Was viele Gründungswillige und Jungunternehmer nicht wissen: Gründungsvorlaufkosten sind vorweggenommene Betriebsausgaben. Solche Aufwendungen dürfen bei der nächsten Einnahmenüberschussrechnung auch dann gewinnmindernd angesetzt werden, wenn sie deutlich vor der Geschäftseröffnung oder dem offiziellen Gründungsdatumangefallen sind! Umsatzsteuerpflichtige Selbstständigen und Gewerbetreibende können sogar die in den Rechnungsbeträgen enthaltene Vorsteuer geltend machen. Vorausgesetzt, es besteht ein plausibler Zusammenhang zur ...
Akquisitionskanäle und teure Werbeträger gibt es jede Menge – denken Sie nur an … Imagebroschüren, Flyer und Plakatwerbung, Sendungen per Post oder Mail, Zeitschriften-, Zeitungs- und Online-Anzeigen, personalisierte Angebotsschreiben, Telefonakquise oder gar Radio- und Fernsehspots. Ein nahezu täglich genutzter Kommunikationskanal fehlt hingegen in den meisten Aufzählungen dieser Art: Die eigenen Ausgangsrechnungen an Bestandskunden werden nur ...
Konsequentes Projektmanagement ist heutzutage Dreh- und Angelpunkt erfolgreicher Geschäfte. Trotz gutem Willen tun sich jedoch viele Selbstständige und Unternehmer mit der Umsetzung schwer: Das liegt nicht unbedingt an mangelndem Problembewusstsein oder Know-how: Manchmal fehlen einfach die passenden Planungs- und Steuerungswerkzeuge – oder die vorhandenen Instrumente sind ungeeignet. Grund genug, einmal die wichtigsten Organisationstools Ihrer Bürosoftware ...
Die Onlinebanking-Funktion ist für viele MeinBüro Anwender der Dreh- und Angelpunkt der Buchführung. Ausführliche Informationen zum Einrichten des Onlinebankings finden Sie im Handbuch. Ein Nachteil von Onlinekonten: Standardmäßig sind manuelle Eingaben nicht möglich: Normalerweise ist das auch genauso gewünscht und stellt überhaupt kein Problem dar. In Ausnahmefällen, etwa beim Einbuchen von Anfangsbeständen, können jedoch ...
Plötzlich und unerwartet hat die Finanzverwaltung im Vorjahr die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ von zuvor drei Jahre auf ein (!) Jahr gesenkt. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das Bundesfinanzministerium nun noch einmal klargestellt, dass die Maßnahme als Dauerlösung gedacht ist. Allerdings handelt es sich bei der einjährigen ...