In der Juni-Ausgabe haben wir über die Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 ausführlich berichtet. Versprochen ist versprochen: Seit 1. Juli steht das MeinBüro-Update zum Download bereit. In der aktuellen Programmversion 20.03.05.002 finden Sie im „Datei“-Menü den zusätzlichen Menüpunkt „Assistent zur Steuersenkung“. In einem Video haben wir Ihnen die Funktionen des Assistenten zur Steuersenkung ausführlich vorgestellt.
Bitte beachten Sie: Sollte beim MeinBüro-Programmstart kein Hinweis auf den neuen Steuerassistenten erscheinen, arbeiten Sie noch nicht mit der jüngsten Softwareversion. In dem Fall sorgen Sie per Mausklick auf „Hilfe“ – „Online-Update“ für schnelle Abhilfe.
Intelligente Umstellungsautomatik
Der Assistent zur Steuersenkung nimmt Ihnen den größten Teil der Umstellungsarbeiten ab. So sorgen Sie im Handumdrehen dafür, dass in Ihren …
- Angeboten und Rechnungen,
- Artikelstammdaten und Preislisten,
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen,
- Registrierkassen sowie
- Verträgen
… auch weiterhin die korrekten Mehrwertsteuersätze berücksichtigt werden.
Zur Erinnerung:
- Ausschlaggebend für die Entstehung der Steuer und damit die Wahl des passenden Steuersatzes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
- Für Lieferungen und Leistungen im Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gelten die vorübergehend gesenkten Steuersätze: Regelsteuersatz: 16% bzw. Ermäßigter Steuersatz: 5%.
Am 1. Januar 2021 treten dann voraussichtlich wieder die bisherigen Steuersätze in Kraft (19% und 7%).
Bei Bedarf: Manuelle Umstellung
Selbstverständlich können Sie die Mehrwertsteuer-Voreinstelllungen und die Wahl des jeweils passenden Steuersatzes in jedem Einzelfall eigenhändig vornehmen. Die manuellen Voreinstellungen erledigen Sie unter „Stammdaten“ – „Meine Firma“ im Abschnitt „Einstellungen“ – „Steuer-Einstellungen“ im Abschnitt „Mehrwertsteuer-Einstellungen ab 2007“:
Auf Vorgangsebene wählen Sie den passenden vollen oder ermäßigten Steuersatz bei Bedarf auf der Registerkarte „Erweitert“ manuell aus:
Mit WISO MeinBüro sind eigenhändige Änderungen des Steuersatzes zum Glück nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich.
MeinBüro Assistent zur Steuersenkung
Dafür sorgt der Assistent zur Steuersenkung, den Sie direkt beim Programmstart oder über den Menüpunkt „Datei“ aufrufen. Das Umstellungs-Tool verfügt über vier Registerkarten:
- Im Register „Allgemein“ ändern Sie die „Standard Mehrwertsteuereinstellungen“ mithilfe der Schaltfläche „Standard auf 16% und 5% setzen“. Im Januar 2021 machen Sie die Umstellung per Mausklick auf „Standard auf 19% und 7% setzen“ einfach wieder rückgängig.
- Im Register „Artikelpreise“ können Sie Ihre bis Ende Juni 2020 geltenden Artikelpreise sichern, um sie dann Anfang 2021 mit einem einzigen Mausklick wieder zu reaktivieren. In der Zwischenzeit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihre bisherigen Bruttopreise beibehalten oder die Steuersenkung an Ihre Kunden weitergeben.
- Im Register „Kasse / POS“ können Händler einen prozentualen „Pauschalrabatt“ für ihre MeinBüro-Registrierkasse festlegen. So ersparen Sie sich das aufwendige Neuauszeichnen des gesamten Ladensortiments. Stattdessen gewähren Sie Ihren Kunden an der Ladenkasse einen prozentualen Nachlass auf den Gesamtpreis des Einkaufs.
- Wenn Sie mit dem MeinBüro-Modul Verträge arbeiten, bietet Ihnen der Assistent zur Steuersenkung im gleichnamigen Register die Möglichkeit, die Steuersätze in den „Vorlagen für Rechnungspositionen“
Weiterführende Informationen zur Mehrwertsteuersenkung und zum praktischen MeinBüro-Assistenten finden Sie auf folgenden Seiten:
- Stichtag: 1. Juli 2020: Befristete Mehrwertsteuer-Senkung
- Video-Tutorial: Assistent zur Steuersenkung
- FAQ-Sammlung zur Mehrwertsteuersenkung 2020