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Steuernachzahlung: Das kannst du jetzt tun

Warum muss ich Steuern nachzahlen?

Die meisten bekommen nach ihrer Steuererklärung Geld zurück. Es gibt aber Fälle, in denen das Finanzamt im Steuerbescheid eine Steuernachzahlung festsetzt. Wann es dazu kommen kann und was man dann tun sollte, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Lohnersatzleistungen, eine ungünstige Steuerklassenwahl oder unversteuerte Einkünfte können zu einer Steuernachzahlung führen
  • Mit WISO Steuer weißt du vorher, ob du mit einer Steuernachzahlung rechnen musst
  • Eine Nachzahlung, die das Finanzamt festgelegt hat, musst du innerhalb eines Monats zahlen
  • Bei Zahlungsproblemen ist eine Ratenzahlung möglich

Wie kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Laut einer aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamtes mussten von 14,9 Millionen Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung abgegeben haben, 2,1 Millionen Steuern nachzahlen. Im Durchschnitt lag die Nachzahlung bei 1.053 Euro.*

Ob das Finanzamt von dir eine Nachzahlung verlangt, hängt davon ab, wie viel Steuern du im gesamten Jahr gezahlt hast. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer, indem es von deinen steuerpflichtigen Einkünften die Ausgaben abzieht, die du in der Steuererklärung eingetragen hast und die anerkannt wurden. Hast du im vergangenen Steuerjahr keine oder nicht genug Steuern gezahlt, steht eine Nachzahlung an.

Bei Selbstständigen kommt das häufiger vor, insbesondere nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr. Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ab, daher sind Steuernachzahlungen seltener. Trotzdem können sie vorkommen. Vor allem dann, wenn du zusätzlich Geld verdient hast, für das du noch keine Steuern gezahlt hast. Beispiele: Du vermietest ein Zimmer in deinem Haus oder bist neben deinem Angestellten-Job selbstständig tätig.

Eine Steuernachzahlung weist das Finanzamt immer in einem Steuerbescheid aus, den es üblicherweise per Post verschickt. Dort steht im Bereich Abrechnung: „mithin sind zu wenig entrichtet: …€. Bitte zahlen Sie spätestens am …“. Steht dir hingegen eine Steuererstattung zu, steht im Bescheid: „mithin sind zu viel entrichtet“.

Hinweis: Bekommst du eine Zahlungsaufforderung per E-Mail oder SMS, die angeblich vom Finanzamt stammt, kannst du sie ignorieren, weil es sich hier um Fakes handelt. Amtliche Forderungen stehen ausschließlich in einem Bescheid des Finanzamts.

Ungünstige Wahl der Steuerklasse

Wenn du und dein Ehepartner Arbeitnehmer seid, könnt ihr euch zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. Die beliebte Kombi 3/5 ist dafür gedacht, die monatliche Lohnsteuer in der Summe zu senken, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch sind.

Der besserverdienende Parntner wählt dabei Steuerklasse 3 und zahlt weniger Lohnsteuer, weil bei ihm der Grundfreibetrag für beide Partner berücksichtigt wird. Dadurch bleibt monatlich mehr Netto übrig. Der andere Ehepartner mit Klasse 5 zahlt relativ viel Lohnsteuer, weil hier kein Grundfreibetrag abgezogen wird.

Bei einem größeren Gehaltsunterschied passiert es oft, dass der Ehepartner mit Klasse 3 im Laufe des Jahres zu wenig Lohnsteuer bezahlt und der andere Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 5 dies nicht auffangen kann. Dann kommt es zu einer Steuernachzahlung – und oft noch zu zusätzlichen Vorauszahlungen für Folgejahre.

Auch für Ehepaare, die die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben, könnte eventuell eine Nachzahlung ins Haus stehen. Hier basiert die Steuerlast auf einer Schätzung, die später vom Finanzamt nachgerechnet wird. Daher kann es sein, dass zusätzliche Steuern fällig werden.

Auf jeden Fall sind Paare mit den Steuerklassen-Kombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erst dann rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer endgültig ab und setzt eventuell eine Nachzahlung im Steuerbescheid fest.

