Alle Welt redet von der Digitalisierung. Wer nicht mitmacht, wird abgehängt. Klar.
Klar? Was genau verbirgt sich denn überhaupt hinter der vielzitierten „Wirtschaft 4.0“? Mit dem konsequenten Einsatz von Automation und Robotik in der Industrie, verbesserter Daten-Infrastruktur und intensiverer betrieblicher Nutzung sozialer Medien wird es ja kaum getan sein.
Und vor allem: Was genau bedeutet die „ständig fortschreitende Digitalisierung“ für den betrieblichen Alltag kleiner und mittlerer Unternehmen? Genau hier setzt das Förderprogramm go-digital des Bundeswirtschaftsministeriums an. Am Beispiel eines bis vor kurzem weitgehend analogen Konfektionsschneider illustriert der Förder-Flyer die Idee dahinter: Die Köpermaße seiner Kunden nahm der Herrenausstatter bei jeder Bestellung neu ab und hielt sie handschriftlich auf Karteikarten fest – und das sogar bei Stammkunden.
Auf aktive Neukundengewinnung verzichtete der Herrenausstatter ganz. In seiner Schneiderei 4.0 sorgt eine spezielle Tablet-App für die Erfassung und Speicherung der Kundenmaße. Verknüpft mit seinem neuen Online-Shop bilden die digitalen Kundenmaße die Grundlage für zusätzliche „maßgeschneiderte“ Geschäftsfelder wie einem Smoking-Verleih und dem Verkauf von Markenaccessoires. Das Auftragsvolumen konnte so in kurzer Zeit verdreifacht werden.
Der von go-digital geförderte Neustart eines traditionellen Handwerksbetriebs kam ganz sicher keine Raketentechnik – für einen konservativen Herrenausstatter war es trotzdem eine stille Revolution.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, das Erschließen neuer Kunden und Märkte mithilfe digitaler Medien und Strategien und die Sicherheit der dafür erforderlichen IT-Systeme. Konkret bedeutet das:
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen:
Ziel ist es, die betrieblichen Arbeitsabläufe soweit möglich und sinnvoll zu digitalisieren und sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren. Das kann durch Einführung von E-Business-Softwarelösungen erfolgen, z.B. für Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme oder auch Retourenmanagement. - Digitalisierung von Geschäftsprozessen:
Ziel ist es, die betrieblichen Arbeitsabläufe soweit möglich und sinnvoll zu digitalisieren und sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren. Das kann durch Einführung von E-Business-Softwarelösungen erfolgen, z.B. für Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme oder auch Retourenmanagement. - Digitale Markterschließung:
Ziele sind die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketingstrategie und der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz. Besonders wichtig dafür sind ein moderner, rechtssicherer Onlineshop, einfache Social-Media-Tools und passendes Content-Marketing. - IT-Sicherheit:
Im Mittelpunkt steht die Schadensverhinderung, Risikominimierung und die Verringerung der Anfälligkeit für Computer- und Cyberkriminalität. Dazu werden die vorhandene und geplante Hardware und Software sowie die übrige IT-Infrastruktur und vorhandene Sicherheitsregelungen analysiert und darauf aufbauend passend zum betrieblichen Bedarf optimiert.
Welche Module gewählt und welche Schwerpunkte gesetzt werden, legt das beratene Unternehmen selbst fest. Weil mehr IT-Sicherheit perspektivisch unverzichtbar ist, muss dieses Thema aber in jeder Beratung behandelt werden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm go-digital können kleine und mittlere Handwerks- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen, die …
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,
- weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen,
- im Vorjahr einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro hatten und
- die Voraussetzungen für „De-minimis-Beihilfen“ erfüllen (Gesamtsumme aller Fördermittel innerhalb des laufenden und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre unter 200.000 Euro).
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal können bis zu 30 Beratertage gefördert werden – davon im „Hauptmodul“ maximal 20 Beratertage und im „Nebenmodul“ maximal 10 Beratertage. Die Förderung ist grundsätzlich auf 50% des Beraterhonorars begrenzt. Förderfähig ist dabei ein Berater-Tagessatz von höchstens 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer). Rein rechnerisch sind Beratungszuschüsse von bis zu 16.500 Euro möglich – vorausgesetzt, das Unternehmen investiert seinerseits dieselbe Summe.
Lektüretipp: Ausführliche Informationen bieten die FAQ-Seite der go-digital-Website. Dort finden Sie auch eine Liste mit bundesweit mehr als 600 autorisierten go-digital-Beratungsunternehmen. Die helfen berechtigten Unternehmen auch bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung.