Bei der SteuererklĂ€rung gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man gibt sie einzeln oder zusammen ab. WĂ€hrend bei ledigen Personen die Wahl offensichtlich erscheinen mag, stehen vor allem Ehepaare, Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere vor der groĂen Frage: Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Es gibt 2 Veranlagungsarten: die Einzel- und Zusammenveranlagung
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben das Wahlrecht
- Meistens hat die Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile
- Mit WISO Steuer triffst du immer die richtige Wahl: Das Programm prĂŒft, was fĂŒr dich gĂŒnstiger ist
Welche Veranlagungsarten gibt es?
Bei der Veranlagung zur SteuererklÀrung sind 2 Arten möglich:
- Einzelveranlagung: Darunter fallen alle Ledigen, geschiedene Ehepaare und Ehepartner, die das gesamte Jahr getrennt voneinander gelebt haben.
- Zusammenveranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können eine gemeinsame SteuererklÀrung abgeben.
- Wahlrecht: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können jedes Jahr neu zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wÀhlen.
Einzelveranlagung
Bei der Einzelveranlagung wird die Steuer nach dem sogenannten Grundtarif berechnet. Der Steuertarif ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach deinem Einkommen, ob du Kinder hast und weiteren Faktoren.  In diesem Fall werden dir alle EinkĂŒnfte zugeordnet, die du selbst eingenommen hast. Alle Ausgaben (wie zum Beispiel VersicherungsbeitrĂ€ge, Handwerkerrechnungen, Schuldgeld fĂŒr die Kinder) werden bei dir abgezogen, wenn du sie auch wirklich selbst gezahlt hast.
Bist du verheiratet und das die Einzelveranlagung gewÀhlt, aber dein Ehepartner hat die Handwerkerrechnung bezahlt, wird sie bei deiner SteuererklÀrung also nicht mit verrechnet.
Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung wird die Steuer nach dem sogenannten Splittingtarif berechnet. Das Einkommen von dir und deinem Ehepartner wird zusammengerechnet. Dann wird die Steuer fĂŒr die HĂ€lfte des gemeinsamen Einkommens anhand der Grundtabelle berechnet und die Steuer anschlieĂend verdoppelt.
Weniger Steuern zahlen
Ledige
Wenn du ledig bist, hast du keine Wahlmöglichkeit. Bei dir nimmt das Finanzamt immer eine Einzelveranlagung vor. Dabei wird automatisch der Grundtarif angewendet. Hat dein minderjĂ€hriges Kind eigenes Einkommen (zum Beispiel KapitaleinkĂŒnfte oder geerbte vermietete Immobilien)? Dann gilt auch hier die Einzelveranlagung (auĂer dein Kind ist bereits verheiratet).
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner
Wenn von Ehepaaren oder Ehepartnern die Rede ist, so gilt das entsprechend auch fĂŒr eingetragene Lebenspartner. Und was fĂŒr Verheiratete, Geschiedene und Verwitwete gilt, gilt entsprechend auch bei Eintragung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder dauerndem Getrenntleben der Lebenspartner.
Wenn du verheiratet bist, kannst du zwischen der Zusammen- und Einzelveranlagung wĂ€hlen. Du darfst dich zusammen mit deinem Ehepartner jedes Jahr wieder neu fĂŒr eine der beiden Veranlagungsarten entscheiden. Habt ihr in diesem Jahr die Einzelveranlagung genutzt, könnt ihr nĂ€chstes Jahr trotzdem die Zusammenveranlagung wĂ€hlen.
Manchmal kann es gĂŒnstiger sein, wenn jeder eine einzelne SteuererklĂ€rung abgibt. WISO Steuer rechnet dir aber immer automatisch aus, was fĂŒr dich in dem aktuellen Steuerjahr besser ist und erstellt bei Bedarf auch automatisch 2 SteuererklĂ€rungen.
Im Steuerjahr getrennt?
