Zugegeben: So ein „Anlagenverzeichnis“ ist eigentlich eine denkbar langweilige Sache. Andererseits: Wer seine Betriebsvermögens-Übersicht und die laufenden Abschreibungsbuchungen Jahr für Jahr von Hand erstellt, wird vom smarten MeinBüro-Anlagenverzeichnis begeistert sein. Zumal die Übersicht ganz eng mit dem runderneuerten „Zuordnungsassistenten“ verknüpft ist: Mit dessen Hilfe übernehmen Sie neue Wirtschaftsgüter im Handumdrehen in Ihr Anlagenverzeichnis.
Und wozu das Ganze?
Doch der Reihe nach: Beim Anlagenverzeichnis handelt es sich um die vom Finanzamt geforderte Liste aller „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“. Darin müssen Sie die wichtigsten Informationen über langlebige Vermögensbestandteile (z. B. Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Maschinen etc.) festhalten – insbesondere …
- die Art und Bezeichnung der einzelnen Vermögensbestandteile,
- das Anschaffungsdatum,
- die Netto-Anschaffungskosten und
- der Abschreibungsverlauf.
Das Anlagenverzeichnis (auch „Anlagengitter“ oder „Anlagenspiegel“ genannt) ist bei bilanzierenden Unternehmen gemäß § 284 HGB ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Wichtig: Freiberufler, Selbstständige und andere nicht-buchführungspflichtige Unternehmen müssen das differenzierte Anlagenverzeichnis erst bei einer möglichen Betriebsprüfung vorlegen. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt ein summarisches Anlageverzeichnis: Diese vom Programm automatisch erzeugte Zusammenfassung ist Teil der „Einnahmenüberschussrechnung“, die Sie im Bereich „Finanzen“ – „Steuerauswertungen“ erstellen. Die offiziell „Anlage AVEÜR“ genannte Übersicht ist auf Seite 4 in der EÜR enthalten:
Informative Stammdaten-Liste
Das komplette MeinBüro-Anlagenverzeichnis mit der Liste aller einzelnen Wirtschaftsgüter finden Sie dagegen im Arbeitsbereich „Stammdaten“ – „Anlagenverzeichnis“:
Praxistipp: Der schnellste Weg zu ausführlichen Informationen zu den einzelnen Wirtschaftsgütern führt über das „Anlagenstammblatt“. Das Stammblatt öffnen Sie über die Schaltfläche „Anlagenstammblatt drucken F4“ am unteren Seitenrand:
Ob Sie diese Übersicht nur zu Informationszwecken aufrufen oder bei Bedarf drucken, exportieren und / oder per E-Mail verschicken, bleibt Ihnen überlassen. Mit „Schließen F12“ beenden Sie die Druckvorschau und landen wieder im Anlagenverzeichnis.
Wenn Sie dort einen der Einträge per Doppelklick öffnen (oder auf die Schaltfläche „Bearbeiten F11“ klicken), erhalten Sie im Dialogfenster „Anlagengut Neu / Bearbeiten“ Zusatzinformationen über …
- die Nutzungsdauer (= Abschreibungsdauer),
- die steuerliche Art des Anlagengutes,
- die Abschreibungskategorie sowie
Angaben über Zu- oder Abgänge wie nachträgliche Wertsteigerungen (z. B. Zubehör oder Erweiterungen) oder auch den Zeitpunkt eines eventuellen Verkaufs („Abschaffung“):
Nicht wundern: Obligatorischer GoBD-Warnhinweis
Bitte beachten Sie: Beim Aufruf der Detailinformationen über einzelne Wirtschaftsgüter erscheint unter Umständen ein Hinweisfenster mit der Frage: „Die Änderungen betreffen eine abgeschlossene Periode. Die Buchung liegt mindestens 30 Tage zurück. Wollen Sie trotzdem fortfahren?“
Diese Warnung bezieht sich ausschließlich auf Änderungen: (Stichwort „GoBD“: Schutz vor nachträglichen Änderungen). Falls Sie die Details einzelner Anlagengüter lediglich zu Informationszwecken öffnen möchten, können Sie das selbstverständlich gefahrlos tun.
