GoBD-Ausgabedateien
Wenn Sie Ihre Buchführung mithilfe des Computers erledigen und steuerlich relevante Daten elektronisch erzeugen oder bearbeiten, müssen Sie die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff “ (GoBD) beachten. Die GoBD regeln den Umgang mit elektronischen Belegen aller Art. In der Vorschrift sind die “Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen”(GDPdU) sowie die “Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme” (GoBS) zusammengefasst und konkretisiert worden.
Damit Sie anlässlich einer Betriebsprüfung dem Prüfer auf Knopfdruck die geforderten Informationen zur Verfügung stellen können, gibt es im Menü “Finanzen” die Funktion “GoBD-Ausgabedateien erzeugen”. Mit deren Hilfe…
- erzeugen Sie die “FiBu-Datensätze” zu Ihren Rechnungen, Zahlungsvorgängen und Abschreibungen,
- erstellen auf Anforderung Listen über Ihre Rechnungen, Zahlungsvorgänge und das Anlagenverzeichnis und
- generieren bei Bedarf sogar die Dateien für die Steuerprüfer-Software “IDEA”:
Per Mausklick auf die Schaltfläche “Ausführen F5” starten Sie den Daten-Export. Standardmäßig finden Sie die im CSV-Format gespeicherten Ausgabedateien im Programmverzeichnis von MeinBüro im Ordner “FiBuExport”.