Für viele junge Unternehmensgründer ist das Einzelunternehmen die bevorzugte Rechtsform für den Start in die Selbstständigkeit. Es ist einfach zu gründen, flexibel und erfordert keine hohen Startkosten. Welche Vor- und Nachteile bietet die Rechtsform des Einzelunternehmens und wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Was ist ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen oder auch Einzelunternehmung wird das Unternehmen eines Einzelunternehmers bezeichnet. Er führt sein Unternehmen alleine und ist auch der alleinige Inhaber. Er darf zwar angestellte Mitarbeiter haben, aber keine Mitverantwortlichen oder stillen Teilhaber. Darin liegt einer der wesentlichen Unterschiede zu einer Gesellschaft. Als Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmerin sind Sie der Geschäftsführer Ihrer Firma. Über Prokura oder Handlungsvollmachten können Sie aber auch andere mit der Geschäftsführung bevollmächtigen.
Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen, brauchen Sie kein minimales Startkapital. Es ist lediglich eine Anmeldegebühr erforderlich. Außerdem setzen bestimmte Tätigkeiten eventuell eine Genehmigung voraus, die weitere Kosten verursachen kann.
Nach der Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt erhält ein Einzelunternehmer einen Gewerbeschein und kann loslegen. Freiberufler haben es leichter: Sie müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern die Aufnahme Ihrer Tätigkeit formlos dem Finanzamt melden.
Muss ich alleine immer ein Einzelunternehmen gründen?
Nicht unbedingt. Es gibt auch andere Unternehmensformen, die nur von einer Person gegründet werden, aber nicht unter die Kategorie Einzelunternehmen fallen. Zum Beispiel die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-AG. Außerdem können Sie auch als Einzelunternehmer die Form der Unternehmergesellschaft (UG) annehmen. Da es sich bei diesen Rechtsformen um Gesellschaften handelt, werden wir im Rahmen unserer Beitragsserie später noch genauer auf sie eingehen.
Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann?
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen und kein Freiberufler sind, kommen für Ihren Status zwei Möglichkeiten infrage:
- Kleingewerbe: Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, sind Sie nicht zu einer Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. In diesem Fall werden Sie nicht als Kaufmann betrachtet, da Ihr Unternehmen “nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Ein Kleinunternehmer darf sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen und so zum sogenannten Kann-Kaufmann werden.
- Eingetragener Kaufmann: Im Gegensatz zum Kleingewerbetreibenden findet für den eingetragenen Kaufmann oder die Kauffrau das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung, während für den Kleingewerbetreibenden nur das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt. Als Muss-Kaufmann sind Sie zu einer Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Übersteigt Ihr Jahresgewinn 60.000 Euro oder ist der Jahresumsatz höher als 600.000 Euro, unterliegen Sie der Bilanzierungspflicht und müssen die doppelte Buchführung vorweisen. Anderenfalls reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Steuererklärung. Mehr über den Kaufmann erfahren Sie hier.
Wie haftet man als Einzelunternehmer?
Egal ob als Kleingewerbetreibender oder Kaufmann: Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Eine Kapitaleinlage ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Schulden mit dem Betriebs- und Privatvermögen nicht begleichen können, werden nicht nur die Geldwerte aus Ihrem privaten Vermögen herangezogen, sondern auch Gebäude, Fahrzeuge oder Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck.
Die Nachteile von Einzelunternehmen
In der privaten Haftung liegt auch der größte Nachteil eines Einzelunternehmens – das Risiko liegt auf der Hand. Zudem kann die Kapitalbeschaffung schwieriger werden als zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft.
Die Vorteile von Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer trifft man seine Entscheidungen alleine und muss sich nicht mit einem oder mehreren Partnern abstimmen. Außerdem ist die Gründung nicht sehr kostspielig und setzt kein Mindestkapital voraus. Bei der Steuer haben Einzelunternehmen gewisse Freibeträge.
Auch der erwirtschaftete Gewinn gehört Ihnen alleine, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen. Natürlich dürfen Sie Ihre Mitarbeiter beteiligen – ein sinnvoller Motivationsfaktor, auf den junge Start-ups gerne zurückgreifen, da diese oft noch keine Spitzengehälter zahlen können. Schließlich bewirkt die private Haftung, dass Sie bei Banken eine gute Chance für Kredite haben.
Aus diesen Gründen handelt es sich beim Einzelunternehmen um die am häufigsten gewählte Rechtsform für Neugründungen. Später ist es zudem möglich, sein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform zu überführen.
Im dritten Teil unserer Serie über Rechtsformen von Unternehmen setzen wir uns mit Personengesellschaften auseinander.
In diesem Beitrag geben wir persönliche Empfehlungen weiter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir aber keine Garantie.
Fazit
Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform für junge Unternehmensgründer/innen, da es einfach zu gründen und kostengünstig ist. Es bietet jedoch auch Herausforderungen, insbesondere die unbeschränkte Haftung. Wenn Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und sich gut vorbereiten, kann das Einzelunternehmen der ideale Start in Ihre Selbstständigkeit sein.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Unterstützung bei der Gründung Ihres Einzelunternehmens? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit!