Zahlungserinnerung

Jede → Mahnung ist eine Zahlungserinnerung -und umgekehrt. Die Mahnung vor der “1. Mahnung” heißt unter Geschäftsleuten traditionell “Zahlungserinnerung”. Von rechtlicher Bedeutung ist jedoch weder die Bezeichnung noch die Anzahl der einzelnen Mahnstufen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem Stichwort → Mahnung.

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