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Rechtsformen Teil 3: Was ist eine Personengesellschaft?

Wer sich mit anderen zusammentut, um ein gemeinsames unternehmerisches Ziel zu verfolgen, kann sich für die Gründung einer Personengesellschaft entscheiden. Wie bei Einzelunternehmen benötigen die Gesellschafter dafür kein Mindestkapital, allerdings haften sie auch mit ihrem Privatvermögen.

Im folgenden Artikel liefern wir grundlegende Informationen über Personengesellschaften und einen kurzen Überblick ihrer häufigsten Formen.

Was ist eine Personengesellschaft?

Dahinter verbirgt sich ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsformen von Unternehmen, die von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Unternehmensziels gegründet werden. Eine juristische Person kann zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH sein. Eine Personengesellschaft gilt selbst aber nicht als juristische Person, kann aber eine eingeschränkte rechtliche Selbstständigkeit erlangen. So kann sie etwa über ein eigenes Vermögen verfügen.

Die Geschäftsführung übernehmen die Gesellschafter. Sie kann nicht auf Dritte übertragen werden (die sogenannte Selbstorganschaft). Alle Geschäftsführer sind befugt, selbstständig im Namen der Gesellschaft Verträge abzuschließen.

Wie gründet man eine Personengesellschaft?

Bei der Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Dieser kann im Gegensatz zur Gründung einer Kapitalgesellschaft formfrei getätigt werden. Eine Kapitaleinlage müssen die Beteiligten nicht zwingend leisten. Dennoch ist das bei der Gründung einer Personengesellschaft üblicherweise der Fall.

Gilt die Gesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs nach § 6 Abs. 1 HGB als Kaufmann, muss sie bei Gründung in Handelsregister eingetragen werden und Gewerbesteuern abführen. Das bringt auch die Pflicht zur doppelten Buchführung mit sich. Bei den einfacheren Formen wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) reicht dagegen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Gewinnermittlung.

Hinweis

Hinweis: Wenn vom Firmenbuch die Rede ist, handelt es sich um das österreichische Pendant zum Handelsregister.

Wer haftet bei einer Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, im Unterschied zu Kapitalgesellschaften auch mit dem Privatvermögen.

Ausgenommen ist davon der Kommanditist bei einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer GmbH & Co. KG, der nur mit seinem eingebrachten Kapital haftet.

Die häufigsten Formen von Personengesellschaften

Damit Sie sich im Wirrwarr der Abkürzungen und Begriffe besser zurechtfinden, haben wir die vier wichtigsten Formen von Personengesellschaften zusammengestellt:

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR gilt als die einfachste Form. Sie wird auch BGB-Gesellschaft genannt, denn ihre rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie gilt grundsätzlich nicht als handelsgewerblicher Betrieb, sondern greift bei Fällen, in denen sich Kleingewerbtreibende oder Freiberufler zusammentun. Ein typisches Beispiel wäre eine ärztliche Gemeinschaftspraxis  Bei der GbR ist eine Haftungsbeschränkung nicht möglich.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Um die OHG zu verstehen, erinnern wir uns an das Einzelunternehmen: Hier wird zwischen Kleinunternehmern und eingetragene Kaufleuten unterschieden. Analog verhält sich die OHG zur GbR. Der Zweck einer OHG ist der Betrieb eines gemeinschaftlichen Handelsgewerbes. Daher muss sie immer ins Handelsregister eingetragen werden und ist zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Darüber hinaus ergeben sich umfangreichere formale Voraussetzungen für den Gesellschaftsvertrag (bei der GbR kann dieser mündlich geschlossen werden). Für Freiberufler ist eine OHG demnach nicht möglich, allerdings darf eine Offene Handelsgesellschaft im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Firma haben.

Hinweis

Obwohl der Begriff “Firma” häufig als Synonym für “Unternehmen” verwendet wird, versteht man darunter eigentlich nur den Namen, unter dem kaufmännische Unternehmungen geführt werden. Freiberufler oder Kleingewerbetreibende dagegen führen eine sogenannte Geschäftsbezeichnung oder treten unter ihrem bürgerlichen Namen auf. Diese Unterscheidung hat unter anderem markenrechtliche Konsequenzen.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Auch die KG betreibt ein Handelsgewerbe. Sie besteht mindestens aus einem Komplementär, dem ersten Gesellschafter, der im vollen Umfang haftet und einem Kommanditisten, der nur mit seiner finanziellen Beteiligung an der KG haftet. Um dieses Haftungsrisiko zu reduzieren, kann der Komplementär auch eine nicht-natürliche Person in Form einer GmbH sein – dann handelt es sich um eine GmbH und Co. KG.

Der oder die Kommanditisten übernehmen eine Kontrollfunktion. Sie erhalten Einsicht in die Bücher und die Jahresbilanzen, welche der oder die Komplementäre erstellen. Bei der Gründung einer KG muss im Vertrag die Dauer und Haftsumme der Kommanditisten festgelegt werden.

Die Partnergesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft kommt für die freien Berufe infrage. In dieser Hinsicht ähnelt sie oft der GbR. Allerdings ergibt sich ein wesentlicher Unterschied bei der Haftung: Für Schäden durch eine fehlerhafte Ausübung des Berufes haftet nur der Partner, dem der Fehler unterlaufen ist.

Bei der Gründung sind ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag und die entsprechende Eintragung ins Partnerschaftsregister notwendig. Nur natürliche Personen können an dieser Gründung beteiligt sein. Außerdem führt eine Partnergesellschaft keine Firma im eigentlichen Sinne, dafür jedoch einen Namen. Hier ist häufig der Zusatz “& Partner” anzutreffen.

Die Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft

Wie Sie sehen, gibt es Personengesellschaften in sehr vielen Varianten, von denen die jeweiligen Vor- und Nachteile stark abhängen. So steigt etwa die Kreditwürdigkeit einer Personengesellschaft mit dem Umfang der persönlichen Haftung, aber natürlich auch das Risiko für die Beteiligten.

Auch die Gründung einer Personengesellschaft verursacht mehr oder weniger Kosten und Aufwand abhängig von der gewählten Form. Allerdings ist in keinem Fall ein Mindestkapital nötig.

Für sehr große Vorhaben bietet sich meistens die Gründung einer Kapitalgesellschaft an, die aber ebenfalls Vor- und Nachteile mit sich bringt, die Gründerinnen und Gründer gut abwägen müssen. Wie immer sollten Sie zweifelsfalls einen Steuerberater hinzuziehen.

Im nächsten Teil erklären wir Ihnen das Wichtigste zur GmbH und weiteren Kapitalgesellschaften.

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Hinweis

In diesem Beitrag geben wir persönliche Empfehlungen weiter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir aber keine Garantie.

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