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Corona-News: Umfangreiches Konjunkturprogramm für Unternehmen

Die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes sind noch längst nicht bei allen Selbstständigen und kleinen Unternehmen angekommen. Deshalb hat die Bundesregierung die Ende September auslaufende Antragsfrist für betriebliche Fixkostenzuschüsse bis 31.12.2020 verlängert. Änderungen an den Vergabebedingungen sind bislang nicht geplant. Die Einzelheiten können Sie im MeinBüro-Blog nachlesen.

Auch die teilweise Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht wurde verlängert. Angesichts dieser kurzfristigen Maßnahmen und der viel diskutierten Mehrwertsteuersenkung nahezu unbeachtet blieben die Inhalte des umfangreichen Corona-Konjunkturprogrammes. Dessen Details sind im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz enthalten.

Konjunkturprogramm

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung: In den Jahren 2020 und 2021 ist eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen in Höhe von 25% pro Jahr auf bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig. Dabei darf die degressive AfA maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung betragen.

Bitte beachten Sie: Obwohl die degressive AfA seit Jahren außer Kraft gesetzt ist, unterstützt WISO MeinBüro die attraktive Abschreibungsart von Hause aus. Wenn Sie Anlagevermögen neu anschaffen, aktivieren Sie dazu in den Abschreibungsdetails die Option degressive Abschreibung. Das Programm schlägt daraufhin sogar automatisch den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel der Abschreibungsart vor:

Abschreibungsdetails

 

Ausführliche Informationen zum Buchen von Abschreibungen finden Sie im MeinBüro-Lexikon unter der Überschrift An- und Verkauf von Betriebsvermögen.

  • Höhere Anrechnung von Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommensteuer: Der Gewerbesteuer-Anrechnungsfaktor steigt von 3,8 auf 4,0. Bis zu einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400% stellt die Gewerbesteuer für Personengesellschaften und Einzelunternehmer unterm Strich keine finanzielle Belastung mehr dar. Nimmt man den Solidaritätszuschlag hinzu, müssen Gewerbebetriebe erst ab einem Hebesatz von ca. 420% mit einer zusätzlichen Steuerlast rechnen. Hinzu kommt der…
  • Erhöhte Schuldzins-Freibetrag: Der Freibetrag für die Hinzurechnung von Schuldzinsen und anderen Finanzierungskosten auf den Gewerbeertrag wurde ab 2020 rückwirkend auf 200.000 Euro (bislang: 100.000 Euro) angehoben.
  • Verlängerte IAB-Auflösungsfrist: Für Investitionsabzugsbeträge (IAB), die 2020 zur Auflösung anstehen, ist die Auflösungsfrist von drei auf vier Jahre verlängert worden.
  • Rückzahlung von Steuervorauszahlungen: Ausführlichere Informationen finden Sie im MeinBüro-Blogbeitrag zur Corona-Liquiditätshilfe.
  • Steuerlicher Verlustrücktrag: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf 5 Millionen Euro angehoben. Zusammenveranlagte Paare können Verlustrückträge sogar bis zu 10 Millionen Euro geltend machen. Ein Verlustrücktrag kann bereits vorab mit der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden.
  • Spätere Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeitsfrist der Einfuhrumsatzsteuerwurde um sechs Wochen verlängert
  • Höhere steuerliche Forschungszulage: Zwischen Juli 2020 und Juni 2026 beträgt die maximale steuerliche Forschungszulage pro Unternehmen und Jahr 4 Millionen Euro (bislang: 2 Millionen Euro).

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Bitte beachten Sie: Die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf Ihren Betrieb besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

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