Wer beruflich telefoniert oder das Internet nutzt, kann die Kosten anteilig in der Steuererklärung angeben. Ob per Pauschale oder mit Einzelnachweis: So lässt sich ein Teil der Ausgaben steuerlich absetzen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Berufliche Nutzung ist Voraussetzung für den Kostenabzug
- Wähle zwischen Pauschale und Einzelnachweis
- Mit der 20-Prozent-Pauschale sind maximal 20 Euro pro Monat absetzbar
- WISO Steuer zeigt dir, wie’s geht und hilft beim Eintragen
Handy-, Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen
Unter der Voraussetzung, dass du aus beruflichen Gründen telefonieren oder das Internet nutzen musst, kannst du die Kosten anteilig in der Steuererklärung angeben. Sie gehören in diesem Fall zu deinen Werbungskosten.
Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:
Wichtig: Wenn dein Arbeitgeber dir das Gerät zur Verfügung stellt oder die Kosten dafür übernimmt, ist das steuerfrei – du kannst die Ausgaben dann aber nicht mehr von der Steuer absetzen. So könnte dir dein Arbeitgeber monatlich eine steuerfreie Internetpauschale bis zu 50 Euro auszahlen.
Telefon & Internet: Diese Kosten sind absetzbar
Nutzt du deinen Internetanschluss beziehungsweise dein Smartphone komplett beruflich, kannst du die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. Doch meist nutzt man einen Anschluss für Berufliches und Privates. In diesem Fall musst du die Kosten aufteilen.
Dazu zählen:
Es gibt 2 Möglichkeiten, diese Ausgaben abzusetzen:
- als Telefonkostenpauschale
- durch Einzelnachweise
Ohne Nachweis mit 20-Prozent-Pauschale profitieren
Für Telefon- und Internetkosten gibt es eine vereinfachte Regelung: Du kannst pauschal 20 Prozent deiner Gesamtkosten im Jahr als Werbungskosten absetzen – maximal 20 Euro pro Monat. Das macht höchstens 240 Euro im Jahr.
Schau dir deine monatlichen Rechnungen an. Wähle die 3 aufeinanderfolgenden Monatsrechnungen mit den höchsten Beträgen aus. Diese rechnest du auf das Jahr hoch. Alternativ kannst du auch den tatsächlichen Jahresdurchschnitt nehmen. Aber warum dem Finanzamt mehr Geld als nötig überlassen?
Werden die Kosten für die Internetnutzung gesondert ausgewiesen, kannst du diesen beruflichen Kostenanteil zusätzlich zur Telefonkostenpauschale absetzen.
Für einmalige Aufwendungen, wie zum Beispiel Reparaturkosten, die nicht in den Telefonrechnungen aufgelistet werden, gilt die Kostendeckelung auf 240 Euro nicht. Auch hierfür kannst du pauschal 20 Prozent als Werbungskosten ansetzen.
Bist du verheiratet und ihr habt beide den Telefon- und Internetanschluss beruflich genutzt, könnt ihr auch beide von der 20/20-Regel profitieren. Bei unverheirateten Paaren gilt: Wer die Telefon- und Internetkosten gezahlt hat, kann sie auch von der Steuer absetzen. Daher sollten die Rechnungen möglichst von einem gemeinsamen Konto bezahlt werden.
Beispiel: Pauschale für Telefonkosten
Die höchsten Monatsbeträge (Februar bis April): 67 € + 55 € + 71 € = 193 €.
Monats-Durchschnitt: 193 € / 3 = 64,33 €
Davon 20 %: 12,87 € x 12 Monate = 154,44 €
Diesen Betrag kannst du als Werbungskosten absetzen. Er liegt unter dem Höchstbetrag von 240 Euro. Mehr geht nur mit Einzelnachweisen.
Einzelnachweise: Hier ist mehr für dich drin
Machst du dir die Mühe, die berufliche Nutzung im Detail nachzuweisen, kannst du oft mehr als 20 Euro pro Monat absetzen. Dafür musst du belegen, wie viel Prozent deiner Telefonnutzung beruflich veranlasst war – zum Beispiel durch markierte Einzelverbindungen, Nutzungsprotokolle oder Dienstpläne.