Gleichzeitig gilt aber auch automatischdie Einzelveranlagung, sobald einer der Ehepartner dies dem Finanzamt cmitteilt oder eine eigene Einzel-SteuererklÀrung abgibt.
Dauerhaft getrennte Ehepartner
Leben dein Ehepartner und du das gesamte Jahr dauernd getrennt, werdet ihr wie Ledige behandelt. Jeder von euch muss also seine eigene SteuererklÀrung abgeben.
Was genau versteht man unter dauernd getrennt lebend?
Es bedeutet, dass du und dein Ehepartner kein gemeinsames Leben mehr fĂŒhrt. DafĂŒr muss nicht zwingend einer von euch aus der Wohnung ausziehen. Als dauernd getrennt giltst du auch, wenn du mit deinem Ehepartner in derselben Wohnung lebst, aber du zum Beispieldie Lebensmittel nur fĂŒr dich selbst einkaufst.
Eine dauernde Trennung liegt nicht vor, wenn ihr nur vorĂŒbergehend nicht zusammenlebt. Beispielsweise bist du wegen einer auswĂ€rtigen beruflichen TĂ€tigkeit oder einem lĂ€ngeren Krankenhausaufenthalt rĂ€umlich und zeitlich von deinem Ehepartner getrennt. Trotzdem fĂŒhrt ihr regelmĂ€Ăig Telefonate oder besucht euch gegenseitig um eure eheliche Gemeinschaft weiterzufĂŒhren.
Zusammenveranlagung trotz Trennung
Voraussetzungen fĂŒr die Zusammenveranlagung
Voraussetzung fĂŒr eine Zusammenveranlagung ist, dass die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben und in Deutschland unbeschrĂ€nkt steuerpflichtig sind. Eine Sonderregelung gilt jedoch fĂŒr Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EuropĂ€ischen Union (EU) oder eines Staates, der unter das Abkommen ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) fĂ€llt. Ist der Wohnsitz einer Person im EU oder EWR-Ausland, kann die Zusammenveranlagung gewĂ€hlt werden, wenn:
- die EinkĂŒnfte beider Ehepartner zusammen mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen
- oder die EinkĂŒnfte aus dem Ausland, die den Grundfreibetrag im Kalenderjahr nicht ĂŒbersteigen
Du musst von deiner zustÀndigen auslÀndischen Steuerbehörde eine entsprechende Bescheinigung anfragen und bei dem deutschen Finanzamt als Nachweis vorlegen.
UnbeschrÀnkte Steuerpflicht bestimmen
Voraussetzungen fĂŒr die Einzelveranlagung
Wie auch bei der Zusammenveranlagung wird bei der Einzelveranlagung vorausgesetzt, dass die Eheleute in Deutschland unbeschrÀnkt steuerpflichtig sind. Du kannst diese Veranlagungsart aber auch nutzen, wenn du von deinem (ehemaligen) Ehepartner dauernd getrennt lebst oder geschieden bist.
Abgabe der SteuererklÀrung bei Einzelveranlagung
Aufteilung der Ausgaben
Normalerweise werden Sonderausgaben und auĂergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel VersicherungsbeitrĂ€ge, Kindergartenkosten, Arzt- und Medikamentenrechnungen) der Person zugeordnet, die die Kosten tatsĂ€chlich bezahlt hat. Es ist aber auch möglich diese Ausgaben jedem Ehepartner hĂ€lftig anzurechnen. Das nennt man hĂ€lftige Aufteilung. Wichtig ist, dass beide Ehepartner der hĂ€lftigen Aufteilung zustimmen. Das gibt man in der SteuererklĂ€rung entsprechend an.
Die zumutbare Belastung, die das Finanzamt automatisch bei den allgemeinen auĂergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) von deinen angegebenen Kosten abzieht, berechnet sich vom individuellen Gesamtbetrag deiner EinkĂŒnfte, deinem Familienstand und Anzahl der Kinder.