Zu hoher Lohnsteuer-Freibetrag

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst du dir vom Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen. Hierbei gibst du an, dass du voraussichtlich eine bestimmte Summe steuerlich absetzen kannst und bereits beim Lohnsteuerabzug davon profitieren willst. Dann behält der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ein und dir bleibt mehr vom monatlichen Gehalt.

Du bist dann verpflichtet, deine Ausgaben in einer Steuererklärung abzurechnen. Es kommt aber auf die tatsächlich erzielten Einnahmen und Ausgaben an. Hat sich beispielsweise nach einem Umzug dein Arbeitsweg verkürzt, steht dir eine geringere Entfernungspauschale bei den Werbungskosten zu.

Wenn der gewährte Lohnsteuer-Freibetrag zu hoch war, dann musst du Steuern nachzahlen.

Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld & Co.

Bekommst du eine Lohnersatzleistung, ist diese an sich steuerfrei. Allerdings erhöhen bestimmte Leistungen deinen persönlichen Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte. Dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen folgende Einnahmen:

  • Arbeitslosengeld 1
  • Kurzarbeitergeld
  • Kranken- und Kinderkrankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Insolvenzgeld
  • Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit
  • Einkünfte, die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind

Sobald du mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten hast, musst du eine Steuererklärung abgeben. Oft resultiert daraus eine Steuernachzahlung.

Vergessene Angaben

Vielleicht fällt dir erst mit dem Steuerbescheid auf, dass du bestimmte Ausgaben in deiner Steuererklärung vergessen hast. Zum Beispiel eine selbst gezahlte Fortbildung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie zählen bei der Steuerberechnung aber nur, wenn du sie eingetragen hast.

Willst du solche Ausgaben nachtragen, hast du dafür einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Es genügt ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung. Das heißt, du kannst dem Finanzamt formlos in einem Schreiben mitteilen, dass du bestimmte Kosten irrtümlicherweise in deiner Steuererklärung noch nicht angegeben hast und dies hiermit nachholst. Am besten fügst du noch die Belege hinzu.

Bei einer schlichten Änderung überprüft und ändert das Finanzamt im Bescheid nur die von dir genannten Punkte. Legst du hingegen Einspruch ein, könnte es den Bescheid umfassender ändern – auch zu deinem Nachteil.

Diese Möglichkeiten hast du bei einer Nachzahlung

Ob du Steuern nachzahlen musst, kannst du schon vorher herausfinden. WISO Steuer berechnet das für dich.

Wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, und du müsstest Steuern nachzahlen, kannst du auf die Abgabe verzichten. Das gilt allerdings nur für eine freiwillige Steuererklärung. Bei einer sogenannten Pflichtveranlagung hast du keine Wahl.

Ergebnis des Finanzamts prüfen

Will das Finanzamt eine Steuernachzahlung, prüfe deinen Steuerbescheid. Im Abschnitt „Erläuterungen zur Festsetzung“ findest du in der Regel Erklärungen darüber, warum das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt.

Aber warum selbst prüfen, wenn WISO Steuer das automatisch für dich übernimmt? Das Programm informiert dich sofort, wenn der Bescheid vom Finanzamt vorliegt. Öffne einfach deine Steuererklärung – und schon wird der Steuerbescheid heruntergeladen. Dort siehst du einen Vergleich zwischen den Daten des Finanzamts und deinen Einträgen.

Mögliche Abweichungen werden markiert. Du siehst auf einen Blick, ob das Finanzamt alles anerkannt hat oder nicht. Um zu sehen, was genau gestrichen wurde, klicke einfach auf Steuerbescheid vergleichen.

Einspruch einlegen

Hast du einen Fehler des Finanzamts entdeckt, kannst du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nach Erhalt des Bescheids hast du dafür einen Monat Zeit. Falls du nur einen konkreten Punkt ändern lassen willst, könnte auch ein Antrag auf schlichte Änderung reichen.

Für den Beginn der Frist gilt für Bescheide, die bis Ende 2024 verschickt werden, eine Zustellfiktion von 3 Tagen. Das heißt, dass ein Bescheid 3 Tage nachdem er zur Post gegeben wurde, als zugestellt gilt. Für Bescheide, die ab 2025 verschickt werden, gilt eine 4-Tagesfrist. Ist das Ende der Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den Ablauf des nächsten Werktags.

Den Einspruch legst du schriftlich beim Finanzamt ein – sei es per Brief, E-Mail oder direkt über WISO Steuer. Eine Begründung ist erforderlich.

Wenn du die Steuerforderung nicht zahlen willst, kannst du zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen. Wenn das Finanzamt zustimmt, musst du vorerst den strittigen Teil der Steuern nicht zahlen. Das kann bei rechtlich umstrittenen Sachverhalten vorkommen.

Steht aber zum Beispiel nach einem Urteil eines Finanzgerichts endgültig fest, dass du Steuern nachzahlen musst, können noch Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent monatlich, also 6 Prozent jährlich hinzukommen.

Information zum Thema

Bei später Abgabe drohen Nachzahlungszinsen

Gibst du deine Steuererklärung zu spät ab oder setzt das Finanzamt aus anderen Gründen die Steuernachzahlung erst nach einer 15-monatigen Frist fest, drohen Nachzahlungszinsen. Ab dem 16. Monat nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, erhebt das Finanzamt für jeden Monat 0,15 Prozent Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden, also 1,8 Prozent fürs ganze Jahr. Dasselbe gilt umgekeht bei einer späten Steuererstattung. Dann muss dir das Finanzamt Zinsen zahlen.

Kein Geld? Steuernachzahlung in Raten möglich

Auch wenn du Einspruch einlegst, musst du die Nachzahlung trotzdem binnen eines Monats leisten. Überschreitest du den Zahlungstermin von einem Monat, droht ein Säumniszuschlag. Er beträgt 1 Prozent pro angefangenem Verspätungsmonat.

Du kannst dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilen, dann zieht es fristgerecht die fälligen Steuern ein. Ansonsten musst du sie selbst pünktlich überweisen. Gib hierbei unbedingt deine Steuernummer, die Steuerart und das Steuerjahr an (zum Beispiel „ESt 2023” als Verwendungszweck).

Erwartest du aus einem anderen Steuerbescheid zeitnah eine Erstattung, kann das Finanzamt diese mit deiner Steuernachzahlung verrechnen. Zum Beispiel: Du hast zeitgleich für die Jahre 2022 und 2023 Steuererklärungen abgegeben. Für 2022 musst du laut Bescheid wegen deiner zeitweiligen Kurzarbeit Steuern nachzahlen. Für 2023 liegt der Bescheid noch nicht vor. WISO Steuer hat berechnet, dass du für 2023 eine höhere Steuererstattung erwarten kannst. In diesem Fall kannst du beim Finanzamt eine Verrechnungsstundung beantragen.

Das Finanzamt fordert Geld nach, doch auf dem Konto herrscht Ebbe? Ein Ausweg: der Stundungsantrag, also das Hinausschieben der Fälligkeit. Dazu musst du aber darlegen können, dass die pünktliche Zahlung der Steuer für dich eine erhebliche Härte darstellt. Für eine Stundung müsstest du „bedürftig und würdig” sein. Möglicherweise will das Finanzamt auf Nummer sicher gehen und wird dann von dir eine Sicherungshypothek verlangen.

Rechnen musst du damit, dass das Finanzamt für jeden Monat 0,5 Prozent Stundungszinsen verlangen wird. Wenn du deine Steuerschuld jedoch relativ schnell begleichst, kann das Finanzamt in besonderen Fällen auf die Zinsen verzichten. Dazu kannst du einen Erlassantrag stellen und darin begründen, warum das Finanzamt auf die Stundungszinsen verzichten sollte.

So funktioniert der Stundungsantrag beim Finanzamt

Den Antrag auf Stundung stellst du schriftlich bei deinem Finanzamt. Tipp: In WISO Steuer findest du ein kostenloses Musterschreiben. Ergänze ein paar Angaben und schon kannst du den Antrag abschicken.

