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Internet & Telefon von der Steuer absetzen

Pauschale sorgt für Steuerbonus

Auch zu Hause für Kollegen und Chef erreichbar sein – in Zeiten von Homeoffice nichts Außergewöhnliches mehr. Doch auch mit dem privaten Internetanschluss und Telefon ergibt sich ein Steuervorteil. Wir zeigen, wie es funktioniert.

Kurz & knapp

  • Kosten können entweder pauschal oder in tatsächlicher Höhe absetzen
  • Als Pauschale kannst du bis zu 240 Euro absetzen
  • Mit Einzelnachweis auch höhere Beträge in der Steuererklärung angeben und noch mehr Geld zurückholen

Video: Telefon- und Internetkosten absetzen

Im Video zeigen wir dir, wie du die Kosten für den Telefonanbieter oder den Internetvertrag absetzen kannst.

Kann ich meine Kosten für Internet und Telefon absetzen?

Ja. Vorausgesetzt, du nutzt dein privates Smartphone oder deinen Internetanschluss auch beruflich. Dann kannst du die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen.

Hast du beispielsweise im Homeoffice gearbeitet, sind berufliche Telefonate die Norm. Dann liegt die Sache auf der Hand – die Telefonkosten sind Werbungskosten. Gleiches gilt, wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast. Doch auch ohne häusliche Arbeit kann es sein, dass berufliche Telefonate geführt werden müssen.

Experten Tipp

Beruf angeben

Oft ergibt sich schon aus dem Beruf, ob das Telefon und Internet beruflich genutzt wird. Trage daher auch in der Steuererklärung immer deinen Beruf ein. So weiß der Bearbeiter im Finanzamt gleich Bescheid – und Rückfragen erübrigen sich.

Du lernst Zuhause oder bildest dich weiter? Auch dann kannst du die Pauschale bei der Steuer angeben – und zwar im Zusammenhang mit der Fortbildung.

Wie trage ich die Kosten richtig ein?

Es gibt 2 Möglichkeiten die Ausgaben für Telefon und Internet in der Steuererklärung anzugeben:

  • als Telefonkostenpauschale
  • durch Einzelnachweise

Nutzt du deinen Internetanschluss bzw. dein Smartphone komplett beruflich, kannst du auch die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. Doch meist nutzt man einen Anschluss für Berufliches und Privates. Dann musst du die Kosten aufteilen.

Arbeitgeber gibt Zuschuss für Internetkosten?

Erstattet dein Arbeitgeber die Kosten für die Kommunikation nicht, kannst du die Kosten für Internet und Telefon von der Steuer absetzen.

Wie rechne ich die Pauschale für Telefon und Internet aus?

20 Prozent der Kosten für Telefon und Internet kannst du pauschal absetzen, maximal jedoch 20 Euro im Monat. Macht auf das Jahr gesehen immerhin 240 Euro!

Berechnung der Telefonkostenpauschale

Schaue deine monatlichen Rechnungen an. Wähle die 3 aufeinanderfolgenden Monatsrechnungen mit den höchsten Werten aus. Diese rechnest du dann aufs Jahr hoch. Alternativ kannst du natürlich auch den tatsächlichen Jahresdurchschnitt nehmen. Doch warum dem Finanzamt mehr Geld als nötig lassen?

Beispiel Familie

Beispiel: Pauschale berechnen

Stefan nutzt sein Telefon sowohl privat als auch beruflich. Die Rechnungen für die Monate September, Oktober und November weisen die höchsten Beträge auf:

  • 67 Euro + 55 Euro + 71 Euro = 193 Euro

Er rechnet nun wie folgt:

  • 193 Euro / 3 Monate= 64,33 Euro
  • 64,33 Euro x 20 Prozent= 12,87 Euro
  • 12,87 Euro x 12 Monate = 154,44 Euro

Stefan kann somit 154,44 Euro als Werbungskosten in seiner Steuererklärung absetzen, da dieser Betrag unter dem Höchstbetrag von 240 Euro liegt.

Mehr Kosten absetzen ist jedoch leider nicht mit der Telefonkostenpauschale drin. Denn trägst du höhere Kosten ein, fordert das Finanzamt manchmal Nachweise an.

So klappt’s mit den Einzelnachweisen

Hast du einzelne Nachweise über deine Telefon- und Internetkosten? Das sind zum Beispiel Rechnungen oder Auflistungen von geführten Telefonaten. Und kannst du den beruflichen Anteil, welcher über 20 Prozent liegt, mit Einzelnachweisen belegen? Dann steht einem Kostenabzug nichts mehr im Wege. Zwar hast du mehr Aufwand, denn du musst den beruflichen Anteil genau dokumentieren. Doch diese Mehrarbeit kann sich lohnen.