Neue Steuernummer
Bei der Abgabe der SteuererklĂ€rung ist zu beachten, dass fĂŒr deinen (Ex-)Ehepartner und dich eine eigene SteuererklĂ€rung an das Finanzamt ĂŒbermittelt wird und jeder die eigene SteuererklĂ€rung unterschreiben muss. Aus organisatorischen GrĂŒnden erhĂ€lt jeder von euch eine eigene Steuernummer und auch einen eigenen Steuerbescheid. Du schuldest dem Finanzamt aber nur die Steuer, die in deinem eigenen Steuerbescheid festgesetzt wird.
Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?
Im Normalfall fĂŒhrt eine Einzelveranlagung dazu, dass du mehr Steuern zahlen musst. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer fĂŒr jeden Ehepartner nach dem Grundtarif statt nach dem Splittingtarif berechnet wird. Die Einzelveranlagung kann jedoch in folgenden AusnahmefĂ€llen vorteilhaft sein:
- Es wird ein VerlustrĂŒck- oder Verlustvortrag gemacht und der andere Ehepartner hat nicht sehr hohe EinkĂŒnfte.
- Die Ehepartner haben annĂ€hernd gleich hohe EinkĂŒnfte und bei Einzelveranlagung ergibt sich fĂŒr jeden Ehepartner die Möglichkeit, bestimmte HöchstbetrĂ€ge oder Freigrenzen auszunutzen.
- Ein Partner hat erhebliche steuerfreie EinkĂŒnfte mit Progressionsvorbehalt (beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld sowie AuslandseinkĂŒnfte aus einem Nicht-EU-Staat, die nach Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Einkommensteuer freigestellt sind) und beim anderen Partner liegen relativ niedrige steuerpflichtige EinkĂŒnfte vor.
- Eine Person hat erhebliche tarifbegĂŒnstigte auĂerordentliche EinkĂŒnfte zu versteuern (beispielsweise Abfindungen), die einem ermĂ€Ăigten Steuertarif unterliegen (FĂŒnftel-Regelung). Der Ehepartner hat geringe normal besteuerte EinkĂŒnfte erzielt.
- Ein Ehepartner ist kirchensteuerpflichtig und der andere nicht. Die Person mit Kirchensteuerpflicht hat nur kein oder nur ein kleines Einkommen, fĂŒr das normalerweise keine Kirchensteuer berechnet wird. Bei Zusammenveranlagung wĂŒrde ein besonderes Kirchgeld berechnet, abhĂ€ngig von der Gesamtsumme des Einkommens beider Ehepartner.
- Bei Zusammenveranlagung wĂŒrde die Einkommensgrenze fĂŒr die Arbeitnehmer-Sparzulage ĂŒberschritten.
Was ist besser?
Einseitige Einzelveranlagung: Beispiel 1
Einseitige Einzelveranlagung: Beispiel 2
Hier schafft jeder die Steuer
Verwitwete
Stirbt dein Ehepartner, dann muss fĂŒr den verstorbenen Ehepartner nochmals eine SteuererklĂ€rung gemacht werden. Ehepartner haben auch hier die Wahl zwischen der Einzel- oder Zusammenveranlagung. Zumindest gilt das, wenn ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt.
Im Folgejahr machst du eine Einzelveranlagung nur fĂŒr dich selbst. Trotzdem wird die Einkommensteuer automatisch beim Finanzamt nach dem Splittingverfahren berechnet. Das gilt, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine Zusammenveranlagung möglich war. Man nennt dieses Vorgehen Witwensplitting. Ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall wird deine Steuer nur noch nach dem Grundtarif berechnet.
Gnadensplitting
Das Gnadensplitting beschreibt eine Besonderheit: Wenn die Ehe geschieden wird und einer der Partner im gleichen Jahr erneut heiratet.
Durch die neue Ehe ist eine Zusammenveranlagung vorrangig dort möglich. Aber hĂ€tten die alten Ehepartner ebenfalls eine Zusammenveranlagung wĂ€hlen können (1 Tag Ehe und Zusammenleben reicht theoretisch aus), erhĂ€lt der zurĂŒckbleibende geschiedene Partner auch den Splittingtarif.
