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Gewerbliche Schutzrechte: Wie Sie Ihre Ideen schützen

Gewerbliche Schutzrechte: Wie Sie Ihre Ideen schützen

Es passiert schnell, dass erfolgreiche Geschäftsideen kopiert werden. Und sicher wollen Sie nicht, dass jemand Ihren (Firmen-)Namen oder Ihre Domain für seine Zwecke nutzt. Daher sollten Sie rechtzeitig darüber nachdenken, ob Sie gewerbliche Schutzrechte geltend machen können und wollen, um Ihre Ideen zu schützen. Wir haben Ihnen grundlegende Informationen und erste Anlaufstellen zum Thema gewerbliche Schutzrechte zusammengestellt:

Welche Schutzrechte gibt es?

Die gewerblichen Schutzrechte im engeren Sinn umfassen:

  • Schutzrechte auf Patente oder Gebrauchsmuster für Erfindungen. Ein Patent schützt Ihre Geschäftsidee oder technische Erfindung für einen Zeitraum von 20 Jahren, in denen Sie ein Exklusivrecht für die Verwertung dieser Idee zugesichert bekommen. Das Gebrauchsmuster dagegen gilt nur für zehn Jahre, kann aber schneller und kostengünstiger angemeldet werden.
  • Das Schutzrecht auf Marken. Eine Marke bezeichnet ein Produkt oder eine Dienstleistung und kann aus Schriftzeichen, Abbildungen oder auch akustischen Elementen bestehen, deren Besonderheiten Sie mit einer Markenanmeldung schützen können. Diese gilt für zehn Jahre, kann aber verlängert werden. Es gibt verschiedene Klassen von Waren und Dienstleistungen, denen Sie Ihre Marke zuordnen müssen. Je mehr Klassen das bei Ihrer Marke sind, desto teurer wird die Anmeldung. Darunter fallen auch Logos oder ganze Werbeslogans.
  • Den Designschutz. Er bezieht sich auf das Design eines Produkts und kann ebenfalls immer wieder verlängert werden. Es schützt Farbe und Form eines Produkts. Das kann ein Gegenstand sein, schließt aber etwa auch Grafiken ein.

Darüber hinaus können auch Ihre Geschäftsbezeichnung, Ihr Firmenname sowie die Domain Ihrer Website geschützt sein, das ist aber keine Selbstverständlichkeit!

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Die Antragsunterlagen für die Anmeldung des jeweiligen Schutzrechts erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).  Hier können Sie nationale Schutzrechte geltend machen.

Auf internationaler Ebene sind das Europäische Patentamt (EPA) oder die Intellectual Property Organization (WIPO) zuständig.

Für die Anmeldung müssen Sie Gebühren entrichten, die je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch ausfallen. Auch die Verlängerung des Markenschutzes oder eines Patents verursacht jedes Mal weitere Kosten

Wo kann ich mich über bestehende Schutzrechte informieren?

Im Vorfeld einer Patent- oder Markenanmeldung sollten Sie recherchieren, ob Ihre Idee überhaupt wirklich neu ist. Zwar nimmt das DPMA bei der Patentanmeldung eine Sachprüfung vor, aber selbstverständlich müssen Sie Ihren Antrag entsprechend vorbereiten und formulieren.

Bei den anderen Schutzrechten wird nur formal geprüft. Sie müssen selbstständig Sorge tragen, dass Sie keine bestehenden Rechte verletzen. Ist das der Fall, verlieren Sie im besten Fall Zeit und Geld für einen erfolglosen Antrag. Anderenfalls drohen auch rechtliche Konsequenzen.

Als erste Anlaufstelle sollten Sie sich auch hier an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden, das verschiedene Datenbanken bereitstellt und Ihnen weitere Informationen für Ihr Vorgehen geben kann.

Dieses kann die Recherche auch kostenpflichtig für Sie übernehmen, oder Sie wenden sich an einen Patentanwalt.

Wie kann ich gewerbliche Schutzrechte verwerten?

Die Zahl der angemeldeten Patente nimmt mit jedem Jahr zu, es werden aber nur unter zehn Prozent auch wirtschaftlich verwertet. Wer eine wirklich gute Idee hat, kann darüber nachdenken, einen Lizenznehmer zu finden.

Hierfür sollten Sie vor allem den ökonomischen Nutzen Ihrer Entwicklung gut präsentieren können.

Achtung: Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn sie der Öffentlichkeit zuvor weder mündlich noch schriftlich zugänglich gemacht wurde. Eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift oder eine Messepräsentation im Vorfeld würden also dazu führen, dass Sie kein Patent anmelden können!

Was gibt es bei Geschäftsbezeichnung, Firmenname und Domain zu beachten ?

Bei der Eintragung ins Firmenregister erhalten Firmennamen automatisch einen Schutz im Bereich des zuständigen Amtsgerichts. Sie sollten aber selbst nachprüfen, ob nicht in einem anderen Zuständigkeitsgebiet bereits ein Unternehmen mit dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Namen tätig ist. Sollte dieses Unternehmen auch überregional tätig sein, ist sein Name geschützt und Sie müssen einen anderen Unternehmensnamen finden.

Sie selbst machen den Schutz Ihres Namens für geschäftliche Zwecke auch dann schon geltend, wenn Sie diesen in Ihrem Geschäftsverkehr gebrauchen. Daher unterliegt Ihre Geschäftsbezeichnung auch ohne Handelsregister-Eintrag bereits einem gewissen Schutz. Wenn es zwischen Unternehmen zu Unklarheiten und zum Streit kommen sollte um das Recht an einem Namen, ist die Frage nach der Verwechslungsgefahr entscheidend.

Ihren Firmennamen können Sie auch als Marke sichern, was den Schutz definitiv erhöht. Dieser Markenschutz gilt auch für die Domain Ihrer Internetseite. Zwar darf jede Domain nur einmal vergeben werden, die Registrierung einer Domain verbietet es anderen aber noch nicht automatisch, eine gleichlautende Bezeichnung zu verwenden. Wenn Sie also beispielsweise eine Domain wie kuhlekola.de registrieren, könnte ein anderes Unternehmen unter der Bezeichnung “KuhleKola” Werbung schalten. Und umgekehrt kann es Ihnen passieren, dass jemand Ihnen die zu Ihrem Namen passende Domain wegschnappt. Hier sind Sie mit einem geschützten Namen auf der sicheren Seite.

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