Krankheitskosten Steuer absetzen

Krankheitskosten und die Steuer

Mit Brille, Zahnersatz und Co. Steuern sparen

Ausgaben für Medikamente, Arztbesuche und Reha sind Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung Geld zurückbringen. Wie genau, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Ausgaben rund um die Gesundheit bringen dir bei der Steuer Geld zurück
  • Allerdings erst dann, wenn die Krankheitskosten einen bestimmten Anteil deines Jahreseinkommens übersteigen (zumutbare Belastung)
  • Als Nachweis solltest du Rezepte, ärztliche Verordnungen und Rechnungen unbedingt aufbewahren

Was haben Krankheitskosten mit Steuern zu tun?

Nicht nur die Gesundheit leidet während der Krankheitszeit. Auch der Geldbeutel. Denn nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle Medikamente oder Behandlungen.

Doch hier hilft das Finanzamt: Bleibst du selbst auf den Krankheitskosten sitzen, kannst du einen Teil als außergewöhnlichen Belastung von der Steuer abziehen. Und zwar in dem Kalenderjahr,  in dem du die Kosten bezahlt hast. Wann sie tatsächlich entstanden sind, ist egal.

Neben einem üblichen Kaufbeleg verlangt das Finanzamt außerdem einen Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung. Hierzu brauchst du meist eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept.

Hast du beispielsweise eine Sehschwäche und brauchst eine Brille? Dann reicht üblicherweise die einmalige Vorlage des Rezeptes aus. Bei dem zukünftigen Kauf einer Brille weise das Finanzamt einfach darauf hin.

In welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?

Hier sparst du leider nicht in kompletter Höhe. Denn außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Nur der Teil, der über dieser Grenze liegt, reduziert deine Steuer. Die zumutbare Belastung hängt von diesen Faktoren ab:

  • der Höhe deiner Einkünfte
  • deinem Familienstand
  • der Zahl deiner Kinder

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Wichtig ist, dass die Kosten als Folge von Krankheiten oder auch Unfällen entstanden sind. Für typische Berufskrankheiten gilt: Diese können eventuell auch in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt werden.

1. Arztkosten

Hierzu zählen alle Kosten, die rund um eine ärztliche Behandlung entstanden sind. Dabei ist es egal, ob die Ausgaben für eine ärztliche, stationäre oder ambulante Behandlung angefallen sind.

Voraussetzung für den steuerlichen Abzug: Dein Behandler hat eine Zulassung. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben vom:

  • Hausarzt
  • Zahnarzt
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
  • Logopäden
  • Heilpraktiker

Auch Krankenhauskosten kannst du absetzen – selbst Zuzahlungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer. Kosten für Telefon oder Fernseher gehören aber nicht in die Steuererklärung.

2. Medikamente & Rezeptgebühren

Medikamente können in der Steuererklärung generell nur angesetzt werden, wenn eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept vorliegt. Auch frei verkäufliche Medikamente sind abzugsfähig, wenn ein Arzt sie verordnet hat.

Übrigens: Bei andauernden und chronischen Erkrankungen genügt es, das Attest nur einmal vorzuweisen. Du musst also nicht nach jedem Kauf eines Medikamentes oder einer Behandlung ein neues Attest einreichen.

Ausgaben für Rezeptgebühren und per Privatrezept verordnete Medikamente darfst du in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Lass dir daher immer eine Quittung ausstellen. Gehst du regelmäßig zur gleichen Apotheke, bietet diese für registrierte Kunden oft einen zusätzlichen Service an. Am Ende des Jahres kann man einen Kontoauszug aller gekauften Medikamente erhalten.

3. Fahrtkosten und Besuchsfahrten ins Krankenhaus

In der Regel kosten nicht nur Medikamente oder Behandlungen Geld. Auch die Fahrten zum Arzt oder in die Klinik müssen bezahlt werden. Und auch diese Kosten kannst du absetzen.

  • Öffis: Du kannst die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung eintragen. Hebe also die Fahrkarten als Nachweis gut auf.
  • Pkw: Du kannst eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen.

Du besuchst einen Spezialisten in einer anderen, weiter entfernten Stadt? Dann kannst du neben den Fahrtkosten auch Ausgaben für Übernachtungen absetzen.

Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Angehörigen ins Krankenhaus stehen nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit. Solche Fahrten sind allgemein üblich und weder außergewöhnlich noch zwangsläufig. Daher sind sie normalerweise steuerlich nicht absetzbar.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt erneut betont, dass Besuchsfahrten zum Ehepartner ins Krankenhaus als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die Besuche nicht lediglich einem privaten Bedürfnis entspringen, sondern unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Die medizinische Indikation der Besuche muss nachgewiesen werden. „Das bedeutet, dass nach ärztlichem Urteil gerade die Besuche durch Ehepartner oder Kinder zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen müssen. Dies kann regelmäßig nur der behandelnde Arzt im Krankenhaus beurteilen” (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2011, VI B 97/10).

Liegt dein Kleinkind im Alter bis zu einem Jahr im Krankenhaus, sind sämtliche Besuchsfahrten – sogar tägliche – als außergewöhnliche Belastung absetzbar. In diesem Fall benötigst du keine Bescheinigung des Arztes über die medizinische Notwendigkeit der Besuche (FG Münster vom 15. Oktober 985, EFG 1986 S. 239; OFD Münster vom 24. Juni 1986, DStR 1986 S. 794).

4. Medizinische Hilfsmittel: Rollstuhl, Brille & Co.

Hilfsmittel erleichtern den Alltag kranker Menschen – und sind daher grundsätzlich als Krankheitskosten abzugsfähig. Wichtig ist, dass dein Arzt dir vor dem Kauf durch ein Attest bestätigt, dass das Hilfsmittel für dich medizinisch notwendig ist.

Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Hilfsmittel im engeren und weiteren Sinne:

Hilfsmittel im engeren Sinne: Gegenstände, die ausschließlich von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung angeschafft werden, um ein Leiden zu lindern. Für einen gesunden Menschen bringen diese Hilfsmittel keine Vorteile. Die Ausgaben dafür sind generell als Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzbar. Beispiele:

  • Rollstuhl
  • Brille
  • Zahnersatz
  • Prothesen
  • Hörgerät mit Batterien
  • Gehilfen
  • Schuheinlagen

Hilfsmittel im weiteren Sinne: Sie können auch von gesunden Menschen genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern oder zur Gesundheitsvorsorge eingesetzt zu werden. Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn die medizinische Notwendigkeit bereits vor dem Kauf durch ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wurde. Beispiele:

  • Gesundheitsschuhe
  • Spezialbetten
  • Massagegerät
  • Fahrradergometer

5. Behandlungen

Auch medizinische Behandlungen reduzieren als Krankheitskosten deine Steuer. Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen ohne ärztliche Anordnung werden leider nicht akzeptiert. Grundsätzlich gilt: Erst die Verordnung einholen und dann mit der Behandlung beginnen. Diese Reihenfolge erhöht die Chancen auf einen steuerlichen Abzug.

Zu den medizinischen Behandlungen gehören beispielsweise:

  • Krankengymnastik
  • Physiotherapeutische Behandlung
  • Psychotherapeutische Behandlung
  • Logopädische Behandlung
  • Akupunktur
  • Beiträge zu Selbsthilfegruppen
  • Heimdialyse
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Alternative Behandlungsmethoden

Auch alternative Behandlungsmethoden muss das Finanzamt anerkennen. Dazu gehören beispielsweise Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- oder eine Eigenbluttherapie. Wichtig ist dabei aber ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

6. Pflegeheim

Die altersbedingte Unterbringung im normalen Altenheim wird leider nicht als Krankheitskosten anerkannt. Aber Ausgaben für deine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim (auch Verpflegung) oder der Pflegeabteilung eines Altenheims kannst du von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn du erst im Laufe der Zeit krank oder pflegebedürftig wirst.

Wird der eigene Haushalt bei einem Umzug in ein Seniorenstift aufgelöst, wird von den Pflege- und Krankheitskosten aber pauschal eine sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen. Diese ist so hoch, wie der jährliche Grundfreibetrag (11.604 Euro in 2024).

Achtung: Auch bei pflege- oder krankheitsbedingter Unterbringung greift die sogenannte zumutbare Belastung.

Einen Teil der Kosten musst du also selbst tragen. Aber für diesen „steuerlichen Eigenanteil“ kannst du eine weitere Steuerermäßigung bis zu 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen.

Pflegst du Angehörige selbst und nimmst den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch? Dann kannst du die Kosten für eine ambulante Pflegekraft zusätzlich als Krankheitskosten abziehen.