Einzelaufzeichnungen der Telefonate sorgen für mehr Steuerrückerstattung

Über 3 Monate dokumentierst du jedes Telefonat mit folgenden Infos:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Dauer
  • Gesprächsteilnehmer
  • berufliche oder private Zwecke

Auf Basis dieser Aufzeichnungen ermittelst du den beruflichen Anteil der geführten Gespräche. Je nach Nutzungsanteil kannst du vom gesamten Jahres-Rechnungsbetrag die abziehbaren Kosten ermitteln.

Experten Tipp

Rechnungen und Belege über Telefonkosten

Rund um deine Steuererklärung gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, du musst keine Belege und Rechnungen mehr beim Finanzamt abgeben. Erst bei Rückfragen musst du diese dem Finanzamt vorlegen. Am einfachsten geht das mit dem praktischen Feature von WISO Steuer: Mit Steuer-Scan kannst du die Belege zusätzlich einfach per Foto scannen und in deine Erklärung eintragen.

Einzelaufzeichnungen der Internetkosten

Eine Internet-Flatrate ist heutzutage gang und gäbe. Daher ist es nicht immer einfach, genau nachzuweisen, wann man beruflich im Netz war. Daher gilt auch hier: Du kannst pauschal 20 Prozent deiner Gesamtkosten absetzen, aber maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr.

Wie setzen Paare die Kosten ab?

Haben beide Ehepartner den Telefon- und Internetanschluss beruflich genutzt, dürfen auch beide die 20/20-Regel nutzen.

Bei Nichtverheirateten gilt: Derjenige, der die Telefon- und Internetkosten getragen hat, kann sie auch steuerlich berücksichtigen. Leben Nichtverheiratete also zusammen, sollte möglichst von einem gemeinsamen Konto die Rechnung bezahlt werden.

Welche Telefonkosten kann ich absetzen?

Vermutlich erhältst du monatlich eine Gesamtrechnung. Zum Beispiel für deinen Smartphone-Tarif oder für die DSL + Telefonie-Kombination. Wie viel der Gebühr aber exakt auf Telefonkosten entfällt, ist selten ausgewiesen. Glücklicherweise wird es hier einfach gemacht.

Diese Telefonkosten kannst du absetzen:

  • Grundgebühr
  • Flatrate-Gebühr
  • Telefax-Gebühren
  • Kosten der Internetnutzung
  • Mietkosten für Geräte (zum Beispiel Telefonanlage)
  • Anschlusskosten
  • Bereitstellungsgebühren

Kann mir mein Chef die Kosten erstatten?

Ja. Im Rahmen der oben beschriebenen Regelungen kann auch der Arbeitgeber die Kosten für die berufliche Telefonnutzung erstatten. Das ist sogar steuerfrei! Aber Achtung: Das gilt nur für den beruflichen Anteil. Erstattet der Chef mehr, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Erhältst du für deine Telefonkosten eine steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber, musst du diesen Anteil von den Werbungskosten abziehen.

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Telefonkosten in die Steuererklärung eintragen

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Den beruflichen Abzug der Internet- und Telefonkosten:

Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Telefon und Internet

Kann ich parallel die Homeoffice-Pauschale abziehen?

Du warst im Homeoffice und willst neben den Telefon- und Internetkosten auch die Homeoffice-Pauschale absetzen? Gute Nachricht: Dir steht beides gleichzeitig zu! Somit kannst du zusätzlich bis zu 600 Euro im Jahr an Werbungskosten absetzen! Mehr Infos in unserem Beitrag zur Homeoffice-Pauschale.

Können auch Selbstständige Telefon & Internet von der Steuer absetzen?

Auch Selbstständige können die Ausgaben rund um Telefon und Internet absetzen – als Betriebsausgaben. Wichtig ist auch hier, dass berufliche und private Gespräche getrennt werden können. Am einfachsten erfolgt das über getrennte Anschlüsse. Hast du jedoch nur einen, müssen die Kosten aufteilen.

Hier gilt: Nutzt du den Anschluss oder das Gerät fast ausschließlich, also über 90 Prozent beruflich, kannst du die Ausgaben komplett absetzen.

So tragen Selbstständige Internetkosten in die Steuererklärung ein

Die Kosten trägst du in WISO Steuer hier ein: Thema hinzufügen > Freiberufliche und selbstständige Arbeit > Freiberufliche Tätigkeit – Laufende Einkünfte

Dort wählst du Einnahme-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben (Porto, Telefon, Bürobedarf oder Ähnliches) und gibst dort deine Internet- und Telefonkosten ein.

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