In der letzten Newsletter-Ausgabe haben wir Ihnen die Förderkonditionen der neuen BAFA-Beratungszuschüsse vorgestellt. Falls Sie Unterstützung im Bereich Mitarbeiterführung und Personalentwicklung benötigen, sollten Sie aber auch einen Blick auf das vom Bundesarbeitsministerium und Europäischem Sozialfonds (ESF) aufgelegte bundesweite Förderprogramm unternehmensWert:Mensch werfen. Das Sonderprogramm zielt darauf ab, „nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen und […] ...
Das jüngste Steueränderungsgesetz hat in § 7g EStG eine unscheinbare, aber folgenreiche Änderung beim Investitionsabzugsbetrag („IAB“) gebracht: Unternehmer, die einen IAB bilden, brauchen künftig keine genauen Angaben mehr über die geplante Neuanschaffung zu machen. Bis einschließlich 2015 verlangte der Fiskus eine „Funktionsbeschreibung“ des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes (z. B. „Pkw“ „Büroeinrichtungsgegenstand“ oder „Werkzeugmaschine“). Wer seine ursprüngliche Investitionsabsicht ...
Alle wichtigen Dokumente lassen sich direkt aus den MeinBüro-Vorgängen erzeugen. Gelegentlich fallen aber individuelle oder branchentypische Hilfsdokumente oder Nebenrechnungen an – denken Sie nur an Honorar- oder Preiskalkulationen, Eigenbelege, Aktennotizen, Memos und ähnliche Gedankenstützen zu bestimmten zu Zahlungs- und Buchungsvorgängen. Wenn Sie bestimmte externe Dokumenttypen häufiger nutzen, können Sie die dazugehörigen Vorlagen und Musterdokumente direkt ...
Das eherne Buchführungs-Grundgesetz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt auch im modernen Geschäftsleben. Wenn in der Alltagshektik trotzdem mal ein Beleg verloren geht, ist das kein Beinbruch. Fehlt ein Zahlungsbeleg, dürfen Sie die betreffende Betriebsausgabe notfalls auch ohne ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung steuerlich geltend machen. Ganz ohne Buchungsdokument geht es dabei aber auch nicht: Damit der ...
Unter der Überschrift „Skandalöser Skontoverzicht“ haben wir im Februar-Newsletter vorgerechnet, dass Skontoabzug aus Sicht des Rechnungsempfängers fast immer vorteilhaft ist. Das gilt sogar dann, wenn Sie dafür auf Ihren Kontokorrentkredit zurückgreifen müssen. Falls Sie umgekehrt Ihren Kunden den Schnellzahler-Rabatt einräumen wollen, kalkulieren Sie den Preisnachlass von vornherein in Ihre Verkaufspreise ein. Dabei gehen Sie am ...