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Rechtsformen von Unternehmen Teil 1: Das Wichtigste im Überblick

Bei der Gründung eines Unternehmens steht man zwangsläufig vor der Wahl einer geeigneten Rechtsform. Die Frage nach DER besten Entscheidung lässt sich nicht beantworten, außerdem sind die einzelnen Formen nach dem Firmenrecht jeweils an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

In den kommenden Wochen widmen wir diesem Thema eine Serie von Beiträgen. Für einen ersten Überblick haben wir das Wichtigste zu den Rechtsformen von Unternehmen zusammengestellt und zeigen Ihnen, wo Sie weitergehende Informationen finden.

Diese Fragen sollten Sie sich vor der Neugründung stellen

Die gewählte Rechtsform gibt einem Unternehmen gesetzliche Rahmenbedingungen vor. Dabei den Überblick zu behalten ist nicht ganz einfach. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, sodass wir keine pauschale Empfehlung für eine bestimmte dieser zahlreichen Rechtsformen geben können.

Hinweis

Erstmal durchatmen: Die Wahl Ihrer Rechtsform ist keine Entscheidung für die Ewigkeit. Sie können mit einer wenig komplizierten Form wie dem Einzelunternehmer oder der GbR starten und zu einem späteren Zeitpunkt den rechtlichen Status Ihres Unternehmens ändern.

Möglicherweise müssen Sie sich mit der Wahl der passenden Rechtsform gar nicht auseinandersetzen, vor allem, wenn Sie als Freiberufler starten wollen. Anderenfalls sollten Sie sich aber im Vorfeld der Unternehmensgründung Gedanken machen – das gilt auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Praktischerweise haben die Industrie- und Handelskammern einen Fragenkatalog zusammengestellt, den Sie als Gründerin oder Gründer im Vorfeld durchgehen sollten, um die richtige Wahl zu erleichtern:

  • Von wie vielen Personen soll Ihr Unternehmen gegründet werden?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Wie viel Eigenkapital können Sie aufbringen?
  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich?
  • Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
  • Wollen Sie möglichst wenige Formalitäten bei der Gründung?
  • Soll Ihr Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit haben?
  • Muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen?
  • Wollen Sie vom Eintragungsrecht in das Handelsregister Gebrauch machen?

Sie finden diesen Fragenkatalog und weitere Informationen zum Anmeldeverfahren beispielsweise in einem Informationsblatt der IHK Köln.

Grundsätzliches zu den Rechtsformen von Unternehmen

Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich grob in folgende Kategorien einteilen:

1. Einzelunternehmen

Unter die Kategorie Einzelunternehmen fallen Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen alleine gründen und kein Mindestkapital einbringen möchten. Diese Form gilt für viele Neugründungen als besonders geeignet, auch weil sie recht einfach ausfällt.

Kleingewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Sollten Sie nach § 1 des Handelsgesetzbuchs kaufmännisch tätig sein, müssen Sie sich noch ins Handelsregister eintragen lassen. In diesem Fall sind Sie außerdem zur doppelten Buchführung verpflichtet. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind Sie alleine für die Unternehmensführung verantwortlich und haften unbeschränkt und unmittelbar mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.

2. Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften sind mehrere Personen (mindestens zwei) an Ihrem Unternehmen beteiligt, aber auch hier bringt keiner der Gesellschafter ein Mindestkapital ein. Die Geschäftsführung übernehmen sie gemeinsam oder einer der Gesellschafter.

Dazu zählen zum Beispiel die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG), es gibt aber noch weitere Formen von Personengesellschaften. Bei Ihnen ist grundsätzlich zu beachten, dass die Gesellschafter einander Vertrauen müssen, denn sie haften gemeinsam.

3. Kapitalgesellschaften

Beispiele für eine Kapitalgesellschaft sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). Sie bieten gegenüber anderen Rechtsformen von Unternehmen Vorteile bei der Geldbeschaffung. Ihre Mitglieder haften zudem nur beschränkt.

Dafür erfordern Kapitalgesellschaften einen höheren Verwaltungsaufwand. Auch die Gründung gestaltet sich umständlicher: Sie müssen notariell beurkundet und in jedem Fall ins Handelsregister eingetragen werden.

Viele weitere Rechtsformen sind möglich

Darüber hinaus gibt es noch weitere Rechtsformen von Unternehmen wie die eingetragene Genossenschaft (eG) und Kombinationsformen (zum Beispiel die GmbH und Co. KG oder die KGaA). Dann wären da noch Stiftungen oder eingetragene Vereine (e.V.). Und schließlich besteht noch die Möglichkeit, sich in Deutschland mit einer Ltd. oder einer anderen Gesellschaftsform aus dem Ausland niederzulassen.

Sie sehen: Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist ein weites Feld. Wir haben es mit einem Durcheinander von Bestimmungen, Fachbegriffen und Abkürzungen zu tun. Um diesen Komplex für Sie etwas zu entwirren, werden wir in den nächsten Teilen unserer Serie die wichtigsten Rechtsformen für Gründer näher betrachten. Im Anschluss beschäftigen wir uns noch mit der Gewerbeanmeldung und der Besteuerung von Unternehmen.

Im zweiten Teil der Serie nehmen wir das Einzelunternehmen genauer in den Blick.

Hinweis

In diesem Beitrag geben wir persönliche Empfehlungen weiter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir aber keine Garantie.

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