigt dir, wie das geht.

Welche Berufe als freiberufliche Tätigkeit zählen, ist im Gesetz festgehalten. Man spricht auch von Katalogberufen. In folgenden Berufen hast du als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:


  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechts- und Patentanwälte, Notare
  • (Vermessungs-)Ingenieure, Architekten, Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Dentisten
  • Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter
  • Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen

Folgende Berufe hat das Bundesfinanzministerium als freie Berufe anerkannt:


  • Diplom-Informatiker oder Diplom-Mathematiker, Fleischbeschauer, Hebamme, Entbindungspfleger, Diätassistenten
  • Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit, Prozessagenten, Zahnpraktiker
  • Gutachter, Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt, Ergotherapeuten
  • Krankenpfleger/ Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt, Logopäden, staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen
  • Medizinische Bademeister, soweit diese auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen, medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten
  • Psychologische Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, Podologen, Rettungsassistenten

Zwischen Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit wird unterschieden, da Selbstständige bzw. Freiberufler und Gewerbetreibende ihre Gewinne unterschiedlich ermitteln:


  • Selbstständige müssen keine Gewerbesteuer zahlen und keine Bilanz erstellen. Der Gewinn wird mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.
  • Gewerbebetriebe müssen Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Ob du einen Steuerberater benötigst, hängt vom Einzelfall ab. Ist deine Steuererklärung sehr komplex oder hast du spezifische Fragen? Dann kann es sein, dass ein Steuerberater sinnvoll ist. Dieser ist aber meist sehr teuer.


Du willst die Kosten für einen Steuerberater sparen? WISO Steuer bietet dir alle Möglichkeiten, deine Steuererklärung als Selbstständiger oder Gewerbetreibender fristgerecht und günstig beim Finanzamt einzureichen.

Die Steuererklärung von Selbstständigen und Gewerbetreibenden muss bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.


Hier findest du alle Informationen zu den Fristen der Steuererklärung.

WISO Steuer kostet dich im Abo nur 35,99 €.


Mit nur einer Lizenz kannst du bis zu 5 Erklärungen pro Jahr abgeben – ohne zusätzliche Kosten! Starte jetzt! Bis zur Abgabe hast du die Möglichkeit das Steuerprogramm für Selbstständige kostenlos zu testen.


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Steuererklärung, die begeistert

R. Doven

Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.

T. Bleeck

Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.

A. Cuadrado

Gute Führung durch die Steuererklärung, sehr übersichtlich, gute Hilfestellung und Tipps.

S. Saul

Ich bin super zufrieden mit der Software und der dazugehörigen Hilfe die man bekommt, Steuerberatung über die Software ist Top auch der Support ist super. Kann ich nur weiterempfehlen.

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