Abschreibungsverlauf einsehen
Außerdem lässt sich dem Dialogfenster „Anlagengut Neu / Bearbeiten“ der konkrete Abschreibungsverlauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes entnehmen. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche „Abschreibungsdetails F2“. Dort finden Sie Angaben über …
- die gewählte Abschreibungsart,
- eventuelle Sonderabschreibungen und Kürzungsbeträge sowie
- eine Übersicht über den Abschreibungsverlauf mit den jährlichen Abschreibungsbeträgen,
- die bis zum Jahresende jeweils aufgelaufene Summe aller Abschreibungen (= kumulierte“ Abschreibungen) sowie
- den Restwert am betreffenden Jahresende.
Lektüretipp: Falls das Thema Abschreibungen gänzlich neu für Sie ist, lohnt sich ein Blick auf unseren Grundlagenbeitrag „Abschreibungen buchen: Gar nicht so kompliziert“. Außerdem finden Sie in den Dialogfenstern des Anlagenverzeichnisses an mehreren Stellen weiterführende „Hinweis…“-Links: Wenn Sie daraufklicken, landen Sie direkt im Abschreibungs-Kapitel der Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern und Buchführung“.
Soweit ein erster Überblick über das eingebaute MeinBüro-Anlagenverzeichnis. Bleibt die Frage:
Wie kommen Neuanschaffungen ins Anlagenverzeichnis?
Die Aufnahme neuer Anlagegüter ins Anlagenverzeichnis ist grundsätzlich auf zweierlei Wegen möglich:
- Direkt im Zahlungsvorgang (unter „Finanzen“ – „Zahlungen Bank / Kasse“), wenn Sie die Bezahlung einer Neuanschaffung buchen.
- Oder per Mausklick auf die Schaltfläche „Neu F10“ im Arbeitsbereich „Stammdaten“ – „Anlagenverzeichnis“.
Fangen wir mit der (weniger empfehlenswerten) zweiten Möglichkeit an: Der Weg über die Stammdaten-Verwaltung ist nur bei nachträglicher Erfassung von Wirtschaftsgütern sinnvoll und erforderlich. Zum Beispiel dann, wenn Sie WISO MeinBüro erst seit diesem Jahr einsetzen und die bereits vorhandenen Anschaffungen aus den Vorjahren in Ihr Anlagenverzeichnis übernehmen möchten.
Wenn Sie hingegen im laufenden Jahr ein langlebiges Wirtschafsgut einkaufen, können Sie sich den Umweg über die Stammdaten-Verwaltung normalerweise sparen. Dann erledigen Sie die Aufnahme ins Anlagenvermögen in einem Aufwasch direkt im Zahlungsvorgang. Der kürzlich runderneuerte Zuordnungsassistent sorgt dafür, dass …
- der Einkauf eines Anlagegutes,
- dessen umsatzsteuerliche Verbuchung und
- die Übernahme ins Anlagenvermögen
… mit ein paar Mausklicks erledigt ist. Wohlgemerkt inklusive automatischer Abschreibungs-Berechnung und steuerlicher Berücksichtigung aller Abschreibungen über die komplette Nutzungsdauer!
Weiterer Vorteil der Übernahme per Zuordnungsassistent: Das Programm übernimmt Ihre Anschaffungen auf diese Weise von vornherein korrekt in die aussagekräftigen „Summen- und Saldenlisten“. Dieses Buchführungs-Tool steht Ihnen im Bereich „Finanzen“ als Teil der „Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ zur Verfügung.
Ausblick: Die einzelnen Schritte vom Zuordnungsassistent zum Anlagenverzeichnis erläutern wir in Teil 2 des Beitrags über das „Profi-Anlagenverzeichnis mit eingebauter Abschreibungs-Automatik“.