Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Darum solltest du die Steuererklärung machen
- Anleitung: So erstellst du deine Steuererklärung
- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben
- Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
- Hilfe bei der Steuererklärung bekommen
- Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung
- Formulare der Steuererklärung
- Gut vorbereitet für nächstes Jahr
- FAQ: Steuererklärung
Kurz & knapp
- Für die Steuererklärung 2023 hattest du bis zum 2. September Zeit – hol sie jetzt noch nach!
- Am einfachsten erledigst du sie mit einem Steuerprogramm, zum Beispiel WISO Steuer
- Dein exklusiver Vorteil: Du lässt die Steuererklärung automatisch erledigen
Darum solltest du die Steuererklärung machen
Viele denken, dass die Steuererklärung ein aufwändiges Thema ist. Muss es aber nicht sein! Wer darauf verzichtet, die Steuer abzugeben, verschenkt in der Regel bares Geld. Denn: 85 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen bringen eine Erstattung.
Für das Jahr 2020 haben 14,9 Millionen Personen freiwillig ihre Steuererklärung abgegeben. Davon haben rund 12,6 Millionen eine Steuererstattung erhalten – im Durchschnitt waren es 1.063 Euro*. Mit WISO Steuer liegt die durchschnittliche Erstattung sogar bei 1.674 Euro!
Lohnt es sich?
Finde heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt. Beantworte dafür einfach diese Fragen: Hast du…
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einen Laptop oder ein Handy gekauft?
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mehr als 18 km Arbeitsweg?
im Homeoffice gearbeitet?
Kinderbetreuung bezahlt?
Es lohnt sich!
Du wirst sehr wahrscheinlich eine Rückerstattung bekommen. Starte jetzt direkt mit WISO Steuer:
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Am 2. September endete die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023. Spät dran? Dann nutze WISO Steuer und erledige sie in Rekordzeit – ganz automatisch. Das gibt’s nur hier. Von schweißtreibender Arbeit wirst du verschont.
Warte nicht länger und sende deine Steuererklärung an das Finanzamt:
Anleitung: So erstellst du deine Steuererklärung
Die Steuererklärung selbst zu machen hat viele Vorteile. Du sparst dir teure Beratungskosten oder Mitgliedsbeiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dazu kommt, dass du auch noch schneller an deine Steuererstattung kommst. Denn du entscheidest, wann du abgeben willst, statt die Wartezeiten bei der Bearbeitung durch Steuerberater oder Verein auszusitzen.
Aber wie genau funktioniert das Selbermachen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung:
1. Anmelden
2. Eingeben
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3. Abgeben
Am einfachsten ist es mit WISO Steuer: Da gibt es den Steuer-Versand. Du gibst deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt ab – vollkommen sicher über die offizielle ELSTER-Schnittstelle. So bekommen nur diejenigen Einsicht in deine Unterlagen, die es auch wirklich sollen. Und das ist und bleibt einzig das Finanzamt.
4. Erstattung kassieren
Als Erstes kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheids eine E-Mail von uns. Dann kannst du ihn direkt im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, welche Unterschiede es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.
Danach kommt der Bescheid auch per Post. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.
Mehr Tipps bekommen
Je nachdem, zu welcher Gruppe du gehörst, kann deine Steuererklärung ein bisschen anders aussehen. Was kann man von der Steuer absetzen? Welche Besonderheiten gelten für dich?
WISO Steuer steht dir dabei immer zur Seite. Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich eine Bandbreite von Experten-Tipps. So sicherst du dir die maximale Erstattung. Steuer machen war noch nie einfacher.
Arbeitnehmer
Selbst wenn du keine Werbungskosten hattest, rechnet dir das Finanzamt automatisch 1.230 Euro an. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du Arbeitslohn bekommen hast. Du musst keine Nachweise haben, keine Eingaben bei deinen Werbungskosten machen. Egal, ob du in Realität 100 Euro oder 1.000 Euro für deinen Job ausgegeben hast – es wird automatisch auf 1.230 Euro aufgestockt. Dieser Betrag wird von deinem Bruttoarbeitslohn abgezogen.