Über 3 zusammenhängende Monate dokumentierst du jedes Telefonat mit folgenden Infos:
- Datum
- Dauer
- Gesprächsteilnehmer
- berufliche oder private Zwecke
Auf Basis dieser Aufzeichnungen ermittelst du den beruflichen Anteil der geführten Gespräche. Je nach Nutzungsanteil kannst du vom gesamten Jahres-Rechnungsbetrag die abziehbaren Kosten ermitteln.
Diese Variante ist zwar aufwendiger, lohnt sich aber bei hoher beruflicher Nutzung. Beachte: Einzelnachweise führen häufig zu Rückfragen durch das Finanzamt – halte die Belege also bereit.
Nachweise bequem online verschicken
Smartphone absetzen: So setzt du den Kaufpreis richtig ab
Wenn du Smartphone, Telefon oder Router auch beruflich nutzt, kannst du den Kaufpreis anteilig als Werbungskosten absetzen. Dafür musst du dem Finanzamt die berufliche Nutzung nachweisen – zum Beispiel mit:
- einer Bescheinigung des Chefs
- einem Nutzungs-Tagebuch (Datum, Uhrzeit, Dauer, Gesprächspartner)
- Einzelverbindungsnachweisen deines Mobilfunkanbieters
In Medien-, Vertriebs- oder Außendienstberufen ist die berufliche Nutzung meist offensichtlich. In anderen Fällen hilft ein über 3 Monate geführtes Smartphone-Tagebuch. Wird der Nachweis akzeptiert, kannst du die Kosten anteilig absetzen.
In vielen Fällen akzeptiert das Finanzamt eine berufliche Nutzung von 50 Prozent. Dann kannst du die Hälfte der Kosten als Werbungskosten absetzen. Liegt die berufliche Nutzung über 90 Prozent, kannst du sogar die gesamten Kosten absetzen.
Kostet das Gerät unter 952 Euro brutto (800 Euro netto), kannst du den Betrag sofort und in voller Höhe im Jahr der Anschaffung absetzen. Es handelt sich bei diesem Arbeitsmittel um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).
Liegt der Preis darüber, muss ein Smartphone in der Regel über 5 Jahre abgeschrieben werden. Heißt: Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilt – steuerlich absetzbar ist also jedes Jahr nur ein Teil. In Einzelfällen kann auch eine schnellere Abschreibung angewendet werden.
Beispiel: Smartphone abschreiben
990 € / 60 Monate = 16,50 € pro Monat
Du kannst für 9 Monate im Jahr 2024 Werbungskosten absetzen: 16,50 € × 9 Monate = 148,50 €
Diese 148,50 Euro trägst du in deiner Steuererklärung für 2024 ein.
Telefon- und Internetkosten in die Steuererklärung eintragen
In deiner Steuererklärung trägst du alle Kosten in der Anlage N ein. Bei WISO Steuer sind diese Abschnitte für dich wichtig:
- Kaufpreis für Geräte: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitsmittel
- Internet- und Telefonanschluss: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Telefon und Internet
Tipp: Mach einfach ein Foto deiner Rechnungen – schon werden die Informationen automatisch eingetragen. Sofort siehst du, wie viel Geld du zurückbekommst. So einfach geht’s nur mit WISO Steuer!
Das gilt für Selbstständige
Bei Selbstständigen gehören die Kosten zu den Betriebsausgaben. Wichtig: Berufliche und private Nutzung müssen trennbar sein, idealerweise durch getrennte Anschlüsse. Bei über 90 Prozent beruflicher Nutzung geht sogar der volle Abzug.
Die passende Eingabemaske findest du in WISO Steuer unter:
Freiberufliche und selbstständige Arbeit > Einnahme-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben
FAQ: Telefon- und Internetkosten absetzen
Kann ich meine Internet- und Telefonkosten absetzen?
Wie hoch ist die Pauschale?
Kann ich meine Handyrechnung absetzen?
Wie sieht es mit Internetkosten aus?
Ist der Handykauf absetzbar?
Kann ich parallel die Homeoffice-Pauschale abziehen?
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