Netto-Rechnung
Wenn Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer oder Freiberufler bestimmten Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen, aktivieren Sie die Option “Dieser Kunde bekommt eine Netto-Rechnung”. Sie finden diese Einstellung im Arbeitsbereich “Stammdaten” – “Kunden” im Register “Konditionen” des betreffenden Kunden:
Sofern es sich um “Lieferungen und Leistungen im innergemeinschaftlichen Verkehr” handelt, geben Sie an dieser Stelle außerdem die “Umsatzsteuer-Identifikationsnummer” Ihres Kunden ein.
Steuernummern-Check
Bevor Sie eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Gültigkeit der Identifikationsnummer Ihres Geschäftspartners zu überprüfen. Bei bestehender Internetverbindung erledigen Sie das per Mausklick auf den Button “Prüfen” direkt aus MeinBüro heraus:
Besonders praktisch: Netto-Rechnungen an Kunden mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden mit MeinBüro automatisch in die nächste → “Zusammenfassende Meldung” übernommen. Auf diese Weise erspart das Programm Exporteuren und grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern bei der Statistik-Bürokratie viel Arbeit.
Ausführlichere Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Geschäfte und der damit verbundenen Meldepflichten finden Sie in der Kontexthilfe im Menü “Hilfe” unter “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung”.
Keine Kleinunternehmer-Regelung!
Verwechseln Sie die Option “Netto-Rechnung” bitte nicht mit der “Kleinunternehmer-Regelung”: Falls Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, aktivieren Sie vielmehr die Option “Umsatzsteuer befreit” im Arbeitsbereich “Stammdaten” – Meine Firma” – “Einstellungen” – “Steuer-Einstellungen”: