Kapitalertragsteuer: So sparst du dir die 25 Prozent

Tipps zur Abgeltungssteuer auf Geldanlagen

Zinsen, Aktiengewinne oder Dividenden – bei Kapitalerträgen kommen Sparer und Anleger nicht an der Kapitalertragsteuer vorbei. Doch es gibt Wege, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. Alles Wichtige dazu zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Auf Kapitalerträge zahlst du pauschal 25 Prozent Steuer
  • Die Bank gibt die Steuer direkt an das Finanzamt weiter
  • Jährlich sind 1.000 Euro steuerfrei
  • Mit der Steuererklärung holst du dir zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurück

Kapitalertragsteuer: In diesem Fall musst du sie zahlen

Hast du Geld angelegt und damit Gewinne erzielt? Dann musst du  Kapitalertragsteuer zahlen – beziehungsweise Abgeltungssteuer, denn damit ist das Gleiche gemeint. Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören zum Beispiel:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren
  • Erträge aus Lebensversicherungen, die nicht ermäßigt besteuert werden

In Deutschland kümmern sich die Banken darum, dass die Abgeltungssteuer bei privaten Anlegern an das Finanzamt weitergegeben wird. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Du bekommst jedes Jahr eine Bescheinigung über die Erträge und bereits gezahlten Steuern (Jahressteuerbescheinigung).

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In diesen Fällen musst du selbst aktiv werden

Nicht immer bekommt das Finanzamt automatisch Kapitalertragsteuer. Dann bist du an der Reihe und musst die Erträge auf jeden Fall in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Und zwar:

  • Du hast Kapitalerträge aus dem Ausland
  • Du bekommst Zinsen aus einem privaten Darlehen
  • Du hast in einem Steuerbescheid Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten

Höhe der Kapitalertragsteuer

Der allgemeine Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland derzeit pauschal 25 Prozent – egal, wie hoch deine Kapitalerträge sind. Wenn du diese bezahlt hast, ist deine fällige Steuer damit „abgegolten“. Das heißt, dass du die bereits versteuerten Kapitalerträge im Normalfall nicht mehr in der Steuererklärung angeben musst.

Zusätzlich kommen die sogenannten Annex-Steuern obendrauf:

Das Gute ist, dass diese zusätzlichen Steuern nur auf die Kapitalertragsteuer draufgeschlagen werden. Also auf die 25 Prozent. Für dich heißt das: Sogar mehr als ein Viertel deiner Kapitalerträge geht direkt an das Finanzamt.

Berechnung der Kapitalertragsteuer: So geht’s

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich einfach. Die Höhe beträgt immer 25 Prozent. Hier ein Beispiel:

  • Zinsen: 100 Euro
  • Kapitalertragsteuer: 100 Euro x 25 Prozent = 25 Euro
  • Soli: 25 Euro x 5,5 Prozent = 1,38 Euro
  • Kirchensteuer: 25 Euro x 8 Prozent = 2 Euro

Insgesamt liegen die steuerlichen Abgaben bei 28,38 Euro. Damit bleiben 71,62 Euro als Gewinn für dich übrig.

Freibetrag für Kapitalerträge nutzen

Immerhin kannst du von einem jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge profitieren (Sparer-Pauschbetrag). So musst du erst Kapitalertragsteuer zahlen, wenn du insgesamt mehr als 1.000 Euro mit deinen Geldanlagen verdient hast. Bist du verheiratet, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.

Übrigens: Bis einschließlich 2022 war der Betrag niedriger. Pro Person waren es 801 Euro, für Ehepartner 1.602 Euro.

Damit du von Anfang an von dieser Steuerbefreiung profitierst, musst du bei deiner Bank den sogenannten Freistellungsauftrag einreichen. Ansonsten behält sie die Abgeltungssteuer automatisch ein.

Beispiel: Du hast den richtigen Riecher gehabt und in einem Jahr 1.100 Euro Zinsen oder Dividenden erhalten. Deiner Bank hast du einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro erteilt.

1.000 Euro sind damit steuerfrei. Nur auf die zusätzlichen 100 Euro behält die Bank die Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Den restlichen Betrag bekommst du automatisch gutgeschrieben. Bei deiner jährlichen Einkommensteuer musst du die Kapitalerträge dann nicht mehr angeben. Sie sind schon besteuert worden, beziehungsweise bleibt der Großteil steuerfrei.

Anlage KAP bei der Steuererklärung abgeben

Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückholen? Ja, das geht – und zwar in diesen Fällen:

  • Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt
  • Der freigestellte Betrag war zu niedrig

Dafür füllst du die Anlage KAP aus. In diesem Formular dreht sich alles um Kapitalerträge. Bei WISO Steuer  trägst du einfach deine Bescheinigungen zur Kapitalertragsteuer im Bereich Sparer und Vermieter > Zinsen und andere Kapitalerträge > Steuerbescheinigungen (Zeilen 7-17 und 34 Anlage KAP) ein. Diese bekommst du zu Beginn des neuen Jahres automatisch von deiner Bank. Darin stehen deine Kapitalerträge und wie viel Abgeltungssteuer und Soli einbehalten wurde.

WISO Steuer erledigt dann den Rest für dich. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten du zum Steuern sparen hast. Beispielsweise:

  • Ob du deinen Freibetrag für Kapitalerträge von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepartnern) auch optimal genutzt hast
  • Ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und die Günstigerprüfung für dich in Betracht kommt

Wann ist die Anlage KAP Pflicht?