In deinem Stundungsantrag gibst du am besten an, wie und wann du die Bezahlung der Steuerschuld planst:

  • den gesamten Betrag zu einer neuen Frist
  • in Raten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (üblicherweise höchstens 6 Monate)

Wichtig ist dabei, dass du nicht zu lange wartest – denn der Antrag muss vor Ablauf der Zahlungsfrist eingehen. Wird er nach der Frist eingereicht, können Säumniszuschläge anfallen.

Ist der Antrag eingegangen, prüft das Finanzamt deinen Fall und entscheidet, ob er genehmigt wird. Ist die Entscheidung positiv, erhältst du einen Stundungsbescheid mit allen Einzelheiten zur Rückzahlung. Wird dein Antrag jedoch abgelehnt, erhältst du einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Alternativ ist es möglich, mit dem Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Nur in seltenen Fällen ist ein Antrag auf Erlass der Steuer erfolgreich. Das Finanzamt verzichtet generell erst dann auf seine Forderungen, wenn das Eintreiben der Steuer aussichtslos oder zu kostenintensiv erscheint.

Diese Voraussetzungen gibt es

Die Zahlung der Steuerschuld müsste zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du dadurch deine Miete nicht mehr zahlen kannst.

Die Stundungsbedürftigkeit könntest du wie folgt nachweisen:

  • Übersicht der aktuellen finanziellen Situation mit Hinweis auf anstehende, dringende Zahlungen (beispielsweise Miete)
  • Aufstellung deines Vermögens
  • Bestätigung der Bank, dass du keinen Kredit bekommst

Stellst du einen Antrag auf Stundung, prüft das Finanzamt auch deine Stundungswürdigkeit. Der Finanzbeamte achtet dabei darauf, ob du in der Vergangenheit zuverlässig deine Steuern gezahlt hast. Er prüft auch, ob du deine finanzielle Notlage selbst verschuldet hast. Ist das der Fall, wird er deinen Antrag wahrscheinlich ablehnen.

Mit Entgegenkommen kannst du rechnen, wenn du deine Situation gut begründen kannst. Arbeitslosigkeit, unerwartete und unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten oder eine längere Krankheit können Argumente sein, um den Sachbearbeiter im Finanzamt zu überzeugen.

Hat er festgestellt, dass sowohl deine Stundungsbedürftigkeit als auch Stundungswürdigkeit gegeben ist, hast du gute Chancen auf eine Zusage. Einen Anspruch hast du aber nicht.

Aussetzung auf Vollziehung

Eine weitere Möglichkeit, die Steuerschulden vorerst nicht zu bezahlen, ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Damit wird die Nachzahlung nicht mit allen Mitteln vom Finanzamt eingetrieben. Du kannst die Erhebung der Steuer verhindern, nicht aber die Fälligkeit hinausschieben.

Die Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid. Der Einspruch führt dazu, dass das Finanzamt den Steuerbescheid überprüft. Aber das kann unter Umständen viele Monate dauern.

Achtung: Nur weil du Einspruch eingelegt hast, heißt es nicht, dass du die Steuerschulden nicht bezahlen musst. Ist der Steuerbescheid da, musst du auch die darin festgesetzten Steuern bezahlen.

Wenn du jedoch sicher bist, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, lohnt sich auf jeden Fall neben dem Einspruch ein „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“. Das Finanzamt prüft dann grob, ob dein Einspruch berechtigt ist. Falls die Vorab-Prüfung positiv ausfällt, musst du den strittigen Teil der Steuern vorerst nicht zahlen.

Achtung: Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die Aussetzung der Vollziehung falsch war, weil dein Einspruch abgelehnt wird, kann es passieren, dass du auf den ausgesetzten Betrag zusätzlich noch 0,5 Prozent Zinsen pro Monat bezahlen musst.

Information zum Thema

Ist der Aussetzungszinssatz verfassungswidrig?

