Liefer- und Leistungsdatum
Wer Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden schreibt, muss neben dem Rechnungsdatum auch den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung angeben. Da es sich um eine Bestimmung aus dem Umsatzsteuergesetz handelt, reichen grundsätzlich monatsgenaue Angaben aus. Mit MeinBüro sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite:
- Sind Rechnungsdatum sowie Liefer-/Leistungsdatum identisch, erscheint im Schlusstext der Rechnung die Generalklausel “Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum.”
- Stimmen Rechnungsdatum und Lieferdatum nicht überein, wurden aber alle Positionen am selben Tag geliefert, gibt das Programm das “Liefer-/Leistungsdatum” standardmäßig unterhalb der Zeile “Gesamtbetrag” aus:
- Sofern Sie die Positionen einer Rechnung an verschiedenen Terminen erledigt haben, tragen Sie das Liefer-/Leistungsdatum in den Positionstexten von Hand ein.
Ob, und wenn ja, welcher Text zum Liefer- und Leistungsdatum standardmäßig auf Ihren Ausgangsrechnungen ausgegeben wird, legen Sie unter “Stammdaten” – “Meine Firma” im Bereich “Sonstiges” fest: