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Wie Sie ein Gewerbe anmelden?

Gewerbe anmelden – So geht’s

Sie möchten ein Gewerbe anmelden und fragen sich, wie genau dieser Prozess abläuft? Oft ist es einfacher als gedacht, und in einigen Fällen ist es sogar möglich, sich den Schritt der Gewerbeanmeldung zu sparen. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie zur Anmeldung eines Gewerbes wissen müssen.

Wie melde ich ein Gewerbe an? Alle wichtigen Schritte auf einen Blick

Nicht alle selbstständigen Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler beispielsweise müssen kein Gewerbe anmelden und können sich direkt an das Finanzamt wenden. Auch Tätigkeiten in der sogenannten “Urproduktion” wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Bergbau sowie Jagd, Viehzucht und Fischerei sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.

Aber Achtung: Übernehmen Sie einen bestehenden Gewerbebetrieb, gründen eine neue Zweigstelle, ändern die Rechtsform Ihres Gewerbes oder nehmen neue Gesellschafter auf, ist der Gang zum Gewerbeamt unumgänglich. Dies gilt ebenfalls für Nebenberufler oder wenn Sie als Student oder Rentner ein zusätzliches Einkommen generieren möchten, zum Beispiel durch einen Online-Shop.

Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?

Für bestimmte Gewerbe ist vor der Anmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Dies betrifft unter anderem:

  • Handwerker
  • Gastronomiebetreiber
  • Immobilienmakler
  • Versicherungsvermittler
  • Betreiber von privaten Pflegeeinrichtungen
  • Handel mit Tieren, Waffen oder Sprengstoffen
  • Transportunternehmen, Taxiunternehmen und Fahrschulen

Informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle für Gewerbeanmeldungen, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Gewerbe gelten.

Wer ist für meine Gewerbeanmeldung zuständig?

Die zuständige Stelle variiert regional und kann auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesehen werden. In Köln beispielsweise finden Sie die Informationen unter dem Bereich Gewerbeanmeldungen auf der städtischen Webseite.

> Bei der Stadt Köln zum Beispiel sieht das so aus.

Ihre Daten leitet das „Gewerbeamt“ dann an das Finanzamt und die IHK weiter. Sie sind allerdings trotzdem dazu verpflichtet, sich auch selbst beim Finanzamt anzumelden. Außerdem – abhängig von der Art Ihres Gewerbes – möglicherweise bei einer Kammer und/oder Berufsgenossenschaft. Auch hier erinnern wir an den „Spezialfall“ Handwerker.

Als Antragsteller bekommen Sie dann Post vom Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer für Ihr Gewerbe zuteilt. Darüber hinaus können Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen.

In manchen Regionen können sich Gründer Ihren Gewerbeschein auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abholen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Um sich auf die Anmeldung vorzubereiten, sollten Sie sich die benötigten Dokumente noch einmal vergegenwärtigen und vorbereiten. Neben der bereits angesprochenen Gewerbeerlaubnis für bestimmte Berufszweige benötigen Sie das auszufüllende Anmeldeformular. Das können Sie natürlich gut vorbereiten, einen Vordruck finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.

Unter anderem müssen Sie in diesem Formular den Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit angeben. Wir empfehlen, die Art der Tätigkeit nicht allzu eng zu fassen – so sparen Sie sich später den Aufwand einer Änderung.

Wer sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt, muss dem Gewerbeamt einen entsprechenden Auszug aus dem Register vorlegen.

Außerdem brauchen Sie natürlich Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis, ausländische Staatsangehörige benötigen darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung inklusive der Erlaubnis, ein Gewerbe anmelden zu dürfen.

Was kostet mich die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren zwischen 20 und 60 Euro, abhängig von Ihrer Gemeinde oder Stadt.Nach der Anmeldung sollten Sie außerdem Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer aufnehmen, da hier eventuell Mitgliedsbeiträge anfallen. Darüber hinaus sollten Sie sich auf die Zahlung der Gewerbesteuer einstellen.

Für weitere Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung empfehlen wir unsere Artikel zu Buchführungspflichten und Tipps für Mitarbeiterboni.

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