0,5 Prozent Zinsen pro Monat bei einer Aussetzung der Vollziehung hält der Bundesfinanzhof (BFH) für zu hoch (Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2024, VIII R 9/23). Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Betroffene sollten daher gegen einen entsprechenden Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und hierbei auf den Vorlagebeschluss verweisen. Sie sollten zudem das Ruhen des Verfahrens beantragen. So können sie ihren Steuerbescheid offenhalten.

Erlass von Steuerschulden

Steuern können erlassen werden, ganz oder zum Teil. Aber das ist in den meisten Fällen nur eine theoretische Möglichkeit. Denn die Anforderungen sind sehr hoch. Gleichzeitig ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man in kommenden Jahren wieder zu einem kleinen Vermögen kommt.

Die Gründe für einen Erlass finden sich in § 227 AO (Abgabenordnung). Danach können Steuerschulden nur dann erlassen werden, wenn deren Einzug ansonsten „unbillig“, also nicht angemessen wäre. Was allerdings genau dazu zählt, ist gar nicht so leicht zu definieren. Denn grundsätzlich entscheidet das Finanzamt, was billig oder unbillig ist.

Beispielsweise können Gründe für einen Steuererlass vorliegen, wenn du unverschuldet in eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage geraten bist – wenn also auch Kredite nicht mehr von den Banken bewilligt werden. Durch die Steuerzahlung müsste die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein. Und auch hier prüft das Finanzamt, wie „steuerehrlich“ du dich in den Vorjahren immer verhalten hast. Neben der Erlassbedürftigkeit muss auch Erlasswürdigkeit vorliegen.

Auf jeden Fall prüft das Finanzamt einen Erlass nur dann, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dazu reicht ein formloses Schreiben, das aber gut begründet sein sollte.

Sieht das Finanzamt selbst keine Erfolgsaussichten oder sind die Kosten für die Eintreibung der Steuerschuld zu hoch, kann es die Steuerschulden niederschlagen. Die Schulden werden zwar nicht erlassen, aber das Finanzamt verzichtet vorerst darauf, das Geld einzufordern. Eine Niederschlagung kann es jederzeit rückgängig machen.

Verjährung von Steuerschulden

Alle Forderungen, die das Finanzamt gegenüber einem Steuerzahler hat, können nach einer gewissen Zeit verjähren. Darunter fallen folgende Ansprüche:

  • Ausstehende Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer usw.)
  • Verspätungszuschläge
  • Säumniszuschläge
  • Zwangsgelder
  • Zinsen
  • sonstige Kosten

Zumindest theoretisch können solche Ansprüche verjähren. In der Praxis kommt das normalerweise aber selten vor. Laut § 228 AO (Abgabenordnung) beträgt die Verjährungsfrist:

  • 5 Jahre bei Steuerschulden
  • 10 Jahre bei Steuerhinterziehung

Die Verjährungsfristen beginnen erst ab dem Jahr, in dem Steuern festgesetzt bzw. fällig wurden – also mit dem Erhalt des Steuerbescheids. Musst du Steuern nachzahlen, beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des 31. Dezembers.

Aber die Sache hat einen Haken. Sobald das Finanzamt in den 5 Jahren etwas unternimmt, zum Beispiel eine Mahnung schickt, beginnt die Frist von vorne. Das gilt auch dann, wenn du Insolvenz anmeldest oder eine Stundung beantragst.

Es gibt also viele Gründe, warum die Verjährungsfrist wieder neu beginnt. Und einfach untertauchen? Man kann es schon ahnen – versucht das Finanzamt herauszufinden, wo du wohnst, beginnen die 5 Jahre wieder neu.

Nachzahlungen vermeiden

Die Gründe für eine Steuernachzahlung können sehr unterschiedlich sein. Wir haben ein paar Tipps gesammelt, wie du Nachzahlungen vermeiden kannst:

Ehepaare: Steuerklassenwechsel prüfen

Hast du gemeinsam mit deinem Ehepartner die Steuerklassenkombination 3/5 und ihr verdient sehr unterschiedlich, droht in vielen Fällen eine Steuernachzahlung.

Wenn ihr diese möglichst vermeiden wollt und bereit seid, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug mehr ans Finanzamt zu zahlen, könnt ihr eure Steuerklassen ändern. Ihr könnt beide in die Steuerklasse 4 wechseln oder in die 4 mit Faktor.

Welche Kombination lohnt sich für euch am meisten? Bei WISO Steuer kannst du es mit einem kostenlosen Rechner herausfinden. Diesen findest du hier:

Mehr > Steuer-Rechner > Steuerklassenwahl

Nachträgliche Vorauszahlung für Selbstständige

Insbesondere Selbstständige und Gewerbetreibende müssen nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Wenn die bisher festgesetzten Steuer-Vorauszahlungen zu niedrig waren, ist es möglich, dass das Finanzamt nachträgliche Vorauszahlungen verlangt.

Läuft dein Geschäft so gut, dass du mit hohen Steuernachzahlungen rechnest, drohen vielleicht hohe Steuernachzahlungen. Dann kannst du auch selbst beim Finanzamt einen Antrag auf nachträgliche Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Für dich kann das interessant sein, um mögliche Nachzahlungszinsen zu vermeiden.

Steuernachzahlungen bei Rentnern

Wer eine Rente bekommt, muss diese grundsätzlich in einer Steuererklärung angeben. Immer häufiger müssen Rentner tatsächlich auch Steuern zahlen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern leisten sie aber zunächst keine Steuer-Vorauszahlungen.

Erst wenn das Finanzamt in einem Steuerbescheid eine Nachzahlung festsetzt, müssen sie in der Regel auch Steuer-Vorauszahlungen bezahlen. Wer verzögert für mehrere Jahre seines Rentnerdaseins Steuererklärungen abgibt, der türmt dann möglicherweise einen höheren Nachzahlungsbetrag auf – für die Vorjahre und zusätzlich die Vorauszahlungen alle 3 Monate. Das gilt nicht nur für die eigene Rente, sondern zum Beispiel auch für eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente.

FAQ: Nachzahlung & Stundung

Hast du über das Jahr verteilt zu wenig Steuern vorausgezahlt, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Diese setzt das Finanzamt in einem Steuerbescheid fest.
Für eine Steuernachzahlung kann es sehr viele unterschiedliche Gründe geben:

  • Du hast zusätzlich Geld verdient, das du noch nicht versteuert hast.
  • Du hast eine Lohnersatzleistung erhalten, wodurch sich der Steuersatz für deine zu versteuernden Einkünfte erhöht.
  • Du kannst weniger absetzen oder das Finanzamt hat einige Ausgaben nicht anerkannt.
  • Du hast zu wenig Steuern vorausgezahlt.
Das Finanzamt setzt im Steuerbescheid die Steuer fürs Jahr fest. Dort steht auch, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Je mehr Ausgaben du steuerlich absetzen kannst, umso geringer fällt die Steuer aus. Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3/5 müssen bei großen Gehaltsunterschieden recht oft Steuern nachzahlen. Wenn sie das vermeiden wollen, könnten sie in die Steuerklassen 4/4 oder 4 mit Faktorverfahren wechseln. Selbstständige könnten ihre Steuer-Vorauszahlungen vom Finanzamt anpassen lassen.
Du musst das Geld innerhalb eines Monats überweisen.
Steht dir zeitnah aus einem anderen Steuerbescheid eine Erstattung zu, kannst du diese mit den Steuerschulden verrechnen lassen. Ansonsten kannst du unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass dir das Finanzamt bis zu 6 Monate die Steuer stundet. Am besten gibst du mit dem Antrag gleich einen Zahlungsplan ab, um in Raten abzubezahlen.
Den Antrag musst du schriftlich stellen und begründen. Deine Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit musst du nachweisen. Du kannst hierfür ein Musterschreiben in WISO Steuer verwenden.
Das Finanzamt trifft eine Ermessensentscheidung. Lehnt es deinen Antrag ab, kannst du gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Du könntest dann versuchen, mit dem Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung zu vereinbaren.

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*Quelle: Statistisches Bundesamt