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EÜR-News: Kein Pardon: Anlage EÜR Pflicht für alle!

EÜR-News: Kein Pardon: Anlage EÜR Pflicht für alle!

Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 müssen alle Selbstständigen und Unternehmer ihren Gewinn auf Grundlage der amtlichen „Anlage EÜR“ ermitteln. Außerdem sind jetzt ausnahmslos alle Geschäftsleute verpflichtet, ihre Einnahmenüberschussrechnung auf elektronischem Weg ans Finanzamt zu übermitteln. Bislang durften Selbstständige und Kleingewerbetreibende mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro die Form ihrer EÜR selbst wählen und sie bei Bedarf per Post ans Finanzamt schicken.

Die Vereinfachung für kleine Unternehmen wurde nun endgültig abgeschafft. Darauf hat das Bundesfinanzministerium bei der Vorstellung des EÜR-Formulars für das Jahr 2017 ausdrücklich hingewiesen. Ausnahmen von der Pflicht zur „elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz“ sind gemäß § 150 Abs. 8 Abgabenordnung künftig nur noch in seltenen Härtefällen möglich.

Einnahmen-Überschussrechnung erstellen in WISO MeinBüro

Die elektronische EÜR-Datenübertragung muss zudem in „authentifizierter Form“ erfolgen. Für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer ist das zum Glück kein Neuland: Die dafür erforderliche elektronische Steuersignatur (in Form der Elster-„Zertifikatsdatei“ oder der Elster-„SmartApp“) nutzen Sie ja bereits für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen.

Alle anderen betroffenen Steuerpflichtigen, die von der Neuregelung betroffen sind, haben die Wahl:

  • Entweder Sie überlassen die Gewinnermittlung und Datenübertragung komplett Ihrem Steuerberater.
  • Oder Sie beschaffen sich möglichst bald eine elektronische Steuersignatur und machen sich mit den komfortablen „Steuer-Auswertungen“ von WISO MeinBüro vertraut.

Wie die Beschaffung der Elster-Steuersignatur vonstattengeht und was dabei zu beachten ist, erklären wir in einer der nächsten Newsletter-Ausgaben.

Die MeinBüro-EÜR

Die eigenhändige Gewinnermittlung auf dem amtlichen EÜR-Formular ist mit WISO MeinBüro zum Glück keine große Hürde. Im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ finden Sie bei Bedarf alle Funktionen, die für eine finanzamts-kompatible Einnahmenüberschussrechnung und die anschließende Datenübertragung erforderlich sind:

EÜR in WISO MeinBüro

Praxistipp: Sofern Sie Ihre Zahlungsvorgänge im laufenden Betrieb den passenden Steuerkategorien und Umsatzsteuersätzen zuordnen, füllt das Programm die Steuerformulare automatisch korrekt aus. Selbst die Abschreibungen und die privaten Nutzungsanteile können dabei berücksichtigt werden.

Sämtliche Steuer-Auswertungen übermitteln Sie direkt über die amtliche Elster-Schnittstelle auf elektronischem Weg ans Finanzamt – inklusive Authentifizierung per digitaler Steuersignatur.

Und gleich noch drei Tipps hinterher:

  • Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist der „Elektronische Pendelordner“ eine große Hilfe. Den finden Sie ebenfalls im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“.
  • Sollte Ihr Berater auf die Nutzung der DATEV-Schnittstelle bestehen, schließt das „DATEV“-Zusatzmodul von WISO MeinBüro die Kommunikationslücke.
  • Ausführlichere Informationen zu den „Steuer-Auswertungen“ können Sie im Kapitel „Steueranmeldungen und Steuererklärungen“ der PDF-Bedienanleitung ab Seite 210 nachlesen.

 

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