Sammelposten (GWG-Pool)
Der GWG-Sammelposten (selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Wert zwischen 250 und 1.000 Euro) ist seit 2010 als Alternative zur allgemeinen GWG-Grenze zulässig. Der sogenannte Sammelpool lohnt sich spätestens seit 2018 nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen.
Seit dem Steuerjahr 2018 liegt die allgemeine GWG-Grenze bei 800 Euro (bis 2017: 410 Euro). Für Anschaffungen im Nettowert zwischen 250 Euro und 1.000 Euro können aber auch weiterhin Sammelposten gebildet werden.
Beim Buchen gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der konventionellen Abschreibung: Im Zahlungsvorgang wählen Sie die Steuerkategorie “Einkauf von Anlagevermögen”. Nach dem Mausklick auf “Neues Anlagengut definieren” entscheiden Sie sich dann unter “Art des Anlagengutes” für “485 -Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten) “. Die dazugehörige Abschreibungs-Kategorie lautet “4862 – Abschreibungen auf den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter”.