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„Gewinnrückgang? Steuervorauszahlungen anpassen!“ ist gesperrt Gewinnrückgang? Steuervorauszahlungen anpassen!

Gewinnrückgang? Steuervorauszahlungen anpassen!

Mit dem Jahresabschluss für 2016 können Sie sich noch ein paar Monate Zeit lassen. Die Steuer-Deadline endet ja erst Ende Mai 2017. Falls Sie sich von einem Steuerberater unterstützen lassen, können Sie sich sogar bis Jahresende Zeit lassen. Trotzdem: Ein kurzer Blick auf die Vorjahres-Gewinnentwicklung ist schon jetzt möglich und sinnvoll. Das gilt vor allem dann, wenn denn das letzte Jahr nicht ganz so berauschend gelaufen ist.

Falls Ihr Einnahmenüberschuss des Jahres 2016 unter dem von 2015 lag, sind Ihre laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen wahrscheinlich zu hoch. Dadurch gewähren Sie dem Fiskus ein zinsloses Darlehen. Das muss nicht sein: Sie können Ihre Steuervorauszahlungen an die tatsächliche Ertragslage anpassen. Einen bestimmten Termin gibt es dafür nicht. Der Jahresbeginn bietet sich aber an.

Falls Sie in 2016 einen Gewinnrückgang hinnehmen mussten (oder Ihr zu versteuerndes Einkommen aus anderen Gründen gegenüber 2015 gesunken ist), können Sie beim Finanzamt die Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen. Ein formloses Schreiben genügt: Darin teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Ihr Einnahmenüberschuss voraussichtlich unter dem Gewinn liegen wird, der Ihren Vorauszahlungen zugrunde liegt. Normalerweise stimmt das Finanzamt dem Antrag auf Senkung der Steuervorauszahlungen kommentarlos zu. Sie bekommen dann automatisch einen geänderten „Vorauszahlungsbescheid über Einkommensteuer“ zugeschickt.

Bestätigungen von dritter Seite (z. B. die BWA vom Steuerberater) sind im Normalfall nicht erforderlich. Auch Buchhaltungs-Unterlagen müssen Sie nicht unbedingt mitschicken. Sofern sich besonders gravierende Änderungen ergeben haben, kann Ihr Finanzamts-Sachbearbeiter aber Nachweise über die vorläufige Gewinnermittlung von Ihnen verlangen.

Vorläufige Turbo-EÜR

Falls Sie Ihre Steuerangelegenheiten mit WISO MeinBüro erledigen, ist das wie üblich mit ein paar Mausklicks erledigt: Im Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ finden Sie den Reiter „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“. Dort wählen Sie das Jahr 2016 aus und klicken auf die Schaltfläche „Aktualisieren“:

Steuervorauszahlungen

Per Mausklick auf „Drucken“ bringen Sie die EÜR-Auswertung zu Papier.

Bitte beachten Sie: Die interne EÜR-Buchhaltungsliste berücksichtigt nur die laufenden Buchungen des betreffenden Jahres. Wenn Sie genauere Zahlen vorlegen wollen, können Sie unter „Finanzen – Steuer-Auswertungen“ alternativ auch eine vorläufige „Einnahmenüberschussrechnung“ für das Jahr 2016 erstellen. In dem Fall berücksichtigt das Programm auch die Abschreibungen und andere Abschlussbuchungen (soweit sie bereits erstellt worden sind).

Die Details Ihres Einzelfalls besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder fragen direkt beim Finanzamt nach.

Hinweis

Überblick: Die wichtigsten Jahres-Steuertermine

Einkommensteuer-Vorauszahlungen
am 10. März / 10. Juni / 10. September / 10. Dezember

Umsatzsteuer-Voranmeldungen
am 10. jedes Monats (Monatszahler)
am 10. Januar / 10. April / 10. Juli / 10. Oktober (Quartalszahler)

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
am 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Lohnsteuer-Anmeldung
am 10. jedes Monats

 

 

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