7. Kur

Kurkosten senken deine Steuer. Voraussetzung: Die Kur ist zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig und eine andere Behandlungsweise verspricht keinen oder kaum Erfolg. Das solltest du dem Finanzamt durch ein amtsärztliches Attest oder Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachweisen.

Zudem muss die Kur unter ärztlicher Kontrolle stattfinden. Ausnahme hier ist die Klimakur, bei der eine positive Wirkung schon durch das günstige Klima zustande kommt.

Kurkosten sind beispielsweise:

  • Arztkosten
  • Medikamente
  • Heilmittel
  • Gebühren für Atteste oder Bescheinigungen
  • Bäder
  • Massagen
  • Kurtaxe
  • Kosten für An- und Abreise sowie
  • Unterbringung
  • Verpflegung
  • Fahrtkosten

Verpflegungskosten werden nicht voll anerkannt. Diese musst du um die sogenannte Haushaltsersparnis von 20 Prozent kürzen.

Auch die Heilkur deines Kindes kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Beachte:

  • Das Kind muss während der Kur in einem Kinderheim untergebracht sein.
  • Hast du dein Kind begleitet? Dann muss die vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung unbedingt beinhalten: dass und warum der Kurerfolg auch bei einer Unterbringung außerhalb des Kinderheimes gewährleistet ist.
  • Bei minderjährigen Kindern sind auch die Kosten der Begleitperson von der Steuer abzugsfähig.

Wo trage ich die Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

Anlaufpunkt für deine Kosten ist die Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung. Du gibst einfach die einzelnen Kosten im Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten an – das Programm rechnet die Gesamtsumme anschließend für dich aus.

Und das Beste daran: WISO Steuer zeigt dir immer an, wie hoch deine zumutbare Belastung ist und wie viele Ausgaben dir noch fehlen, damit die Krankheitskosten dir eine Erstattung bringen.

Krankheitskosten absetzen WISO Steuer Screen

FAQ: Krankheitskosten

Video: Krankheiten richtig absetzen

In diesem Video zeigen wir dir, wie du mit Medikamenten und Arztkosten Steuern sparst.

Kann ich Krankheitskosten absetzen?

Ja, solange die Kosten medizinisch notwendig waren. Das Finanzamt benötigt als Nachweis deine Rechnungen und Rezepte beziehungsweise ärtzliche Verordnungen.
Hast du öffentliche Verkehrsmittel genutzt, gibst du deine tatsächlichen Kosten an (Fahrkarten). Für Fahrten mit dem Pkw berechnest du pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Liegt dein Kleinkind bis zu einem Jahr im Krankenhaus, kannst du jede Besuchsfahrt absetzen. Handelt es sich um deinen Ehepartner, musst du nachweisen können, dass deine Besuchsfahrten der Heilung oder Linderung der Krankheit unmittelbar dienen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Als Krankheitskosten: Hast du eine Sehschwäche, brauchst du die Brille als medizinisches Hilfsmittel.
  2. Als Werbungskosten: Ist die Sehschwäche auf eine typische Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen, kannst du die Brille im Rahmen deiner beruflichen Ausgaben absetzen. Aber für Mitarbeiter, die regelmäßig am PC arbeiten und eine spezielle Bildschirmbrille benötigen, muss der Arbeitgeber aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen die Kosten dafür übernehmen. Das ergibt sich aus § 3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz).
Nein. Denn Ausgaben für die Ausübung von Sport gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung. Dies bestätigte  das Finanzgericht Sachsen mit einem Urteil und versagte den Kostenabzug für Krankengymnastik und Gesundheitssport als außergewöhnliche Belastungen (FG Sachsen 24. Januar 2011, 8 K 1403/09).
Im Einzelfall können Perücken, Toupets oder Echthaarteile aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Eine Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gibt es dabei nicht (LSG 20. Mai 2019, L 4 KR 50/16).
Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Mehraufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzbar sind (FG Köln 13. September 2018, 15 K 1347/16). Begründung: Das gesetzliche Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen.
Hat deine Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen und dir liegt eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Rauchentwöhnung vor, kannst du die Kosten absetzen. Dazu zählen:

  • Arzneimittel, Nikotinpflaster
  • Kosten für Arzt, Heilpraktiker, Krankenhausaufenthalt
  • Selbsthilfegruppe
  • Heilkur
  • Psychotherapie
  • Fahrtkosten

Quelle: § 33 EStG