Unternehmensberater haben keinen guten Ruf. Trotzdem zeigt die Erfahrung: Wer sich von kompetenten Fachleuten unterstützen lässt, ist erfolgreicher und scheitert seltener als Einzelkämpfer, welche sich alleine durchschlagen. Deshalb zahlt der Staat Selbstständigen und Unternehmern auf Antrag großzügige Zuschüsse zu Beraterhonoraren.
Nachdem das bewährte „Gründercoaching Deutschland“ Ende 2015 ausgelaufen ist, hat das Bundeswirtschaftsministerium die bundesweite Beratungsförderung komplett neu geregelt.
Seit Jahresbeginn ist für die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ von Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wieder überwiegend das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Zielgruppe und Beratungsinhalte
Förderfähig sind bei den Basisberatungen grundsätzlich alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Gefördert werden
- Jungunternehmen (bis zu zwei Jahre nach der Gründung),
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung) sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Gründungsdatum).
Als Gründungsdatum gilt der Tag der Gewerbeanmeldung oder der Tag der Anmeldung beim Finanzamt. Von vornherein ausgeschlossen sind Beratungszuschüsse an Steuer-, Rechts-, Wirtschafts- und Insolvenzberater sowie vergleichbare Freiberufler und Unternehmen. Auch gemeinnützige sowie bereits insolvente Unternehmen bekommen keinen BAFA-Beratungszuschuss. Ebenfalls nicht gefördert werden Beratungen, die
- noch vor der Gründung stattfinden (die Förderung von Existenzgründungsberatungen ist Ländersache),
- bereits aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden,
- überwiegend Rechts-, Steuer-, Versicherungs- und IT-Fragen zum Gegenstand haben oder
- dem Verkauf und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen dienen.
Höhe der Förderung
Die förderfähigen Beratungskosten (= Bemessungsgrundlage) sind auf insgesamt 4.000 Euro (Jungunternehmen) bzw. 3.000 Euro (alle anderen Unternehmen) begrenzt. Mehrfachförderungen bis zu diesem Gesamtbetrag sind zulässig. Daraus ergeben sich je nach Standort maximale Beratungszuschüsse zwischen 1.500 Euro und 3.200 Euro.
Die unterschiedlichen Fördersätze gelten für folgende Unternehmensstandorte:
- 80 %: Standorte in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig),
- 60 %: Standorte in der Region Lüneburg,
- 50 %: alle anderen Standorte,
- 90 %: Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Standort).
Bitte beachten Sie:
Zu den förderfähigen Beratungskosten zählen neben dem eigentlichen Honorar auch Reisekosten und Auslagen des Beraters. Der Mehrwertsteueranteil ist hingegen grundsätzlich nicht zuschussfähig.
Antragstellung und Abrechnung
Wenn Sie den BAFA-Beratungszuschuss erhalten möchten, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Berater. Er wird Sie bei der Antragstellung gern unterstützen.
Wichtig:
Die Antragstellung muss auf jeden Fall vor Beginn der Beratung erfolgen. Falls Sie noch keinen Berater haben, geben die Hinweise für KMU zur Beraterwahl Hilfestellung bei der Auswahl. Sie können sich aber auch selbst um die Antragstellung kümmern. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung auf jeden Fall ein kostenloses Informationsgespräch mit einem „regionalen Ansprechpartner“ für die BAFA-Beratungsförderung führen. Eine Liste der Regionalpartner bekommen Sie bei einer der folgenden bundesweiten Leitstellen.
Gezahlt wird der Zuschuss spätestens sechs Monate nach Abschluss der Beratungen auf Basis folgender Unterlagen:
- Verwendungsnachweisformular,
- Beratungsbericht und Beraterrechnung,
- Zahlungsnachweis des Eigenanteils (Kontoauszug des Antragstellers) sowie
- Erklärung, keine anderen EU-Mittel etc. für die Beratung erhalten zu haben.
Der Beratungszuschuss kann direkt an den Berater gezahlt werden.