In diesen Fällen bist du dazu verpflichtet die Anlage KAP abzugeben:

  • Du hast Kapitalerträge aus dem Ausland
  • Du hast Zinsen aus Privatdarlehen
  • Du hast Rückerstattungszinsen vom Finanzamt
  • Du widersprichst dem automatischen Abführen der Kirchensteuer

Wenn deine Erträge ausschließlich bei deutschen Anbietern liegen, benötigst du die Anlage KAP nicht. Trifft einer der folgenden Punkte auf dich zu, kann es trotzdem sinnvoll sein, sie auszufüllen:

  • Deine Bank einen Fehler in der Berechnung der Steuern gemacht hat
  • Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent
  • Deine Einnahmen unter 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) liegen, aber du bei deiner Bank keinen oder einen zu geringen Sparer-Pauschbetrag angegeben hast und dir so Steuern abgezogen wurden

Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz

Eine weitere Möglichkeit für dich, um bei der Kapitalertragsteuer zu sparen, ist die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Gemeint ist damit der durchschnittliche Steuersatz auf deine gesamten Jahreseinkünfte.

  1. Dein persönlicher Steuersatz  ist niedriger als 25 Prozent, aber du hast Abgeltungssteuer bezahlt: Du solltest eine Steuererklärung abgeben, um die Differenz wiederzubekommen.
  2. Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag: Du erhältst die abgeführten Kapitalertragsteuern sogar komplett wieder.
  3. Dein persönlicher Steuersatz höher ist als 25 Prozent: Dann ist die Abgeltungssteuer bei den Kapitalerträgen mit 25 Prozent doch günstiger. Keine Sorge, denn das Finanzamt belässt es bei der alten Berechnung zum einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent.

Tipp:  Trag einfach alle Bescheinigungen deiner Banken bei WISO Steuer ein. Das Programm rechnet für dich nach, wie hoch dein persönlicher Steuersatz ist und ob es besser ist, wenn du diesen oder die 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlst. Diese Günstigerprüfung beantragt WISO Steuer automatisch für dich beim Finanzamt, wenn du deine Steuererklärung abgibst.

Besonderheiten bei Kapitalerträgen

Es gibt 2 Fälle, in denen es steuerlich gesehen bei Geldanlagen besonders abläuft:

Keine automatische Abgeltungssteuer bei ausländischen Erträgen

Erträge aus dem Ausland sind auch in Deutschland steuerpflichtig. Da ausländische Banken aber keine Kapitalertragsteuer einbehalten, musst du deine Einnahmen immer in der Steuererklärung angeben. Im Gegenzug kannst du möglicherweise ausländische Quellensteuer anrechnen lassen, die du bereits bezahlt hast. So kannst du etwas Geld sparen.

Übrigens: Der Freistellungauftrag gilt nur bei inländischen Banken und anderen Kreditinstituten. Für Geldanlagen oder Konten im Ausland kannst du keinen Freistellungsauftrag stellen.

Steuerpflicht von Kindern

Hast du im Namen deiner Kinder Geld angelegt, sind grundsätzlich die daraus resultierenden Kapitalerträge beim Kind steuerpflichtig. Für Minderjährige kannst du als gesetzlicher Vertreter eine Steuererklärung abgeben. Dabei gelten diese Freibeträge:

  • Eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro
  • Grundfreibetrag für alle Einnahmen deines Kindes in Höhe von 11.604 Euro (2024)

Tipp: Sollten die Kapitaleinkünfte deines Kindes über den 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag liegen, ist eine sogenannte NV-Bescheinigung für dich interessant. Bleiben die gesamten Einkünfte deines Kindes noch unter dem geltenden steuerfreien Grundfreibetrag, fällt insgesamt keine Abgeltungssteuer an. Also auch dann nicht, wenn die Zinsen & Co. über 1.000 Euro liegen.

Die Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Legst du sie dann der Bank vor, wird auf die Zinsen und andere Erträge keine Abgeltungssteuer mehr einbehalten.

FAQ: Kapitalertragsteuer

Grundsätzlich werden Kapitalerträge bei privaten Sparern mit 25 Prozent versteuert. Auf den Steuerbetrag kommt noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer kommt gegebenenfalls zusätzlich dazu.
Pro Person gilt seit 2023 ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Bis einschließlich 2022 lag der Freibetrag bei 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro.
Gemeint ist damit das Gleiche. Auf Kapitalerträge musst du Kapitalertragsteuer bezahlen. Die Höhe ist festgelegt auf 25 Prozent. Und ist diese bezahlt worden, ist deine fällige Steuer damit „abgegolten”.
Immer wenn dir Kapitalerträge gutgeschrieben werden, wird Abgeltungssteuer fällig. Zu Jahresbeginn erhältst du von deiner Bank eine Kapitalertragsteuer-Jahresbescheinigung des letzten Jahres. Darin steht, wie hoch deine Kapitalerträge und die gezahlte Steuer sind.
Nein. Es gibt zwei Möglichkeiten: Du stellst bei deinen Banken oder anderen Kreditinstituten Freistellungsaufträg eder du beantragst deinen Freibetrag über deine Steuererklärung.

Video: Kapitalerträge versteuern

Wie funktioinert die Kapitalertragsteuer? Welche Möglichkeiten hast du bei Kapitalerträgen Steuern zu sparen? Das erfährst du in diesem Video.

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Quelle: § 43 ff. EStG (Einkommensteuergesetz)