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Insolvenz

Geschäftsideen sind nicht geschützt

Gefällt Ihnen das Geschäftskonzept, der Marketing-Einfall, die neue Vertriebsform eines anderen Unternehmens? Bedienen Sie sich – das ist erlaubt. Umgekehrt besteht der beste Schutz Ihrer eigenen großartigen Geschäftsidee in der zügigen, durchdachten Umsetzung. Denn die Rechtslage ist eindeutig: gute Einfälle sind nicht geschützt. Fremde Ideen darf man übernehmen, anpassen oder abwandeln. Tabu ist nur die unerlaubte Aneignung fremder Patente, Marken, Designs oder Urheberrechte.

Ideenklau ist legal – auch Geschäftsideenklau

Auch wenn es überraschen mag, ist die Rechtslage eindeutig: Ideen an sich sind nicht geschützt.

  • Sie sind auf eine großartige Geschäftsidee gestoßen – die jemand anders vor Ihnen hatte? Dann hindert sie nichts daran, die Idee für Ihre eigene Gründung oder für Ihr Unternehmen zu übernehmen.
  • Umgekehrt können Sie eigene innovative Ideen nicht wirklich schützen lassen. Schutzansprüche beziehen sich nie auf abstrakte Einfälle oder allgemeine Konzepte, sondern stets auf konkrete Umsetzungen und Ausgestaltungen: auf bestimmte Namen oder Marken, auf technisch detailliert beschriebene Patente und Gebrauchsmuster, auf in bestimmter Form gestaltete Designs und Geschmacksmuster sowie auf konkrete urheberrechtliche Werke (wie Texte, Bilder, Fotos, Filme, Grafiken sowie Software-Code).
  • Der Missbrauch fremder Geschäftsgeheimnisse ist zwar verboten. Aber eine Idee an sich ist kein Geschäftsgeheimnis. Dazu zählt nur konkretes Know-how wie Pläne, Datenbanken, Rezepturen, Kundenlisten, Preiskalkulationen und ähnliches mehr. Außerdem verlangt das Geschäftsgeheimnisgesetz, dass diese Informationen aktiv geschützt werden.
  • Fazit: Man sollte gute Ideen möglichst schnell und tatkräftig in erfolgreiche Geschäftskonzepte umsetzen und konsequent verwirklichen. Nutzen Sie Ihren Vorsprung auf dem Weg zum Erfolg!

Begrenzter Schutz: Vertraulichkeitsvereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Wettbewerbsrecht

Einen gewissen Schutz bieten zwei vertragliche Instrumente. Sie greifen gegenüber Verhandlungs- und Geschäftspartnern sowie gegenüber Mitarbeitern. Außerdem bietet das Wettbewerbsrecht in bestimmten Fällen eine Handhabe.

  • Wenn Sie eine gute Idee gemeinsam mit Partnern umsetzen wollen, kann ein „Non Disclosure Agreement“ den Ideenklau verhindern. Eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet Geschäfts- und Verhandlungspartner zum Stillschweigen über das, was sie im Zuge von Gesprächen erfahren. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe fällig. Allerdings möchte nicht jeder potenzielle Vertriebspartner oder Kapitalgeber ein solches NDA unterzeichnen. Außerdem muss der Anspruch im Fall eines Verstoßes erst einmal durchgesetzt werden. Dabei liegt die Beweislast bei Ihnen. Weitere Informationen stehen im Beitrag „Was ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)?“.
  • Ihre Mitarbeiter können Sie zumindest in begrenztem Rahmen durch eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag vom Ideenklau abhalten. Darin wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf. Allerdings muss das Verbot inhaltlich festgelegt sein, es darf nicht länger als zwei Jahre gelten, keine unangemessene Benachteiligung darstellen und es muss durch eine Entschädigung ausgeglichen werden, mindestens in Höhe der Hälfte des Gehalts ( 74 HGB). Nachahmer aus dem eigenen Haus können sie damit nicht wirklich verhindern.
  • Schließlich bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in manchen Fällen eine Handhabe gegen Ideenklau. Der Mitbewerberschutz beschränkt sich allerdings auf Fälle, in denen Konkurrenten unfair vorgehen: so verbietet 3 Abs. 4 UWG Nachahmungen von Waren oder Dienstleistungen, wenn Kunden dabei über die Herkunft getäuscht werden, die „Wertschätzung“ des Originals „unangemessen“ ausgenutzt wird, oder wenn das Know-how dafür „unredlich“ erlangt wurde. Diese Regelung lässt viel Raum dafür, fremde Geschäftsideen zu übernehmen.