Wenn du mit deinen Ausgaben über 1.230 Euro kommst, ist das umso besser für dich. Mit jedem Euro mehr sparst du auch mehr Steuern. Was zählt denn alles zu den Werbungskosten? Hier eine Übersicht:
Du willst mehr wissen? Wir haben dir hier alle Infos zusammengefasst: Steuererklärung für Arbeitnehmer
Rentner
Statt der Pauschale kannst du aber auch deine tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden vom Finanzamt im Zusammenhang mit deiner Rente akzeptiert:
Informiere dich hier, was noch möglich ist: Steuererklärung für Rentner
Vermieter
Weitere Infos findest du hier: Mieteinnahmen versteuern
Selbstständiger
Noch mehr Informationen haben wir dir hier zusammengefasst: Steuererklärung für Selbstständige
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Laut Gesetz gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast. So sieht es § 149 AO vor.
Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) liegen. Hast du weniger verdient, musst du nicht abgeben.
Spätestens dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, die Steuererklärung abzugeben, musst du das auch tun. In den folgenden Fällen besteht auch ohne Schreiben vom Finanzamt die Pflicht zur Abgabe:
Arbeitnehmer
- Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde nach der Steuerklasse 5 oder 6 besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide nach der Steuerklasse 4 mit Faktor besteuert
- Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Kurzarbeitergeld)
- Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen
- Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftel-Regelung versteuert wird
- Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
- Du hast dir einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (zum Beispiel weil du einen weiten Weg zur Arbeit hast oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzt)
- Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
- Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet
Du findest dich hier wieder? Dann starte schnell mit deiner Steuererklärung, denn sie muss bis zum 2. September beim Finanzamt sein.
Rentner
- Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
- Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 11.604 Euro (2024)
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Einer dieser Punkte trifft auf dich zu? Gib deine Steuererklärung noch pünktlich bis zum 2. September ab.
Vermieter
- Du hast allein mit der Vermietung in 2024 mehr als 11.604 Euro verdient
- Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag
- Du bist zusätzlich Angestellter und hast mehr als 410 Euro mit der Vermietung verdient
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Du bist betroffen? Vergiss nicht, dass du nur noch bis zum 2. September Zeit für die Steuererklärung hast.
Kapitalanleger
- Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
- Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
- Deine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (1.000 Euro als Single, 2.000 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner)
- Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt
Findest du dich in dieser Liste wieder, musst du deine Steuererklärung bis zum 2. September abgeben:
Selbstständiger
Warte nicht länger, denn das Finanzamt erwartet deine Steuererklärung bis zum 2. September:
Freiwillig abgeben und Erstattung kassieren
Keiner der oben genannten Punkte trifft auf dich zu? Dann kannst du die Steuererklärung trotzdem abgeben – und zwar freiwillig. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft.
Eine freiwillige Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn du:
Oftmals erwartet dich eine Erstattung
Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben
Das Beste an der freiwilligen Steuererklärung: Du kannst die letzten 4 Jahre rückwirkend abgeben. Damit sicherst du dir nicht nur eine, sondern gleich 4 Erstattungen! Oben drauf kommen bei älteren Steuerjahren noch Zinsen vom Finanzamt. Dabei kann ein nettes Sümmchen für dich zusammenkommen.
Eine bestimmte Reihenfolge musst du bei der Bearbeitung oder Abgabe nicht beachten. Du musst nicht warten, bis eine Erklärung bearbeitet wurde und du den Steuerbescheid dazu bekommen hast. Gib sie einfach alle dann ab, wenn du fertig bist. Hast du eine Steuererklärung zwischendurch vergessen, kannst du sie einfach nachreichen.
Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?
Ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Zwar hast du nach einer freiwilligen Abgabe ein Steuerkonto beim Finanzamt, wodurch du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe aufgefordert wirst, aber das kannst du ganz einfach ändern lassen. Dazu reicht ein Anruf oder Brief an dein zuständiges Finanzamt.
Das kannst du bei einer Nachzahlung tun
Du hast freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und nun musst du Steuern nachzahlen? Halb so wild: Du kannst deine Steuererklärung zurücknehmen – durch einen Einspruch ist das ganz einfach. Dafür hast du 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Konsequenzen musst du keine befürchten: Du stehst nach dem Rückzug so da, als hättest du nie eine Steuererklärung abgegeben.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gibst du die Steuererklärung ein Mal im Jahr für das vorangegangene, abgeschlossene Kalenderjahr ab. Der nächste wichtige Termin ist der 2. September.
Die Frist hängt davon ab, ob du dazu verpflichtet bist oder nicht:
Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.
Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.
Ausnahmefall: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 verlängert. Du hast ausnahmsweise bis zum 2. September 2024 Zeit.
Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31. Dezember. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2020 abgeben.
Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!
Hilfe bei der Steuererklärung bekommen
Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.
Hilfe von Freunden und Verwandten
Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. So regeln es § 5 StBerG und § 6 StBerG.
Nur deine nahen Verwandten dürfen dir helfen. Dazu gehören:
Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus als eigentlich möglich wäre.
Professionelle Hilfe vom Steuerberater
Du willst die Steuererklärung lieber in professionelle Hände geben? Kein Problem! Du hast 2 Möglichkeiten:
Günstige Alternative: Selbst helfen mit Steuersoftware
WISO Steuer ist der richtige Partner an deiner Seite – auch dann, wenn du Anfänger in Sachen Steuererklärung bist. Hier findest du:
Ohne Risiko kostenlos testen
Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung
Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Und dann ist das Finanzamt am Zug. Wie lange es dauert, bis deine Steuer bearbeitet wurde und die Erstattung auf deinem Konto landet, hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 4 und 12 Wochen.
Die Digitalisierung hilft hier aber auf die Sprünge. Denn früher wurde jede Steuererklärung von einem Finanzbeamten überprüft. Doch nun werden Jahr für Jahr mehr Steuererklärungen automatisiert bearbeitet, ohne dass ein Beamter die Angaben nochmals prüft.
Den Bearbeitungsstand kannst du nicht über die Steuererklärung prüfen. Allerdings bekommst du direkt Info, wenn dein Steuerbescheid erstellt wurde. Somit weißt du bis zu 3 Tage früher Bescheid und musst nicht erst auf die Post warten.
Bearbeitungszeit der Steuererklärung dauert länger?
Hast du nach einem halben Jahr nach Abgabe noch nichts gehört? Dann solltest du freundlich bei deinem zuständigen Bearbeiter nachhaken.
So kommst du am schnellsten zu deiner Erstattung
Steuererklärung abgegeben, aber etwas vergessen?
Deine Steuererklärung ist schon beim Finanzamt, aber dann fällt dir auf, dass du etwas vergessen hast anzugeben. Oder du findest eine Rechnung, die dir eine noch höhere Erstattung bringen könnte. Was jetzt?
Leider kannst du vergessene Rechnungen nicht einfach im nächsten Jahr in die Steuererklärung eintragen. Schuld: das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Ausgaben nur in dem Jahr angesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt wurden.
Diese Möglichkeiten hast du – abhängig davon, ob der Steuerbescheid schon bei dir eingetroffen ist oder nicht:
Formulare der Steuererklärung
Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die neuen Steuerformulare. Diese füllst du aus und reichst sie bei deinem Finanzamt ein. Dein Vorteil mit WISO Steuer: Du musst die Formulare nicht alle kennen oder gar wissen, welche Angabe wo reingehört. Beantworte die einfach formulierten Fragen – den Rest übernimmt die App für dich.
Welche Formulare sind für dich wichtig? Die gängigsten haben wir hier für dich aufgelistet:
Formularbezeichnung | Für | Inhalt |
---|---|---|
ESt 1A | Alle | Hauptvordruck für allgemeine persönliche Angaben |
ESt 1C | Beschränkt Steuerpflichtige | Hauptvordruck für allgemeine persönliche Angaben |
Anlage Außergewöhnliche Belastungen | Alle | Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten |
Anlage AV | Alle | Beiträge zur privaten Altersvorsorge |
Anlage AV13 | Alle | Beiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen nach § 13 EStG |
Anlage Corona | Empfänger der Corona-Hilfen | Angaben zu Corona-Hilfen |
Anlage EÜR | Unternehmer | Gewinnermittlung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
Anlage FW | Wohneigentümer | Förderung des Wohneigentums |
Anlage G | Gewerbetreibende | Einkünfte aus Gewerbebetrieben |
Anlage KAP | Kapitalanleger | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Anlage Kind | Eltern | Allgemeine Angaben zu Kindern |
Anlage L | Land- und Forstwirte | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
Anlage N | Arbeitnehmer | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Anlage N-AUS | Arbeitnehmer | Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Anlage R | Rentner und Pensionäre | Einkünfte aus Renten und privaten Rentenversicherungen |
Anlage S | Selbstständige und Freiberufler | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit |
Anlage SO | Alle | Sonstige Einkünfte (z. B. private Veräußerungsgeschäfte oder Unterhaltsleistungen) |
Anlage Sonderausgaben | Alle | Sonderausgaben (z. B. Spenden und Kirchensteuer) |
Anlage Unterhalt | Unterhaltszahler | Gezahlte Unterhaltsleistungen |
Anlage V | Vermieter | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Anlage Vorsorgeaufwand | Alle | Beiträge zu Versicherungen |
Steuererklärung in Papierform oder elektronisch: Was ist besser?
Immer beliebter wird es, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Dafür gibt es viele gute Gründe:
Elektronisch mit WISO Steuer | Steuererklärung auf Papier | |
---|---|---|
Wenig Aufwand | + Wird automatisch ausgefüllt + 1-Klick-Versand | - Händische Eingabe - Ausdruck - Abgabe per Post |
Flexibilität | + Dank App immer und überall weitermachen + Jedes Thema per Klick hinzufügen | - Ortsgebunden - Fehlende Formulare ausdrucken oder beim Finanzamt abholen |
Richtigkeit deiner Daten | + Keine Zahlendreher durch automatisches Ausfüllen + Automatische Übernahme an die richtige Stelle der Formulare + Automatischer Check, ob alles stimmt | - Suchen der richtigen Formularzeile - Keine Schreib- oder Plausibilitätsprüfung |
Vergleich mit Steuerbescheid | + Automatisch + Hilfe beim Einspruch | - Manuell - Mit Aufwand und Know-How verbunden |
Übrigens: Während die elektronische Variante jeder nutzen darf, gibt es bei der Steuererklärung auf Papier Einschränkungen. Nach § 25 EStG gilt:
- Bist du Unternehmer, musst du die Steuererklärung digital übermitteln
- Hast du keine Gewinneinkünfte (aus Gewerbe, selbstständiger und freiberuflicher Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), darfst du sie auch in Papierform abgeben
Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Ausnahmen für Selbstständige zugelassen wurden. Das sind sogenannte Härtefälle. Hat ein Steuerzahler nachweislich keinen Internetanschluss oder ist aus Altersgründen nicht in der Lage, die Steuererklärung digital abzugeben, und erzielt er nur geringe Umsätze, dann kann das Finanzamt weiterhin die Erklärungen in Papierform anerkennen (BFH Urteil VIII R 29/19).
Wichtig: Wenn du deine Steuererklärung in Papierform einreichst, obwohl du zur elektronischen Abgabe verpflichtet bist, gilt deine Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben.