So soll er nicht durch die Scheidung und erneute Heirat schlechter gestellt werden.
Geschiedene und Getrenntlebende
Nur bei verheirateten Ehepaaren besteht ein Wahlrecht zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung. Das Einkommensteuergesetz knĂŒpft in diesem Punkt an das Zivilrecht an. Wenn das Urteil ausgesprochen wird, ist die Scheidung oder Aufhebung der Ehe rechtskrĂ€ftig und die Ehe ist aufgelöst.
In der SteuererklÀrung wird auch explizit gefragt, ob ihr euch getrennt habt. Dann musst du das Datum eintragen, ab dem die dauernde Trennung gilt. Man kann es dem Finanzamt auch formlos per Brief oder E-Mail mitteilen.
Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung
Das Wahlrecht zur Veranlagungsart besteht auch noch im Scheidungsjahr, wenn mindestens an einem Tag eine Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft bestanden hat (zum Beispiel hast du mit deinem damaligen Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt gefĂŒhrt und ihr habt alle Kosten untereinander aufgeteilt).
Versöhnungsversuche
In der Praxis kommt es hÀufig vor, dass getrenntlebende Ehepartner noch einmal mit einem Versöhnungsversuch den Vorteil der Zusammenveranlagung nutzen möchten. Die Angaben beim Finanzamt widersprechen dann aber oft den Aussagen vor dem Familiengericht, das eine Ehescheidung meist erst nach einer Mindesttrennungsdauer von einem Jahr ausspricht.
Die Finanzbeamten arbeiten nach der Vorgabe, den Angaben von deinem (Ex-)Ehepartner und dir zu folgen und deshalb auf Antrag die Zusammenveranlagung durchzufĂŒhren. Wenn aber die Ă€uĂeren UmstĂ€nde vermuten lassen, dass du mit deinem (Ex-)Ehepartner keine Lebensgemeinschaft mehr fĂŒhrst, kann der Antrag abgelehnt werden. Skeptisch reagieren die Sachbearbeiter beim Finanzamt auch, wenn kurzzeitige Versöhnungsversuche als Unterbrechung in deiner Trennungsphase plötzlich auftauchen.
Rechtsprechungen zu SteuererklÀrungen und Scheidung
Beispiel: Darf zusammen veranlagt werden?
Ganz oder gar nicht
Damit du eine Zusammenveranlagung machen und damit den Splittingtarif nutzen kannst, ist es erforderlich, dass dein (Ex-)Ehepartner und du beide diese Veranlagungsform wÀhlt und ihr die gemeinsame SteuererklÀrung abgebt. Wenn einer von euch die SteuererklÀrung einzeln abgibt, muss der andere das auch tun.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Sind dein Partner und du nicht verheiratet bzw. seid ihr nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sondern wohnt einfach zusammen oder seid verlobt, dann werdet ihr wie Ledige behandelt. Eine Zusammenveranlagung und somit auch die Anwendung des Splittingtarifs ist bei euch nicht möglich.
Veranlagungsarten in die SteuerklÀrung eingeben
WISO Steuer ĂŒbernimmt die Auswahl der richtigen Veranlagungsart in deiner SteuererklĂ€rung automatisch fĂŒr dich. Du brauchst nichts zu tun. Anhand deiner Eingaben wird im Hintergrund automatisch geprĂŒft, ob die Einzel- oder Zusammenveranlagung besser ist.
Wenn du nicht zufrieden bist oder das automatische Ergebnis von WISO Steuer Ă€ndern möchtest, kannst du das im Bereich PrĂŒfen und Optimieren > Optimale Veranlagungsart ermitteln tun. Dort kannst du dir auch die Vergleichsberechnung zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung anschauen.
FAQ: Einzel- und Zusammenveranlagung
Wie oft kann ich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wechseln?
Kann eine Einzelveranlagung rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden?
Muss ich eine SteuererklÀrung abgeben, weil ich verheiratet bin?
Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz