Alle Jahre wieder flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Und egal, ob eine Nachzahlung droht oder nicht – viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter von der Steuer absetzen. Welche das sind und was sonst noch zu beachten ist, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Diese Nebenkosten kannst du von der Steuer absetzen
- Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen: So geht’s
- Noch keine Abrechnung vom Vermieter – und jetzt?
- Welche Betriebskostenabrechnung kann ich für die Steuererklärung nutzen?
- Weitere Spar-Möglichkeiten als Mieter
- FAQ: Nebenkosten von der Steuer absetzen
Kurz & knapp
- Mieter können Kosten für den Handwerker, Reinigung und andere Arbeiten rund ums Haus absetzen
- Die Nebenkostenabrechnung muss Dienstleistungen und Kosten genau aufschlüsseln
- WISO Steuer berechnet automatisch, wie viel du von den Nebenkosten steuerlich absetzen kannst
Diese Nebenkosten kannst du von der Steuer absetzen
Als Mieter kannst du bestimmte Kosten für Arbeiten rund um Haus und Garten anteilig von der Steuer absetzen. Eine Steuerermäßigung bringen die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber die Materialkosten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen folgenden Arbeiten:
Diese Kosten sind nicht absetzbar
Zu den Posten in der Nebenkostenabrechnung, die du nicht von der Steuer absetzen kannst, zählen:
Zahlst du Pauschalen an deinen Vermieter für eventuelle Schönheitsreparaturen? Auch sie können deine Steuern leider nicht senken (BFH, VI R 18/10). Einen Steuervorteil erhältst du nur, wenn die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Du kannst also nur tatsächlich angefallene Handwerkerkosten absetzen.
Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen: So geht’s
Mit WISO Steuer kannst du die relevanten Kosten aus deiner Nebenkostenabrechnung kinderleicht absetzen. Dafür trägst du die gezahlten Beiträge einfach in deiner Steuererklärung unter Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein und du siehst sofort, wie sich deine Erstattung verändert.
Unser Tipp: Erspar dir lästiges Zusammenrechnen. Lade dir die kostenlose App Steuer-Scan herunter und mach einfach ein Foto deiner Abrechnung. Schon ist alles in deiner Erklärung hinterlegt.
Noch keine Abrechnung vom Vermieter – und jetzt?
Wenn sich die Kosten wahrscheinlich nicht wesentlich verändert haben, kannst du auch die Daten aus der Nebenkostenabrechnung des vorherigen Jahres eintragen. Achte darauf, in der Steuererklärung zu vermerken, dass du die Werte auf Basis der Vorjahresabrechnung geschätzt hast.
Kommt die Nebenkostenabrechnung regelmäßig sehr spät im Jahr, kannst du sie einfach in deiner nächsten Steuererklärung angeben.
Beispiel: Du erstellst deine Steuererklärung für das Jahr 2023, hast jedoch deine Nebenkostenabrechnung für deine Wohnung im Jahr 2023 liegt noch nicht erhalten. Da du annimmst, dass sich deine Nebenkosten ähnlich wie im Vorjahr sind, kannst du die Werte aus der Nebenkostenabrechnung für 2022 verwenden und in deiner Erklärung für 2023 angeben.
Welche Betriebskostenabrechnung kann ich für die Steuererklärung nutzen?
Mieter zahlen die Nebenkosten in der Regel im Voraus an den Vermieter. Oft passiert es, dass die Nebenkostenabrechnung erst kommt, wenn du die Steuererklärung bereits beim Finanzamt einreichen musst. Dann hast du als Mieter 3 Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung zu berücksichtigen:
1. Abzug im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung
Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen und absetzen:
- Regelmäßig wiederkehrende Kosten: Kosten für die Gartenpflege, den Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses kannst du in dem Jahr absetzen, in dem du die Vorauszahlung zusammen mit der Miete zahlst.
Als Nachweis dient der Mietvertrag, in dem der genaue Betrag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt ist. - Einmalige Kosten: Diese Kosten ziehst du in dem Jahr ab, in dem die Abrechnung kommt.
2. Dein Steuerbescheid ist noch nicht da
Die Nebenkostenabrechnung ist endlich da. Doch du hast die Steuerklärung bereits abgegeben? Solange du deinen Steuerbescheid noch nicht erhalten hast, kannst du die Kosten einfach beim Finanzamt nachträglich formlos einreichen.
3. Dein Steuerbescheid ist schon da
Der Steuerbescheid ist angekommen und prompt kommt die Nebenkostenabrechnung? Schau auf das Datum des Steuerbescheids – du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen und deine Kosten absetzen.
Wichtig: Genaue Aufschlüsselung
Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Rechnung über die Dienstleistungen. Das bedeutet aber einen erheblichen Aufwand für den Hausverwalter. Daher drückt das Finanzamt hier ein Auge zu – die Vorlage der Nebenkostenabrechnung reicht in diesem Fall aus.
Die Abrechnung muss allerdings die konkreten Kosten in aufgeschlüsselter Form enthalten. Folgende 3 Angaben müssen aus deiner Nebenkostenabrechnung hervorgehen:
Dein Vermieter ist verpflichtet, die Lohnkostenanteile getrennt auszuweisen. Jedoch halten sich nicht alle Vermieter daran. Ist deine Abrechnung nicht aufgeschlüsselt, kannst du deinen Vermieter oder Verwalter auffordern, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen. Nutze dafür unsere kostenlose Vorlage:
Übrigens: Für die Erstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke darf dein Vermieter oder Hausverwalter eine Gebühr verlangen.
Weitere Spar-Möglichkeiten als Mieter
Nicht nur mit deiner Nebenkostenabrechnung kannst du als Mieter bei der Steuer Geld sparen. Diese Kosten rund um dein Zuhause kannst du absetzen:
FAQ: Nebenkosten von der Steuer absetzen
Welche Kosten aus der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Kosten bis zu 1.200 Euro pro Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr
- Arbeiten auf Minijob-Basis: 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 510 Euro pro Jahr
Welche Positionen aus der Betriebskostenabrechnung kann ich nicht angeben?
Welches Jahr nutze ich für die Steuererklärung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten in der Steuererklärung zu berücksichtigen:
- Im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung: Regelmäßige Kosten wie Gartenpflege gibst du im Jahr der Vorauszahlung an; einmalige Kosten wie Reparaturen trägst du im Jahr der Abrechnung ein.
- Steuerbescheid noch nicht da: Du kannst die Kosten nachträglich einreichen, sobald die Abrechnung vorliegt.
- Steuerbescheid schon da: Lege innerhalb eines Monats Einspruch ein, um die Nebenkostenabrechnung nachträglich berücksichtigen zu lassen.
Was mache ich, wenn mir die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt?
Muss ich die Betriebskostenabrechnung beim Finanzamt einreichen?
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