Gut vorbereitet für nächstes Jahr
Mit ein bisschen Geschick und Planung kannst du dir für die nächste Steuererklärung eine saftige Erstattung sichern. Und zwar geht das so:
1. Zahlungen vorziehen oder aufschieben
Je nachdem, in welchem Steuerjahr du die Kosten anrechnen lassen willst, kannst du Zahlungen in das aktuelle Jahr vorziehen oder bis ins nächste Jahr aufschieben. So machst du das Beste aus Höchstbeträgen oder bekommst genug zusammen, um Mindestgrenzen zu überschreiten. Wichtig sind:
2. Freistellungsaufträge prüfen
Ob Girokonto, Aktien oder Rentenfonds: Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer. Doch: Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben 1.000 Euro pro Jahr pro Person steuerfrei. Diesen Betrag kannst du auf deine Banken nach Belieben verteilen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.
Dafür stellst du einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank. Vor dem Jahresende solltest du überprüfen, ob du das richtig gemacht hast und den Freistellungsauftrag gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, die Freistellungsgrenze nicht zu überschreiten. Denn dann musst du Steuern nachzahlen.
Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt? Keine Sorge: Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kannst du über die Steuererklärung wieder zurückholen.
3. Verlustbescheinigung beantragen
Hast du bei deinen Geldinvestitionen auch Verluste hinnehmen müssen? Führst du Depots bei verschiedenen Banken, können sie die Verluste nicht selbst verrechnen. Allerdings kannst du die Verrechnung über deine Steuererklärung beantragen. Dann bekommst du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück.
Wichtig: Dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust ist. Für das laufende Jahr kannst du die Bescheinigung noch bis zum 15.12. beantragen. Verpasst du die Frist, kannst du die Verrechnung in der Steuererklärung 2023 zwar nicht mehr machen, allerdings kannst du die Bescheinigung im nächsten Jahr, also in der Steuererklärung 2024, berücksichtigen lassen.
4. Splittingtarif rückwirkend nutzen
Im Dezember noch schnell das Ja-Wort geben: Wer bis zum 31.12. heiratet, kann rückwirkend fürs ganze Jahr Steuern sparen. Klingt berechnend, zahlt sich in der Regel aber kräftig aus. Denn Ehepartner können von dem sogenannten Splittingtarif profitieren.
Dabei wird das Einkommen von dir und deinem Partner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese eine Hälfte berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer. Danach wird die Summe verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerhöhe, die ihr zahlen müsst. Es gilt: Je höher der zusammengerechnete Verdienst und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr zahlt es sich aus.
Achtung: Was bei einer Hochzeit im Dezember nicht möglich ist, ist der rückwirkende Wechsel der Steuerklassen. Für das nächste Jahr kannst du aber ab 1. Januar und spätestens bis 30. Novemeber den Wechsel beim Finanzamt beantragen.
5. Nettogehalt erhöhen
Du hast regelmäßig hohe Ausgaben wie Gebühren für die Kinderbetreuung, Krankheitskosten, Fahrtkosten? Dann lohnt sich vielleicht der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für dich. Stellst du den Antrag schon jetzt beim Finanzamt, profitierst du bereits ab Januar 2024 von einem höheren Nettogehalt.
FAQ: Steuererklärung
Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?
- Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31. August 2024 für die Steuererklärung 2023)
- Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31. Dezember 2024 für die Steuererklärung 2020)
Achtung: Die Steuererklärung 2023 darfst du ausnahmsweise bis zum 2. September 2024 abgeben, wenn du dazu verpflichtet bist. Hier gibt es eine coronabedingte Verlängerung.
Wo kann ich die Steuererklärung kostenlos machen?
Was brauche ich, um die Steuererklärung zu machen?
Kann ich die Steuererklärung selber machen?
Bin ich jedes Jahr dazu verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben?
Wer hat 4 Jahre Zeit die Steuererklärung zu machen?
Wer ist nicht verpflichtet die Steuererklärung zu machen?
Was prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung?
Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Kann ich meine Steuererklärung auch per Fax abgeben?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Steuererklärung?
Was ist die vereinfachte Steuererklärung?
Wie bekomme ich Hilfe bei der Steuererklärung?
*Quelle: Statistisches Bundesamt
*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sowie SteuerGPT sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.