 Ideen sind frei – geistiges Eigentum wird vom Gesetz geschützt

Das Gesetz kennt kein Schutzrecht auf Geschäftsideen. Es gewährt jedoch Schutzrechte für immaterielles Vermögen, das heißt gegen die unerlaubte Übernahme von konkreten Umsetzungen und Ausgestaltungen.

Gesetzlich geschützt sind:

  • Patente und Gebrauchsmuster: Dabei geht es um technische Erfindungen und technische Verfahren. Einfälle und Innovationen nicht-technischer Art lassen sich nicht per Patentrecht schützen. Der Schutz setzt eine Eintragung voraus, entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Patentamt (EPO). Patente und Gebrauchsmuster sind einander recht ähnlich, Unterschiede bestehen vor allem in Bezug auf die Eintragung.
  • Marken und Kennzeichen: Marken, Namen von Unternehmen oder Produkten, Werktitel und Herkunftsangaben können geschützt sein. Dann dürfen Wettbewerber sie nicht nutzen. Markenansprüche können auf einer Eintragung z. B. im deutschen oder europäischen Markenregister beruhen. Der Schutz kann aber auch ohne Eintragung bestehen, etwa weil das andere Unternehmen den Produktnamen als erstes verwendet hat. Neben Wortmarken gibt es unter anderem auch Bildmarken, Wort-Bild-Marken, Tonmarken und dreidimensionale Marken.
  • Designs und Geschmacksmuster: zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen von Produkten, Verpackungen und Bauteilen können durch eine Registereintragung geschützt werden, einschließlich des Aussehens von Schriftzeichen oder Symbolen. Auch dafür gibt es sowohl ein deutsches Register beim DPMA als auch eine EU-weite Eintragungsmöglichkeit (EUIPO). Der Schutz erstreckt sich auf Nachahmungen mit gleichem oder sehr ähnlichem Erscheinungsbild.
  • Filme, Fotos, Bilder, Texte, Software und andere kreative Werke: Urheberrechtlicher Schutz setzt in Deutschland keine Eintragung voraus. Es genügt, wenn der Urheber (Autor, Fotograf, Grafiker, Programmierer etc.) nachweisen kann, dass das Werk von ihm stammt.

Fazit: Ideen lassen sich nur schwer schützen. Deshalb sollte man sie umsetzen!

Sie sind auf eine großartige Geschäftsidee gestoßen – die jemand anders hatte? Machen Sie die Idee zur Ihrer eigenen. Das ist nicht nur legal, es ist auch moralisch in Ordnung. Ohne die Übernahme guter Ideen würde die Steinzeit heute noch andauern. Aufpassen müssen Sie allerdings bei der Übernahme konkreter Umsetzungen: Produktbezeichnungen und Markennamen, Designs und technische Verfahren, Bilder und Texte.

Sie hatten selbst eine großartige Idee und wollen verhindern, dass andere davon profitieren?

1934 kam ein Geschäftsmann in Fort Worth in Texas auf die Idee, Waschmaschinen für die Allgemeinheit aufzustellen. Die Idee wurde prompt von anderen nachgeahmt, Waschsalons gab es bald überall. Der Erfinder des Konzepts wurde trotzdem wohlhabend. Man kann eine Ideen nicht einsperren – jedenfalls dann nicht, wenn man selbst profitieren möchte. Man kann sie allerdings zügig umsetzen und dabei so gut sein, dass man die Konkurrenz dauerhaft auf Abstand hält.

Zwei Tipps zum Weiterlesen:

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