In der letzten Newsletter-Ausgabe haben wir Ihnen die Förderkonditionen der neuen BAFA-Beratungszuschüsse vorgestellt. Falls Sie Unterstützung im Bereich Mitarbeiterführung und Personalentwicklung benötigen, sollten Sie aber auch einen Blick auf das vom Bundesarbeitsministerium und Europäischem Sozialfonds (ESF) aufgelegte bundesweite Förderprogramm unternehmensWert:Mensch werfen.
Das Sonderprogramm zielt darauf ab, „nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen und […] Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten.”
Förderberechtigt sind Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Standort und Betriebsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro
- mindestens eine/n und höchstens 250 sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Beschäftigte(n) und
- Beratungsscheck“ einer Erstberatungsstelle.
Die Beratung darf maximal zehn Tage dauern und bis zu 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Je nach Unternehmensgröße gibt es Zuschüsse von 50 bis 80 Prozent der „Prozessberatungskosten“. Unternehmen von mit weniger als zehn Beschäftigten können auf diese Weise Beratungszuschüsse von bis zu 8.000 Euro erhalten! Am besten fragen Sie Ihren Unternehmensberater oder wenden sich an eine Erstberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Tipp: Weitere Informationen bietet der Flyer „Für eine moderne Personalpolitik im Mittelstand“ (PDF, 747 KB) und die unternehmensWert:Mensch-Website.