Gartenarbeit von der Steuer absetzen

Der ultimative Leitfaden

Gartenarbeit lohnt sich doppelt: Das eigene Grün erblüht und es winken finanzielle Vorteile. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für die Kosten der Gestaltung und Pflege des Gartens einen Steuervorteil. Wir zeigen, wie es funktioniert.

Kurz & knapp

  • Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten können abgesetzt werden, Materialkosten nicht
  • Gartenarbeit kannst du entweder als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
  • Überweise den Rechnungsbetrag immer
  • Mit WISO Steuer gibst du die Kosten für Gartenarbeit richtig an

Wie kann ich Gartenarbeit absetzen?

In der Steuererklärung hast du 2 Möglichkeiten Gartenarbeiten abzusetzen:

  • Handwerkerleistungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Gartenarbeit kann grundsätzlich beides sein. Allerdings gelten verschiedene Höchstbeträge. Du solltest daher genau darauf achten, was bei dir zutrifft. So bekommst du das beste Ergebnis bei deiner Steuererklärung.

Handwerkerleistungen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die fachmännisch ausgeführt werden. Zum Beispiel das Anlegen einer Terrasse oder den Bau eines Gartenwegs. Hier können 20 Prozent der Arbeitskosten abgesetzt werden, maximal 6.000 Euro. Der Steuerbonus beträgt dann bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen sich auf regelmäßige Gartenpflege, wie Rasenmähen oder Heckenschneiden. Solche Arbeiten könnten gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden. Beschäftigst du aber dafür Dienstleister, kannst du dir einen Teil der Arbeitskosten als Steuerermäßigung zurückholen. Hier sind 20 Prozent der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro jährlich, steuerlich absetzbar. Maximal ist so eine Steuererleichterung von 4.000 Euro drin.

Welche Kosten für Gartenarbeit kann ich absetzen?

Wenn es um Gartenarbeit geht, kannst du eine Vielzahl von Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen, um deine Steuerlast zu verringern:

  • Arbeitskosten: Bezahlung für geleistete Arbeit, z.B. durch Gärtner oder Landschaftsbauer
  • Maschinenkosten: Ausgaben für die Nutzung von Gartenmaschinen, die bei der Arbeit zum Einsatz kommen
  • Fahrtkosten: Anfahrtskosten des Dienstleisters zu deinem Grundstück
  • Verbrauchsmittel: Kosten für Schmierstoffe, Reinigungs- oder Spülmittel und Streugut, die während der Gartenpflege verwendet werden
  • Entsorgungskosten: Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen, sofern sie eine Nebenleistung ist (z.B. die Grünschnittabfuhr)
  • Ausgaben für Gutachtertätigkeit in Bezug auf eine Handwerkerleistung
  • Mehrwertsteuer: Zu allen genannten Posten kannst du nicht nur den Nettobetrag, sondern auch die darauf entfallende Umsatzsteuer in deiner Steuererklärung angeben

Diese Kosten kannst du nicht absetzen

  • Materialkosten wie Pflanzen, Saatgut, Erde oder Baumaterial
  • Kosten für Entsorgung
  • Ausgaben für Gutachtertätigkeit bei Wertermittlung, Erstellung eines Energiepasses oder für eine Finanzierung

Wichtig: Um von den steuerlichen Vorteilen vollständig zu profitieren, müssen die Rechnungen alle absetzbaren Posten möglichst klar ausweisen. Nur so kann zwischen Lohn- und Materialkosten unterschieden werden. Alternativ kann der Handwerker auch am Ende der Rechnung den Lohnanteil separat ausweisen.

Problematisch sind Rechnungen, die nur einen Gesamtbetrag ausweisen. In dem Fall sollte man den Lohnanteil für die Steuererklärung realistisch schätzen. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt diese Schätzung nicht akzeptiert.

Voraussetzungen, damit die Kosten anerkannt werden

  • Beauftragung einer Firma oder eines Dienstleisters: Die Gartenarbeiten müssen von einer professionellen Firma oder einem Dienstleister durchgeführt worden sein und in Rechnung gestellt werden. Eigenleistungen können nicht abgesetzt werden.
  • Nachweis durch Rechnungen und Belege: Detaillierte Rechnungen und Belege für die durchgeführten Arbeiten sind wichtig. Diese müssen die absetzbaren Ausgaben für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten ausweisen.
  • Zahlung der Überweisung: Die Bezahlung der Rechnung muss per Überweisung oder Lastschrifteinzug erfolgen. Nur so kann das Finanzamt Schwarzarbeit ausschließen.
  • Zugehörigkeit zum Haushalt:Die Gartenarbeiten müssen auf deinem Grundstück oder in direktem Zusammenhang mit deinem Haushalt durchgeführt werden. Die Immobilie muss von dir bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung dienen. Zulässig sind aber auch Tätigkeiten in deiner Gartenlaube oder auf dem Grundstück deiner Ferienwohnung.
  • Keine Neubaumaßnahmen: Die Arbeiten dürfen nicht im Rahmen eines Neubaus stattfinden, da Kosten in diesem Zusammenhang nicht als Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können.
Experten Tipp

Warum der Garten beim Neubau warten sollte

Wenn du im Zuge des Neubaus eines Hauses auch den Garten neu anlegen willst, solltest du beachten, dass diese Kosten steuerlich nicht absetzbar sind. Solche Gartenarbeiten gelten als Teil der Neubaumaßnahmen und können daher in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

Du solltest mit der Um- oder Neugestaltung des Gartens warten, bis du in das Haus eingezogen bist. Auf diese Weise sicherst du dir die Möglichkeit, Ausgaben für die Gartengestaltung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen und somit von den Steuervorteilen zu profitieren.

Hinweis: Für vermietete Immobilien gelten andere Regelungen. Alle Kosten, also auch für Material, dürfen als sogenannte Werbungskosten abgesetzt werden.

Gartenarbeit als haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei den Kosten für Gartenarbeit, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, handelt es sich um Ausgaben für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten zur Pflege und Instandhaltung des Gartens.

Hier kannst du 20 Prozent deiner Kosten absetzen – maximal 4.000 Euro. Das entspricht einer Rechnungssumme von insgesamt höchstens 20.000 Euro.

Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Dienstleistungen wie:

  • Rasenmähen
  • Heckenschneiden
  • Unkrautentfernung
  • Schädlingsbekämpfung im Garten
  • Baumpflege
  • Gartenbewässerung

Wichtig: Kosten für Materialien, wie Pflanzen, Erde oder Dünger können nicht abgesetzt werden.

Gartenarbeit als Handwerkerkosten

Handwerkerleistungen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die fachmännisch ausgeführt werden. In diesem Fall kannst du zwar ebenfalls 20 Prozent absetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Das entspricht einer Rechnungssumme von insgesamt 6.000 Euro. Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zählen zu den absetzbaren Kosten.

Zu den Handwerkerleistungen im Garten gehören beispielsweise:

  • Neuanlage des Gartens
  • Umgestaltung des Gartens
  • Errichten oder Sanieren einer Gartenmauer oder einer Umzäunung
  • Pflasterarbeiten
  • Anlegen eines Gartenteichs
  • Errichtung einer Terrasse
  • Reparaturen
  • Rollrasen verlegen

Gartenarbeit in die Steuererklärung eintragen

Nicht nur Hausbesitzer profitieren von der Steuerermäßigung, sondern auch Mieter können Gartenarbeiten absetzen und Steuern sparen. Die Kosten können in der Steuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden.

WISO Steuer macht es einfach: Das Programm führt dich intuitiv durch den Prozess. Trag deine Ausgaben ein, und WISO Steuer hilft dir, sie korrekt zu kategorisieren und sicherzustellen, dass du alle Vorteile nutzt.

Egal ob haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung – alles trägst du in WISO Steuer im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

Wichtige Hinweise zur Zahlungsweise bei Gartenarbeiten

Um von Steuervorteilen für Gartenarbeiten zu profitieren, ist es entscheidend, eine detaillierte Rechnung von deinem Dienstleister zu erhalten. Die Rechnung sollte Arbeits- und Materialkosten klar getrennt ausweisen.

Wichtig ist, dass du diese Rechnungen per Überweisung begleichst. Selbst bei kleineren Beträgen solltest du nicht bar zahlen. Das Finanzamt akzeptiert nur nachweisbare Zahlungen per Überweisung. Du musst diese Zahlungen mit einem Kontoauszug belegen können. Auf diese Weise werden deine Ausgaben in der Steuererklärung anerkannt.

Steuertipp: Zahlung am Jahresende verschieben

Falls du gegen Jahresende Handwerker beschäftigt hast, lohnt sich ein Blick auf die bereits vorhandenen Rechnungen. Sollten sie mit dem Lohnanteil den Höchstbetrag von 6.000 Euro schonübersteigen, kann es sinnvoll sein, mit deinem Dienstleister über eine Aufteilung der Zahlung zu sprechen.

Verschiebst du einen Teil der Zahlung oder einen neuen Auftrag ins nächste Jahr, kannst du dann erneut von der Steuerermäßigung profitieren. Denn wichtig ist für das Finanzamt immer der Zeitpunkt der Zahlung. So optimierst du deinen Steuerabzug und verhinderst, dass dir potenzielle Ersparnisse durch die Lappen gehen.

FAQ: Gartenarbeit absetzen

Grundsätzlich kannst du Kosten eines Handwerkers oder Dienstleisters für die Pflege und Instandhaltung deines Gartens absetzen. Dazu gehören Rasenmähen, Heckenschneiden und ähnliche Arbeiten.
Absetzbar sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sowie Kosten für Verbrauchsmittel und die Entsorgung von Gartenabfällen als Nebenleistung. Die darauf entfallende Mehrwertsteuer ist ebenfalls absetzbar.
Nein, Kosten für Materialien wie Pflanzen, Saatgut, Erde oder Baumaterial können nicht abgesetzt werden.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du bis zu 20.000 Euro jährlich absetzen. Der Steuerbonus beträgt dann 20 Prozent der Lohnkosten, also maximal 4.000 Euro.
Zu Handwerkerleistungen zählen z.B. die Neuanlage des Gartens oder Pflasterarbeiten. Hier kannst du pro Jahr bis zu 6.000 Euro ansetzen. Mit der Steuererklärung erhältst du dann 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Die Arbeiten müssen von einer Firma oder einem Dienstleister durchgeführt werden. Du benötigst detaillierte Rechnungen, die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen und die Arbeiten dürfen nicht im Rahmen eines Neubaus stattfinden.
Durch detaillierte Rechnungen und Belege, die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten separat ausweisen, und durch Nachweis der Zahlung per Überweisung oder Lastschrifteinzug.
Ja, sowohl Hausbesitzer als auch Mieter können Gartenarbeiten absetzen, indem sie die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ihrer Steuererklärung eintragen.
Kosten für Gartenarbeiten, die im Rahmen eines Neubaus entstehen, sind steuerlich nicht absetzbar. Es ist ratsam, mit der Gestaltung zu warten, um von Steuervorteilen zu profitieren. Nach der Fertigstellung des Hauses sind Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

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